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Gehaltserhöhung - Kann die Firma nun plötzlich einen Rückzieher machen?

E
eckardt
Jan 2018 bearbeitet

Eine Lohnerhöhung ist mündlich zw. Arbeitnehmer und Geschäftsführer ausgehandelt worden und auch bereits 1 Monat erhöhtes Gehalt gezahlt worden. Kann die Firma nun plötzlich einen Rückzieher machen und zukünftig wieder das alte Gehalt zahlen ??? Ich bräuchte da eine ziemlich rechtssichere Auskunft !!! Danke !!!

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Community-Antworten (4)

B
Baum

02.04.2007 um 17:38 Uhr

Hallo Eckardt, eine rechtssichere Auskunft bekommst du vom Anwalt. Aber aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, das auch mündliche Absprachen vorm Arbeitsgericht stand halten. Zudem hier die Absprache nachweisbar ist, nämlich über die schon gezahlte, erhöhte Gehaltszahlung an den Kollegen

G
Grosserboeserwolf

02.04.2007 um 17:56 Uhr

Ich sehe das auch so wie "Baum": Verträge gelten auch mündlich. Nur beim Gehalt solltest du prüfen, ob die Erhöhung auch wirklich den höheren Lohn betrifft und nicht irgendeine Sonderzahlung ist. Dann wird es schwierig mit dem Nachweis.

P
paula

02.04.2007 um 20:21 Uhr

Wie schon gesagt wirst Du eine rechtssichere Antwort nur vom Anwalt erhalten (soweit er Ahnung hat).

Sicher können mündliche Vereinbarungen gelten. Das Problem ist häufig die Beweisbarkeit, aber nachdem der AG hier schon einmal gezahlt hat gibt es wenigstens schon mal einen Anschein.

Problematisch könnte es sein wenn der Arbeitsvertrag eine sog. doppelte Schriftformklausel aufweißt. Dann ist ohne schriftliche Vereinbarung hier nichts wirksam...

Daher mit dem Arbeitsvertrag mal bei einem Spezialisten vorbeigehen....

K
Kodiak

02.04.2007 um 21:20 Uhr

Hallo Eckhardt,

mehr als Tips könnt Ihr dem MA sowieso nicht geben, sollte er Gewerkschaftsmitglied sein, rate ich zum Rechtsbeistand der Gewerkschaft.

Als BR kann man dort auch mal allgemein "anklopfen"

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