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Verschwiegenheitspflicht dem betroffenen AN gegenüber?

A
Andwi
Dez 2025 bearbeitet

Hallo zusammen! Unser Arbeitgeber hat im Monatsgespräch Gründe genannt, warum er einen AN "auf dem Kieker" hat. In einem Gespräch mit diesem AN hat ein BR-Mitglied ihm diese Gründe genannt. Daraufhin hat der AN eine Mail an den Arbeitgeber geschrieben, um die Vorwürfe aus dem Weg zu räumen. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nun gerügt, da der AN "diese Infos ja nur aus dem BR haben könne". Hat dieses BR-Mitglied seine Verschwiegenheitspflicht verletzt, indem er dem Arbeitnehmer mögliche Gründe für eine mögliche Kündigung genannt hat?

Danke für eure Rückmeldungen!

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Community-Antworten (6)

M
Muschelschubser

18.12.2025 um 19:16 Uhr

Der Betriebsrat darf m.E. direkt mit dem Besprochenen sprechen. Um Betriebsgeheimnisse geht es hier nicht, und datenschutzrechtlich geht hier nichts an Dritte, sondern es bleibt beim Betroffenen. Und für ein umfassendes Bild ist es sogar absolut zweckmäßig. Wenn der AG das rügt, lässt dass ggf. Zweifel an dessen Neutralität aufkommen.

K
Kehler

19.12.2025 um 08:11 Uhr

alraune ist ein Troll, am besten melden und ignorieren.

Die ECHTE alraune erkennst du aber leicht, sie schreibt nicht so einen Bullshit.

I
IlkaB

19.12.2025 um 08:47 Uhr

Es traumtänzelt hier gerade gewaltig...

C
celestro

19.12.2025 um 09:11 Uhr

"Wenn der AG das rügt, lässt dass ggf. Zweifel an dessen Neutralität aufkommen."

Seit wann muss der AG neutral sein?

A
Andwi

19.12.2025 um 10:34 Uhr

Hallo Muschelschubser und celestro! Danke für eure Rückmeldungen!

Ich würde mich über weitere - ernst gemeinte - Rückmeldungen zu meiner Frage aus dem Forum freuen!

C
celestro

19.12.2025 um 10:54 Uhr

Ich würde mal mit dem AG reden, ob er das Vorgehen in diesem Fall überhaupt sinnvoll findet. Wenn es Probleme gibt, sollte man diese mit dem AN besprechen und nicht "sammeln", damit man ihn kündigen kann.

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