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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schlechtwetter 2018 Urlaub von 2018 abgezogen

A
akademiks
Jan 2019 bearbeitet

Hallo, ich arbeite bei einer Straßenbau Firma mit ca. 100 Leuten. Einen richtigen betriebsrat haben wir seit 9 Monaten nichtmehr da dieser sich aufgelöst bzw. einige davon zurückgetreten sind und keiner nachrücken wollte. Nun zu meiner Frage: Und zwar hatte ich am 17.12.2018 (Montag) meinen letzten Arbeitstag für das Jahr 2018. Nun wurde mir ohne Rücksprache 8 Tage Urlaub von 2018 abgezogen (hatte noch 19 Tage) obwohl ich noch 78 Überstunden hatte. Meines wissens nach bekomme ich doch bis zum 31.12 in der Schlechtwetterzeit für jede abgebaute Überstunde einen Zuschuss von wenn mich nicht alles täuscht 2,50€. Ist das so in Ordnung wie es mein Arbeitgeber gemacht hat oder hätte er mir den Urlaub ohne mein Einverständnis garnicht abziehen dürfen?

Lg akademiks

1.09802

Community-Antworten (2)

M
Moreno

16.01.2019 um 22:07 Uhr

Frag doch Mal bei der Gewerkschaft nach!

U
UliPK

17.01.2019 um 07:56 Uhr

Die Schlechtwetterzeit beginnt am 1. Dezember und endet am 31. März im Baugewerbe § 101 Abs. 1 SGB III. Es kann normal nicht sein das dein AG Saison-Kug beantragt hat. Dann hättest du als erstes deine Überstunden die du im Sommer über aufgebaut hast abbauen müssen, ist eine der Bedingungen um überhaupt Saison-Kug beantragen zu können. Und nur bei beantragter Saison-Kug stände dir dann eine Ergänzende Leistung Zuschuss-Wintergeld (ZWG) von 2,50€ zu.

Gibt es eine BV für Betriebsferien in dieser Zeit? Das wäre eine Möglichkeit damit der AG dir den Urlaub abziehen darf.

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