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Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines ordentlichen BR-Mitglieds möglich?

M
metalla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zu krankheitsbedingten Kündigungen. Ich bin ordentliches Betriebsratsmitglied, habe einen GdB von 40 (Antrag auf Schwerbehinderung bzw. Widerspruch läuft momentan), bin dieses Jahr an Rheuma erkrankt. Meine Personalakte weist dieses Jahr 53 Fehltage auf. Diese basieren aber nicht nur auf der rheumatischen Erkrankung, sondern u.a. auch auf Erkältungen etc. Letztes Jahr hatte ich ca 30 Fehltage. Das "Rheuma-Drama" begann unerkannt 2005.

Meine Frage ist: Kann ich als BR-Mitglied in diesem Falle außerordentlich krankheitsbedingt gekündigt werden? Ich weiß nciht, wie sich das mit der negativen Gesundheitsprognose verhält, denn die Medis, die ich nehme, bedürfen einer Einstellungszeit, danach muß es aber laut Arzt in Ordnung sein.

Nicht nur, daß ich krank bin, jetzt habe ich natürlich auch noch Angst und ein "schlechtes Gewissen". Da hilft der Spruch "Krank ist krank" auch nicht mehr. Ach ja, meine sozialen Hintergründe: 8,5 Jahre Betriebszugehörigkeit, verheiratet, keine Kinder, 32 Jahre und "Schulden an der Backe wegen Wohnungskauf", d.h. ich bin auf den Job angewiesen.

Ich danke Euch vorab sehr für Eure Antworten. Mache mir leider sehr viele Gedanken. Mein AG ist zwar sozial, aber ich würde trotzdem gern wissen, wie die Rechtsprechung hier ist.

Viele Grüße!

6.951014

Community-Antworten (14)

H
Heinz

19.12.2006 um 22:07 Uhr

Hallo Matella,

als Betriebsratsmitglied kannst Du nur außerordentlich gekündigt werden. Krankheitsbedingte Kündigungen sind aber nie außerordentlich ( zumindest habe ich das noch nie gehört), also musst Du Dir auch zunächst keine Sorgen machen. Vor eine krankheitsbedingte Kündigung hat der Gesetzgeber seit geraumer Zeit das Wiedereingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX ( Prävention) gesetzt. Bevor das nicht erfolglos betrieben wurde ist meines Wissens keine krankheitsbedingte Kündigung möglich. Horst Schlemmer würde jetzt sagen: " Mach disch nisch verrückt, Schätzelein! Weiße Bescheid!"

M
metalla

19.12.2006 um 22:26 Uhr

Vielen Dank Heinz, das macht mir Mut!

G
Gasmann

20.12.2006 um 09:57 Uhr

hallo metalla, nimm deinen bescheid vom versorgungsamt und gehe damit zum arbeitsamt. stelle einen antrag auf gleichstellung in der abteilung schwb. dein schwb-vertrauensmann und der br werden eine anhöhrung bekommen und auch der arb-geb. lasse den arb-geb. durch deinen vertrauensmann wissen, das er im falle des erfolges, egal ob erfolg beim vers-amt oder arb-amt die monatliche ausgleichsabgabe an das integrationsamt spart. ich selbst als vertrauensperson der schwb. in meinem betrieb erinnere die mitarbeiter der perso (ag- vertr.) immer daran, das es sie mit krankheit u. o. unfall genauso treffen könnte und sie auch nach jedem strohhalm greifen würden. mein rat für dich persönlich, versuche es mit einer kur oder reha, es hat schon vielen helfen können. sprich vorher mit dem arb-geb. und versuche ihm klarzumachen das du alles versuchst wieder gesund zu werden. es öffnet meist noch einmal eine tür. alles gute.

P
Pfarrer

20.12.2006 um 20:48 Uhr

@Matella

Da Du nach den rechtlichen Aspekten fragtest ist der Hinweis von @Heinz nach dem § 84 SGB IX zunächst angebracht. Zu Deinem gesundheitlichen Zustand, bzw. ob Kur oder Reha angebracht wären, kann ich nichts sagen, das muss Dein Arzt entscheiden. Ungeachtet dessen wünsche ich Dir auf jeden Fall gute Besserung.

