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AG-Kündigung (in der Probezeit); Anhörung ohne Gründe

S
see-see
Sep 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, eine knifflige Frage an die Spezialisten unter euch: Wir haben am 17.9. vom AG eine Anhörung erhalten zur Kündigung eines Kollegen in der Probezeit. Der AG hat keine Gründe genannt, was er aber hätte müssen nach § 102 BetrVG.

Tarifvertragliche Frist = 4 Wochen zum 15. oder letzten eines Kalendermonats

Wie gehen wir strategisch im Sinne des Kollegen am besten vor (die Kündigung können wir eh nicht verhindern):

  1. Frist verstreichen lassen: Kann sich der Kollege dann im Nachhinein auf die fehlerhafte Anhörung berufen?
  2. Oder den AG bitten, Gründe zu liefern? Wenn wir diese Gründe am 24.9. anfordern, und angenommen, der AG liefert die Gründe noch am 24.9.: endet unsere Widerspruchsfrist dann am 01.10.2020? Dann könnte der AG erst zum 30.11.2020 kündigen, und der Kollege hat einen Monat gewonnen...
  3. Andere Möglichkeit?
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Community-Antworten (8)

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EDDFBR

21.09.2020 um 12:30 Uhr

Moin,

zu dieser Frage gibt es ein BAG-Urteil: https://www.hensche.de/Anhoerung_Betriebsrat_Kuendigung_Probezeit_Anhoerung_des_Betriebsrats_bei_Wartezeitkuendigung_BAG_6AZR121-12.html#:~:text=Auch%20wenn%20im%20Arbeitsvertrag%20keine,Gr%C3%BCnde%20f%C3%BCr%20eine%20fristgem%C3%A4%C3%9Fe%20K%C3%BCndigung.

Fazit: Der AG muss bei Wartezeitkündigungen keine Gründe nennen, sondern nur das Werturteil als Ergebnis seiner Entscheidung.

Ich halte Option 2 für am wirkungsvollsten im Sinne des Kollegen. ich bin mir nicht sicher, ob im Sinne von Option 1 ein Gericht die Anhörung für so fehlerbehaftet befinden würde, dass sie dadurch die Anhörungsfrist als noch nicht laufend ansehen würden.

K
Kjarrigan

21.09.2020 um 12:44 Uhr

Bei einer Kündigung in der Probezeit braucht der AG keine Gründe zu nennen. Von daher habt ihr die Anhörung am 17.09. erhalten und die Frist für einen Widerspruch endet nach einer Woche. Auch wenn ihr beim AG nach Gründen nachfragt endet die Frist und beginnt nicht neu zu laufen. Bei einer Probezeitkündigung hat der BR sehr wenig Widerspruchmöglichkeiten. Er kann ein paar Bedenken äußern, aber eigentlich nicht viel machen.

K
kratzbürste

21.09.2020 um 13:15 Uhr

Es kommt darauf an, was genau in der Anhörung steht.

Aber gilt eigentlich immer: Niemals nachfragen und ggf. Schweigen. Ob die Anhörung des BR korrekt war oder nicht, kann ja das Arbeitsgericht klären, wenn der Kollege klagt.

T
takkus

21.09.2020 um 13:47 Uhr

Kündigungsschutzklage in der Probezeit?

R
rtjum

21.09.2020 um 15:42 Uhr

ganz schön lange Kündigungsfrist für Probezeit...

C
Challenger

21.09.2020 um 16:30 Uhr

Wann endet denn die Probezeit ?

S
see-see

21.09.2020 um 19:48 Uhr

@ kjarrigan: der AG muss dem AN keine Gründe nennen, sehr wohl aber dem BR - oder eben, wie oben beschrieben, zumindest ein Werturteil. Unser AG hat aber GAR NIX geschrieben... @Challenger: Probezeit endet am 31.10.20.

K
Kjarrigan

22.09.2020 um 10:44 Uhr

@see-see - dann wäre es seht nett, wenn man den Sachverhalt auch genauso darstellt z.B. mit wörtlicher Wiedergabe der Anhörung

Euer Problem bleibt aber

  • lasst ihr die Fristverstreichen, habt ihr zugestimmt. Der AN kann dann versuchen in der Kündigungsschutzklage die "evtl. falsche Anhörung" anzuführen
  • sagt ihr dem AG die Anhörung ist fehlerhaft, hat er noch genug Zeit um eine neue Anhörung einzureichen.

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