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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigen - während Krankheit?

T
thomas1974
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

wir als BR haben einkleines Problem. Darf man in ausnahmen Fällen während Krankheit kündigen.?? Zur Geschichte,

Ein MA der seit 1.1.07 bei uns beschäftigt ist hat dieses Jahr schon 109 Fehltage. Wenn er da war hat er seine Arbeit nicht zufriedend stellend gemacht. Während der Probezeit war alles in ordnung. Erst danach kamen die Fehltage. Er leidet an depressionen. Laut seinem Lebenslauf war bei keiner seiner AG ( 7 stück ) länger als ein Jahr beschäftigt.

Er selber hat einem Kollegen gesagt das es zur zeit besser wäre Arbeitslos wäre. Wir haben aber keine persönliche Stellungsnahme von Ihm, da wir ihn weder über sein Handy oder sein Festnetz erreichen können.

Was können wir tun, Ihn betriebsbedingt Kündigen?? Während der Krankheit eigentlich nicht möglich??!!

5.083010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

27.11.2007 um 20:12 Uhr

@thomas1974 Das hört sich schwer danach an, dass Ihr Euch die Gedanken für den AG macht - bitte nicht!

I
Immie

27.11.2007 um 20:16 Uhr

@thomas1974 Will der AG ihn kündigen? Oder wollt ihr ihm einen Gefallen...weil er lieber ...?

T
thomas1974

27.11.2007 um 20:39 Uhr

er hat auch wenn er da war seine im Stich gelassen, mal gar nicht oder zu spät zur Schichtübernahme. Ein kollege mit dem er zusammen arbeitet ist auch im BR

I
Immie

27.11.2007 um 20:48 Uhr

Okay...aber wer will ihn jetzt loswerden?

T
thomas1974

27.11.2007 um 21:09 Uhr

Also " loswerden " ist so ein komisches Wort. Klar stehen wir als Br hinter dem Kollegen, aber wenn er nun seit fast 6 Monaten nicht mehr im Betrieb ist, nur die Krankmeldungen per Post schicken läßt, nicht anruft und um sich evtl mal kundig macht. Na dann kann ihm an seiner Arbeit auch nicht viel liegen.

ALso ich denke das beide Seiten sich trennen würden von ihm. Desweiteren hat die Geschäftsleitung uns gesagt das wenn er diese Krankheit ( Depressionen durch trennung der Frau ) im Griff hat gerne zurück kommen kann. Würde ihm es auch Schriftlich geben, wenn denn erreichbar wäre und man mit Ihm reden könnten.

K
Kölner

27.11.2007 um 21:14 Uhr

@thomas1974 Mehr denn je: Macht Euch weniger die Gedanken des AG!

I
Immie

27.11.2007 um 21:20 Uhr

@thomas1974 So lange der AG die Füsse still hält, solltet ihr das auch machen. Und selbst dann...

M
Mona-Lisa

27.11.2007 um 21:23 Uhr

@thomas1974, da hat aber euer AG seinen Job besser im Griff als ihr...... So leid mir das tut, sowas sagen zu müssen, aber der Kollege ist krank und nicht verpflichtet, sich bei euch zu melden.

T
thomas1974

27.11.2007 um 22:54 Uhr

na die kündigung ist schon im gange , wir wurden jetzt angehört ob iwr dafür sind. Wie sollen wir unsentscheiden..........

L
Lotte

27.11.2007 um 23:49 Uhr

thomas, Ihr sollt Euch gar nicht ENTSCHEIDEN!!!! Ihr sollt prüfen, ob es Gründe für einen Widerspruch gibt! Und da könnte es zum Beispiel sein, dass kein Versuch unternommen wurde, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.

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