@gasmann

...eine Gleichstellung durch das Arbeitsamt dürfte schwerfallen da @Matella BR Mitglied ist. Ich habe zufällig einen solchen Antrag vom Versorgungsamt hier liegen, da wird explizit danach gefragt ob ich BR Mitglied bin, - auch die BR Adresse wird da abgefragt um meine Angaben überprüfen zu können, - ich habe meinen erst gar nicht abgeschickt weil ich davon ausgehe, - da ich ja den Schutz durch das BR Amt genieße wird man mir nicht noch zusätzlich eine Gleichstellung ermöglichen, - wenn das Mandat endet, - ja dann,....allerdings will ich hier jetzt auch nicht beschwören dass es unmöglich ist als BR Mitglied eine Gleichstellung (und eben deren Schutz) zu erhalten, - aber ich gehe im Moment davon aus. Wenn's nicht der Fall ist, dann lasse ich mich gerne Belehren und beantrage sofort zusätzlich eine Gleichstellung.

P
paula

20.12.2006 um 23:30 Uhr

ich will ja nicht die gute laune hier trüben aber:

ich kenne einen ehemaligen BR der auch schwerbehindert ist. dieser hat wärend seiner amtszeit eine außerordentliche kündigung wegen krankheit erhalten. das versorgungsamt hat zugestimmt und der kollege hat mit seiner kündigungsschutzklage in allen instanzen verloren. die fehlzeiten waren sicher höher wie hier aber hier muss man trotzdem vorsichtig sein.

K
Kölner

20.12.2006 um 23:51 Uhr

@paula Trüb Du mal ruhig! Je nach Grösse des Betriebes ist eine solche Kündigung wahrscheinlicher als ein Pfarrer gesundbeten könnte...

S
Sertac

21.12.2006 um 00:41 Uhr

Hallo Matella, Ich würd erstmal einen Gleichstellungsantrag beim Versorgungsamt stellen, damit du die 50% bekommst. Mit 50% hast du erstmal einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Anschliessend würd ich auch den rat von Heinz, mit dem §84 SGB IX in Erwegung ziehen!!!! Alles gute!

K
Kölner

21.12.2006 um 00:52 Uhr

@Sertac Der Gleichstellungsantrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt. Ein Versorgungsmt gibt es auch nicht mehr. ...

P
Pfarrer

21.12.2006 um 08:06 Uhr

@Kölner

also ich hab meinen vom Versorgungsamt in Potsdam, - das ist allerdings schon ca. ein Jahr her, - eventuell gibt's das tatsächlich nicht mehr?

W
Waschbär

21.12.2006 um 08:37 Uhr

metalla,

deine "Fehltage" finde ich Persönlich nicht wirklch "viel", begründung das schafft bei mir auf Abteilung mehr als ein kollege zusammen in einem Jahr vortlaufend ohne Prozente. Aber mein AG ist nicht deiner also sei vorsichtig und erkundige dich gut , wundern würde mich garnichts mehr . Für weiter infos oder um überhaupt was aussagen zu können hätte ich mehr Infos gebraucht .

L
Lotte

21.12.2006 um 09:46 Uhr

Kölner, und was ist das? http://www.versorgungsamt-koeln.nrw.de/

W
Waschbär

21.12.2006 um 12:28 Uhr

Fr.Poldi Natürlich bin ich ein Ordendliches Waschbär Mitglied !

Auch wen meine Rechtschreibung eher auf Caos und wahnsinn hin deutet

Und was bitte meinst du mit wie lang ?

M
Metalla

21.12.2006 um 12:41 Uhr

Ich danke Euch Allen für die konstruktiven Beiträge. Ich bin vorsichtg, aber leider steck ich nicht drin, wie lang und wann ich krank werde - mir persönlich fällt ja im Krankenzustand auch die Decke auf den Kopf.

Aber Eure Beiträge haben mich schon etwas beruhigt.

Viele Grüße, Metalla!

WAS
waschbär aka sittsamm

21.12.2006 um 12:44 Uhr

Ey Fr poldi, ich stehe nicht auf so dumme anmachen ...!

keine 20 cm ..... Ha Ha , noch platte ging es wohl nicht oder ? Fresse dich bitte selber .

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