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Betriebsübergang, Fusion / Verschmelung, Umwandlung? Neue BR-Wahl?

S
see-see
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Komme gerade aus dem Urlaub und habe erfahren: Unsere GmbH hat ein Tochterunternehmen einer Tochter gekauft, lt. Information der GF gem. § 5 Abs. 3 UmwG i.V.m. § 613a. (GF hat Verzicht auf Fristeinhaltung vom BRV unterschreiben lassen). Ich zweifle daran, ob es ein Betriebsübergang gem. § 613 a ist, da die Mitarbeiter des gekauften Unternehmens nun unter unserem Firmennamen arbeiten sollen. (Die Arbeitsverträge werden aber nicht umgeschrieben) Die Firma hat ca. 20 MAs (wir: ca. 120) und soll als neue Abteilung in unseren Betrieb eingegliedert werden. Müssen wir eine Neuwahl des Betriebsrats veranlassen? Der gekaufte Betrieb hatte keinen BR. Ist es ein Betriebsübergang? Eine Fusion / Verschmelzung? Eine Umwandlung?

5.20201

Community-Antworten (1)

U
uhu

18.08.2008 um 17:56 Uhr

@see-see keine Neuwahl, da nur gem. Vorschriften des § 13 Abs. 2 BetrVG erforderlich; für die neuen MA sei ihr jetzt zuständig; sieht aus wie Betriebsänderung nach § 111 Ziff. 3 und/oder 4 BetrVG (Zusammenschluss mit and. Betrieb/Änderung Betriebsorganisation); AG sollte darlegen, ob und wie sich die Änderung auf die beschäftigten MA / bestehenden Arbeitsplätze auswirkt oder was weiterhin geplant ist;

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