Erstellt am 02.04.2007 um 15:38 Uhr von Baum
Hallo Eckardt,
eine rechtssichere Auskunft bekommst du vom Anwalt. Aber aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, das auch mündliche Absprachen vorm Arbeitsgericht stand halten. Zudem hier die Absprache nachweisbar ist, nämlich über die schon gezahlte, erhöhte Gehaltszahlung an den Kollegen
Erstellt am 02.04.2007 um 15:56 Uhr von Grosserboeserwolf
Ich sehe das auch so wie "Baum": Verträge gelten auch mündlich. Nur beim Gehalt solltest du prüfen, ob die Erhöhung auch wirklich den höheren Lohn betrifft und nicht irgendeine Sonderzahlung ist. Dann wird es schwierig mit dem Nachweis.
Erstellt am 02.04.2007 um 18:21 Uhr von paula
Wie schon gesagt wirst Du eine rechtssichere Antwort nur vom Anwalt erhalten (soweit er Ahnung hat).
Sicher können mündliche Vereinbarungen gelten. Das Problem ist häufig die Beweisbarkeit, aber nachdem der AG hier schon einmal gezahlt hat gibt es wenigstens schon mal einen Anschein.
Problematisch könnte es sein wenn der Arbeitsvertrag eine sog. doppelte Schriftformklausel aufweißt. Dann ist ohne schriftliche Vereinbarung hier nichts wirksam...
Daher mit dem Arbeitsvertrag mal bei einem Spezialisten vorbeigehen....
Erstellt am 02.04.2007 um 19:20 Uhr von Kodiak
Hallo Eckhardt,
mehr als Tips könnt Ihr dem MA sowieso nicht geben, sollte er Gewerkschaftsmitglied sein, rate ich zum Rechtsbeistand der Gewerkschaft.
Als BR kann man dort auch mal allgemein "anklopfen"