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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitverschiebung - hat da der BR Mitbestimmungrecht?

S
Schnecke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

haben heute kurz vor Feierabend erfahren das wir morgen erst um 8 Uhr anfangen dürfen, unsere flexible Arbeitszeit haben wir aber schon immer um 6.15 Uhr mit der Arbeiit angefangen!! Darf uns der AG so kurzfristig das sagen und hat da der BR Mitbestimmungrecht??? Im Vertrag steht das sich die Arbeitszeit nach dem betrieblichen Belangen festlegt!!

Vielen Dank im voraus.......

4.85901

Community-Antworten (1)

H
hans

02.04.2007 um 23:50 Uhr

wenn sich die arbeitszeit für alle ändert, natürlich. §87(1)2.

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