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Umsetzung des Haustarifvertrages als Druckmittel

U
Uwe
Jul 2017 bearbeitet

Liebe Kollegen, nach Ende der Tarifbindung, wurde zwischen GF und Gewerkschaft ein neuer Haustarifvertrag abgeschlossen. Die GF setzt den Haustarif aber nicht um (hält vereinbarte Zahlungen zurück), weil sie die Einführung des Haustarifvertrages als Druckmittel verwenden will, um den BR unter Zeitdruck dazu zu "bewegen", Betriebsvereinbarungen zur totalen Flexibilisierung der Arbeitszeit abzuschließen. Abgesehen davon, dass der BR die Möglichkeit hat, die Arbeitszeit-BV's vor der Einigungsstelle auszutragen, welche Möglichkeiten ergeben sich, um die GF dazu zu bringen, sich an den Haustarif zu halten?: a) Hat die Gewerkschaft (als die eine Tarifvertragspartei), ein wirksames Rechtsmittel, die GF (als die gegenüberstehende Tarifvertragspartei) zu zwingen, sich an den zwischen ihnen abgeschlossenen Haustarif zu halten? b) Oder läuft es darauf hinaus, dass jeder Mitarbeiter individualrechtlich seine Entgelt-Ansprüche gegenüber der GF geltend machen muss? (wer das macht, läuft Gefahr auf einer "schwarzen Liste" zu landen ...) Viele Grüße Uwe

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

01.10.2013 um 11:33 Uhr

Natürlich hat die Gewerkschaft Möglichkeiten (Streik z.B.). Ich würde den Gewerkschaftsmitgliedern raten gemeinsam vorzugehen und den Rechtsweg zu beschreiten (Gewerkschaftlicher Rechtsschutz). Meist reichen ja auch einige wenige Klagen, um ein Exempel zu statuieren. Da wird die Gewerkschaft sicherlich Erfahrungen haben - also bindet sie in das Geschehen ein.

Aber den BR erpressen - das geht gar nicht. Auf dem Ohr müsst Ihr taub sein und bleiben.

R
Rapper

01.10.2013 um 13:57 Uhr

Uwe,

die gewerkschaftlich organisierten Mitglieder können mit rechtlicher Unterstützung durch die Gewerkschaft (haben meist eine Rechtsabteilung mit entsprechenden Anwälten) ein Sammelklage am Arbeitsgericht einreichen. Damit hat man die Möglichkeit, für alle Kolleginnen und Kollegen im Betrieb (auch die nichtorganisierten), die vereinbarten Zahlungen durchzusetzen. Selbst der BR kann über eine Klage die Einhaltung des Haustarifvertrages einfordern. So haben wir es bei uns schon mal gemacht vor einigen Jahren. Und das hat dem AG im Nachhinein richtig weh getan (Nachzahlungen + Zinsen etc.). Danach hatten wir auch einen großen Zulauf an Neumitgliedern in der Gewerkschaft. Es hat den Kolleginnen und Kollegen gezeigt, dass eine Gewerkschaft nicht nur Beiträge kassiert, sondern auch in einem Betrieb was bewegen kann, wenn Stillstand herrscht.

P
Pjöööng

01.10.2013 um 14:32 Uhr

"... weil sie die Einführung des Haustarifvertrages als Druckmittel verwenden will, um den BR unter Zeitdruck dazu zu 'bewegen', Betriebsvereinbarungen zur totalen Flexibilisierung der Arbeitszeit abzuschließen."

Netter Versuch. Dem Arbeitgeber würde ich mal die Frage stellen, wie er darauf kommt, Ihr würdet mit ihm weitere Verträge abschließen, wenn er gleichzeitig demonstriert dass er sich an seine Verträge nicht zu halten gedenkt...

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