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Zeitausgleich bei Sonntags Seminar

H
Homberger
Jan 2019 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine 41 Stunde Woche mit Kernarbeitszeit Mo-Fr 08:00-17:00 Uhr. Nun soll für 13 MA ein Führungskräfte Seminar stattfinden. Das soll Fr, Sa und So sein. In der Betriebsordnung steht, dass für Seminare die wochtentags außerhalb der Arbeitszeit (nach 17 Uhr) sowie Samstags keine Überstunden aufgeschrieben werden. Wie sieht es nun mit dem Sonntag aus? Und geht das in Ordnung, dass MA quasi 13 Tage durcharbeiten und sich noch nicht einmal Überstünden dafür aufschreiben dürfen?

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Community-Antworten (6)

NB
nicht brauchen

17.01.2019 um 14:02 Uhr

Was spricht gegen Donnerstag nicht arbeiten? oder Montag nicht arbeiten?

H
Homberger

17.01.2019 um 14:06 Uhr

Ja, das ist ja quasi die Frage, ob ein Ausgleich den Mitarbeitern zusteht.

P
Pjöööng

17.01.2019 um 14:14 Uhr

Gilt bei Euch ein Tarifvertrag?

H
Homberger

17.01.2019 um 14:28 Uhr

Nein, wir haben keinen Tarifvertrag

K
Kjarrigan

17.01.2019 um 15:06 Uhr

Ist die Betriebsordnung eine Betriebsvereinbarung zwischen BR und AG? Wenn die festgelegte Arbeitszeit Mo - Fr. ist und auch die Zeiten festehen, brauche ich als AN nicht für den AG in meiner Freizeit zur VErfügung stehen. Wenn der AG dann möchte das ich außerhalb meiner normalen Dienstzeit, SA oder SO arbeiten (oder eine Weiterbildung / Seminar) dann ist das Arbeitszeit. Punkt 1.

Punkt 2: ja 13 Tage Durcharbeiten ist gar keine Problerm. Es geht sogar noch länger, da ein Ausgleichstag für einen Sontag (MO - SA sind alles Werktage gem. ArbZG) innerhalb von 14 Tagen gewährt warden muss und dieser auch vorher (oder nachher) sein kann.

H
Homberger

17.01.2019 um 15:21 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Ich werde es mit dem AG mal durchsprechen wie es mit dem Ausgleichstag angedacht ist.

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