BR-Wahl Kündigung §46 RTV (Schlechtwetter)
Ein Mitarbeiter wurde zum 10.02.2014 nach § 46 RTV Maler und Lackierer (Schlechtwetter) gekündigt und muss spätestens zum 30.04.2014 wieder eingestellt werden. Die BR-Wahl ist am 14.04.2014. Ist dieser Mitarbeiter wahlberechtigt?
Community-Antworten (2)
14.02.2014 um 17:19 Uhr
Diese Frage würde ich an die Gewerkschaft richten (oder das Arbeitsministerium). die den Tarif ausgehandelt hat.
Normaler Weise wäre ja die Antwort: Nein, er ist nicht wahlberechtigt. Immerhin heißt es aber im § 46 Abs. 4 RTV auch " (...) die Betriebszugehörigkeit gilt insoweit als nicht unterbrochen."
Wie immer das zu verstehen ist.
14.02.2014 um 22:57 Uhr
Hallo tarzan, das BetrVG ist manchmal etwas schräg. So würde ich hier sagen, wie gironimo, er ist Zur Zeit nicht Teil des Betriebs und darum auch nicht wahlberechtigt. Allerdings, zur Betriebsgröße (wenn es darum geht, die Anzahl Sitze im BR zu ermitteln) muss man ihn zählen, denn unterjährig ist er ja offenbar mit schöner Regelmäßigkeit dabei.
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