Genehmigung durch BRV - Kann/darf der BRVorsitzende z.B. Überstunden auch ohne Zustimmung des BR genehmigen?
Kann/darf der BRvorsitzende z.B. Überstunden auch ohne Zustimmung des BR genehmigen oder muss die Zustimmung erst in der BRsitzung beschlossen werden?
Community-Antworten (4)
29.03.2007 um 11:04 Uhr
Ficus,
Überstunden kann nur der gesamte BR oder ein beauftragter Ausschuss genehmigen.
29.03.2007 um 12:17 Uhr
Ich stimme Catweazle zu, Das darf er auf keinen Fall. Siehe hierzu auch BetrVG §26. Dort kannst Du die Aufgaben des Vorsitzenden entnehmen. Keinenfalls darf er Entscheidungen alleine ohne Gremium treffen. Er ist mehr ein Sprachrohr des BR.
29.03.2007 um 20:08 Uhr
Hallo Ficus, Ich kann mich erinnern auf einem Seminar gehört zu haben, dass der Vorsitzende betrieblich Notwendige (z. B. ein verspäteter LKW muß entladen werden), kurzfristige, vorübergehende Überstunden zu stimmen kann, da bei einer Einberufung der Sitzung zu viel Zeit verstreichen würde. Es darf kein Dauerzustand werden und sollte eher einmalig sein. Im BR könnte zumindestens ein Beschluss für weitere eventuelle Notüberstunden Regelungen getroffen werden. MfG Paulchen
29.03.2007 um 20:47 Uhr
Paulchen, weil der AG nicht ohne (Schein)Genehmigung des BR Überstunden anordnen will, soll jetzt der BRV eine Genehmigung ohne Zustimmung des Gremiums erteilen?
Na, wer ist dann am Ende der Dumme?
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