Erstellt am 17.01.2019 um 13:02 Uhr von nicht brauchen
Was spricht gegen Donnerstag nicht arbeiten? oder Montag nicht arbeiten?
Erstellt am 17.01.2019 um 13:06 Uhr von Homberger
Ja, das ist ja quasi die Frage, ob ein Ausgleich den Mitarbeitern zusteht.
Erstellt am 17.01.2019 um 13:14 Uhr von Pjöööng
Gilt bei Euch ein Tarifvertrag?
Erstellt am 17.01.2019 um 13:28 Uhr von Homberger
Nein, wir haben keinen Tarifvertrag
Erstellt am 17.01.2019 um 14:06 Uhr von Kjarrigan
Ist die Betriebsordnung eine Betriebsvereinbarung zwischen BR und AG?
Wenn die festgelegte Arbeitszeit Mo - Fr. ist und auch die Zeiten festehen, brauche ich als AN nicht für den AG in meiner Freizeit zur VErfügung stehen.
Wenn der AG dann möchte das ich außerhalb meiner normalen Dienstzeit, SA oder SO arbeiten (oder eine Weiterbildung / Seminar) dann ist das Arbeitszeit. Punkt 1.
Punkt 2: ja 13 Tage Durcharbeiten ist gar keine Problerm. Es geht sogar noch länger, da ein Ausgleichstag für einen Sontag (MO - SA sind alles Werktage gem. ArbZG) innerhalb von 14 Tagen gewährt warden muss und dieser auch vorher (oder nachher) sein kann.
Erstellt am 17.01.2019 um 14:21 Uhr von Homberger
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde es mit dem AG mal durchsprechen wie es mit dem Ausgleichstag angedacht ist.