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Externer Berater Weisungsbefugnis. Mitbestimmung Betriebsrat

R
redline24
Aug 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben da mal eine Frage zum Thema Mitbestimmungrecht bei der einstellung ext. Berater.

Ich bin heute aus dem Urlaub gekommen und wurde duch meine Kollegen auf einen Aushang aufmerksam gemacht.

Originaltext Aushang

            Mitteilung

Herr ..... ist zurzeit als externer Berater für uns tätig. Herr .... ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt. Den Anweisungen des Herrn .... ist folge zu leisten

Datum

Unterschrift AG und Unterschrift Stellvert. Betriebratsvorsizzender

Der Aushang wurde am vorigen Freitag verfasst und Ausgehangen. Mein Stellvertr. hat diesen auch unterschrieben was ich nicht nachvollziehen kann bzw. es wurde überhaupt keine Sitzung dazu einberufen oder sonstiges. Desweiteren hat der nette Herr auch am Freitag Rauchverbotsschilder im einem Büro in der Montage angebracht. Meiner Meinung nach ist dieses vorgehen auch nicht i.O.

Ich bitte diesbezüglich um einen Rat. Die Frage ist auch ob wir uns dazu rechtliche Hilfe holen sollen / können / dürfen.

MFG

1.02201

Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

27.08.2018 um 17:33 Uhr

"Den Anweisungen des Herrn .... ist folge zu leisten"

Soso! Hat dieser Herr mehr Befugnisse als der Arbeitgeber?

Mit der Unterschrift hat der Stellv wohl seine Kompetenzen etwas überschritten.

Ich würde hier den Arbeitgeber zuallererst mal befragen wer der Herr ..... ist und was seine Aufgaben sind.

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