Erstellt am 27.11.2007 um 19:12 Uhr von Kölner
@thomas1974
Das hört sich schwer danach an, dass Ihr Euch die Gedanken für den AG macht - bitte nicht!
Erstellt am 27.11.2007 um 19:16 Uhr von Immie
@thomas1974
Will der AG ihn kündigen?
Oder wollt ihr ihm einen Gefallen...weil er lieber ...?
Erstellt am 27.11.2007 um 19:39 Uhr von thomas1974
er hat auch wenn er da war seine im Stich gelassen, mal gar nicht oder zu spät zur Schichtübernahme.
Ein kollege mit dem er zusammen arbeitet ist auch im BR
Erstellt am 27.11.2007 um 19:48 Uhr von Immie
Okay...aber wer will ihn jetzt loswerden?
Erstellt am 27.11.2007 um 20:09 Uhr von thomas1974
Also " loswerden " ist so ein komisches Wort.
Klar stehen wir als Br hinter dem Kollegen, aber wenn er nun seit fast 6 Monaten nicht mehr im Betrieb ist, nur die Krankmeldungen per Post schicken läßt, nicht anruft und um sich evtl mal kundig macht.
Na dann kann ihm an seiner Arbeit auch nicht viel liegen.
ALso ich denke das beide Seiten sich trennen würden von ihm. Desweiteren hat die Geschäftsleitung uns gesagt das wenn er diese Krankheit ( Depressionen durch trennung der Frau ) im Griff hat gerne zurück kommen kann. Würde ihm es auch Schriftlich geben, wenn denn erreichbar wäre und man mit Ihm reden könnten.
Erstellt am 27.11.2007 um 20:14 Uhr von Kölner
@thomas1974
Mehr denn je: Macht Euch weniger die Gedanken des AG!
Erstellt am 27.11.2007 um 20:20 Uhr von Immie
@thomas1974
So lange der AG die Füsse still hält, solltet ihr das auch machen.
Und selbst dann...
Erstellt am 27.11.2007 um 20:23 Uhr von Mona-Lisa
@thomas1974,
da hat aber euer AG seinen Job besser im Griff als ihr......
So leid mir das tut, sowas sagen zu müssen, aber der Kollege ist krank und nicht verpflichtet, sich bei euch zu melden.
Erstellt am 27.11.2007 um 21:54 Uhr von thomas1974
na die kündigung ist schon im gange , wir wurden jetzt angehört ob iwr dafür sind.
Wie sollen wir unsentscheiden..........
Erstellt am 27.11.2007 um 22:49 Uhr von Lotte
thomas,
Ihr sollt Euch gar nicht ENTSCHEIDEN!!!!
Ihr sollt prüfen, ob es Gründe für einen Widerspruch gibt! Und da könnte es zum Beispiel sein, dass kein Versuch unternommen wurde, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.