Kündigen - während Krankheit?
Guten Tag,
wir als BR haben einkleines Problem. Darf man in ausnahmen Fällen während Krankheit kündigen.?? Zur Geschichte,
Ein MA der seit 1.1.07 bei uns beschäftigt ist hat dieses Jahr schon 109 Fehltage. Wenn er da war hat er seine Arbeit nicht zufriedend stellend gemacht. Während der Probezeit war alles in ordnung. Erst danach kamen die Fehltage. Er leidet an depressionen. Laut seinem Lebenslauf war bei keiner seiner AG ( 7 stück ) länger als ein Jahr beschäftigt.
Er selber hat einem Kollegen gesagt das es zur zeit besser wäre Arbeitslos wäre. Wir haben aber keine persönliche Stellungsnahme von Ihm, da wir ihn weder über sein Handy oder sein Festnetz erreichen können.
Was können wir tun, Ihn betriebsbedingt Kündigen?? Während der Krankheit eigentlich nicht möglich??!!
Community-Antworten (10)
27.11.2007 um 20:12 Uhr
@thomas1974 Das hört sich schwer danach an, dass Ihr Euch die Gedanken für den AG macht - bitte nicht!
27.11.2007 um 20:16 Uhr
@thomas1974 Will der AG ihn kündigen? Oder wollt ihr ihm einen Gefallen...weil er lieber ...?
27.11.2007 um 20:39 Uhr
er hat auch wenn er da war seine im Stich gelassen, mal gar nicht oder zu spät zur Schichtübernahme. Ein kollege mit dem er zusammen arbeitet ist auch im BR
27.11.2007 um 20:48 Uhr
Okay...aber wer will ihn jetzt loswerden?
27.11.2007 um 21:09 Uhr
Also " loswerden " ist so ein komisches Wort. Klar stehen wir als Br hinter dem Kollegen, aber wenn er nun seit fast 6 Monaten nicht mehr im Betrieb ist, nur die Krankmeldungen per Post schicken läßt, nicht anruft und um sich evtl mal kundig macht. Na dann kann ihm an seiner Arbeit auch nicht viel liegen.
ALso ich denke das beide Seiten sich trennen würden von ihm. Desweiteren hat die Geschäftsleitung uns gesagt das wenn er diese Krankheit ( Depressionen durch trennung der Frau ) im Griff hat gerne zurück kommen kann. Würde ihm es auch Schriftlich geben, wenn denn erreichbar wäre und man mit Ihm reden könnten.
27.11.2007 um 21:14 Uhr
@thomas1974 Mehr denn je: Macht Euch weniger die Gedanken des AG!
27.11.2007 um 21:20 Uhr
@thomas1974 So lange der AG die Füsse still hält, solltet ihr das auch machen. Und selbst dann...
27.11.2007 um 21:23 Uhr
@thomas1974, da hat aber euer AG seinen Job besser im Griff als ihr...... So leid mir das tut, sowas sagen zu müssen, aber der Kollege ist krank und nicht verpflichtet, sich bei euch zu melden.
27.11.2007 um 22:54 Uhr
na die kündigung ist schon im gange , wir wurden jetzt angehört ob iwr dafür sind. Wie sollen wir unsentscheiden..........
27.11.2007 um 23:49 Uhr
thomas, Ihr sollt Euch gar nicht ENTSCHEIDEN!!!! Ihr sollt prüfen, ob es Gründe für einen Widerspruch gibt! Und da könnte es zum Beispiel sein, dass kein Versuch unternommen wurde, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.
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