Umwandlung VZ in TZ, müssen Gründe genannt werden ?
Hallo zusammen, Eine Kollegin möchte gerne aus persönlichen Gründen Ihre Vollzeitstelle (39,0 Std) in eine Teilzeitstelle(34,0 Std) umgewandelt haben. Soll heissen: Sie macht Freitags frei damit sie Donnerstags und Freitags in den Abendstunden Ihrer Nebentätigkeit in einer Gastronomie (400 EUR Job) wahrnehmen kann und nicht zu erschöpft ist am Freitagmorgen auf der "richtigen" Arbeitsstelle.
Ist sie dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet Gründe für die Umwandlung in die TZ-Stelle mitzuteilen ? Wenn nein: Welche Rechtsgrundlage kann Sie ihm gegenüber beim Gespräch erwähnen ?
Vielen Dank & einen schönen Abend LuNaTiC
Community-Antworten (1)
30.03.2007 um 00:05 Uhr
@LuNaTic Das Problem ist nur: Die verminderte AZ kann der AG - je nach Annahme des Veränderungswunsches - auch wieder auf 5-Tage verteilen. Ein Recht auf eine 4-Tage-Woche müsste explizit im AV geregelt werden!
Ansonsten bedarf es keiner Angabe eines Grundes gemäß § 8 TzBfG!
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