Kurzarbeit - individuelle Arbeitszeitregelungen?
Hallo Zusammen, in unserem Betrieb soll kurzarbeit eingeführt werden (20%). einer meiner Kollegen hatte bislang eine Arbeitszeitregelung (jedoch nicht schriftlich fixiert) die ihm bei einer Vollzeitstelle eine Aufteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 4 Wochentage ermöglichte. Durch die Kurzarbeit ist er nun in der position mit 80% ebenfalls 4 Tage arbeiten zu müssen. Der Kollege will sich dagegen wehren, wie kann/muß sich in diesem Fall der BR verhalten, denn eigentlich stellt die bisherige Regelung eine Abweichung von der Regelarbeitszeit dar, zudem stellt eine Regelung, wonach es dem Kollegen möglich wäre die 80% auf drei Tage zu verteilen eine Einzelfallregelung dar. kann er diese einfordern, ggf. über den BR?
Danke
volker
Community-Antworten (1)
29.03.2007 um 20:31 Uhr
shorty, im Prinzip ist das individuell vom AN zu verhandeln. Klar kann er sich beim BR beschweren und dann müsstet Ihr überlegen, ob Ihr Euch vor diesen Karren spannen lassen wollt.
Vielleicht würden andere ja auch gerne so arbeiten und wenn es dann beim Einzelfall bleiben soll, bekommt man als BR schnell Probleme...
Eine weitere Frage ist, ob man diese Abweichung als BR überhaupt akzeptieren sollte?
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