Ärztl. Bescheinigung - wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit zum Arzt muss, sonst keine Zeitgutschrift?
Hallo zusammen,
wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit zum Arzt muss, z.B. in der Früh verlangt unser AG, dass auf der Bescheinigung ausdrücklich steht, dass - der Termin notwendig war und zu keinem anderen Zeitpunkt möglich war.
Wenn das nicht drauf steht bekommt der MA die Zeit beim Arzt nicht gutgeschrieben.
Kann er das verlangen?
Vielen Dank im Voraus Gruß Vicky
Community-Antworten (5)
29.03.2007 um 11:21 Uhr
Hier reicht ein kurzes "Ja", kann er. Darf er sogar.
29.03.2007 um 11:28 Uhr
Der AG muß nicht bezahlen - die Zeit nicht gutschreiben - wenn der Termin auch außerhalb der Arbeitszeit hätte liegen können (Rechtsprechung zu §616 BGB); er kann also eine Dokumentierung verlangen (dies ist m.E. aber von der Entscheidung zu trennen, ob der Termin notwendig war).
29.03.2007 um 12:06 Uhr
gib mal *Arztbesuch *in das Suchfenster ein, dort wirst Du viele hifreiche Hinweise finden.
31.03.2007 um 21:36 Uhr
Diese zusätzliche Leistung des Arztes könnte kostenpflichtig sein. Zahlt der AG den die Gebühr?
31.03.2007 um 21:39 Uhr
@Heini Vermutlich nicht. Ist aber auch nur bedingt tragisch: Der AN muss ja sein begründetes Fehlen beweisen!
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