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Krank, verfallen nun freie Tage aus Überstundenabbau ?

C
CharlyD
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnnen und Kollegen

Die Situation ist folgende: Ein MA hat freie Tage in Form von Überstrunden Abbau im Dienstplan eingetragen. Nun wurde er aber kurzfristig krank. Ich kenne ein Urteil des BAG, in dem es heisst, dass diese Stunden nicht mehr gutgeschrieben werden, da der AG den AN nur von seiner Arbeitspflicht an diesen Tagen entbindet. (Sie verfallen also) Kann es sein, das jemand noch andere Urteile kennt oder vielleicht auch andere Erfahrungen mit diesem Thema hat ?

Liebe Grüße Charly

5.74002

Community-Antworten (2)

A
Akira

01.04.2007 um 13:31 Uhr

Hallo CharlyD

Bei uns wurde es auch so gehändelt! Darauf hin haben wir eine BV dazu abgeschlossen. Unser AG versuchte auf diesem Weg Überstunden abzubauen. In dem er einen zusätzlichen freien Tag einplanen lies, während der AN in Folge krank war.

K
kathrin

02.04.2007 um 12:27 Uhr

Hallo, das Urteil kannst du bei www.rat-kotz.de/ueberstundenausgleich.htm nachlesen und auch ausdrucken. Da ist alles ganz genau erklärt mit Fallbeispielen.

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