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Ärztl. Bescheinigung - wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit zum Arzt muss, sonst keine Zeitgutschrift?

V
vicky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit zum Arzt muss, z.B. in der Früh verlangt unser AG, dass auf der Bescheinigung ausdrücklich steht, dass - der Termin notwendig war und zu keinem anderen Zeitpunkt möglich war.

Wenn das nicht drauf steht bekommt der MA die Zeit beim Arzt nicht gutgeschrieben.

Kann er das verlangen?

Vielen Dank im Voraus Gruß Vicky

8.48705

Community-Antworten (5)

N
Nordstar

29.03.2007 um 11:21 Uhr

Hier reicht ein kurzes "Ja", kann er. Darf er sogar.

E
Eisbärchi

29.03.2007 um 11:28 Uhr

Der AG muß nicht bezahlen - die Zeit nicht gutschreiben - wenn der Termin auch außerhalb der Arbeitszeit hätte liegen können (Rechtsprechung zu §616 BGB); er kann also eine Dokumentierung verlangen (dies ist m.E. aber von der Entscheidung zu trennen, ob der Termin notwendig war).

S
SSGG

29.03.2007 um 12:06 Uhr

gib mal *Arztbesuch *in das Suchfenster ein, dort wirst Du viele hifreiche Hinweise finden.

H
Heini

31.03.2007 um 21:36 Uhr

Diese zusätzliche Leistung des Arztes könnte kostenpflichtig sein. Zahlt der AG den die Gebühr?

K
Kölner

31.03.2007 um 21:39 Uhr

@Heini Vermutlich nicht. Ist aber auch nur bedingt tragisch: Der AN muss ja sein begründetes Fehlen beweisen!

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