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Fehltage durch Kinderkrankheit?

B
boergess
Jan 2018 bearbeitet

hallo, eine kollegin von uns hat einen arbeitsvertrag über 20 wochenstunden. nachdem ihr kind krank wurde, bekam sie die krankheitsbedingten fehltage von der krankenkasse ihres kindes direkt ausbezahlt, der betrieb hatte keine lohnkosten. unsere buchhaltung hat ihr aber gleichzeitig die stunden abgezogen, die sie nicht anwesend war. unsere meinung ist, da sie ja kein geld von unserer firma bekommen hat, dürfen ihr auch keine stunden abgezogen werden, die sie nacharbeiten soll.

wie können wir argumentieren, außer auf gesunden menschenverstand zu vertrauen ?

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

03.04.2007 um 13:42 Uhr

@boergess, lass dir das mal auf der Zunge zergehen.... doppelte Bezahlung.... das funktioniert nicht und wäre auch nicht richtig! Die Kollegin bekommt die Fehltage von der Kasse bezahlt. Klar, dass der AG die Stunden abzieht!

Die Nacharbeit kann er ohne den BR nicht verlangen, da seid ihr dann am Drücker! Wird, wenn ein Kollege z.B. krank ist, oder Urlaub hat, auch Nacharbeit verlangt?

P
Petrus

03.04.2007 um 13:57 Uhr

Was auch immer für Dich "Stunden abgezogen" heißt... Hier ist §45 SGB V anzuwenden. Damit hat der/die Mitarbeiter/in Anspruch a) auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse (Pech für privat Versicherte!) gemäß §45 (1), (2) SGB V b) auf unbezahlte Freistellung gegenüber dem ArbGeb gemäß §45 (3) SGB V

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