BR-Arbeit während Elternzeit
Dürfen Väter, die für 1 Jahr in Elternzeit gehen, ihre BR-Arbeit weiter fortführen, d.h. an Sitzungen teilnehmen, Beschlüsse fassen, an versch. Fortbildungen teilnehmen, u.a.? Auch, wenn nicht klar ist, ob die Arbeit nach der Elternzeit wieder in dem Betrieb aufgenommen wird?
Community-Antworten (2)
29.03.2007 um 23:49 Uhr
@hui_buh Geht. Und nicht vergessen die Fahrtkosten zu beantragen!
30.03.2007 um 01:52 Uhr
BAG v. 25.5.2005 – 7 ABR 45/05. Nimmt das in Elternzeit befindliche Betriebsratsmitglied an der Betriebsratssitzung teil, so hat der Arbeitgeber die diesbezüglich entstandenen Fahrtkosten zu erstatten. AiB 2006, 322.
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