Erstellt am 28.03.2007 um 17:00 Uhr von Kölner
@lonie
Sie werden vor allem dem BR zur Kenntnis (im Vorfeld) gebracht. Alles andere interessiert doch eigentlich nicht...oder doch?
Erstellt am 28.03.2007 um 23:36 Uhr von wanst37
@ionie
Vielleicht kannst Du das Problem mal etwas genauer erläutern.
Glaube aber kaum, daß Tage im Dienstplan eingeschrieben werden, wenn sich die Überstunden auf eine längere Arbeitszeit beziehen. ArbZG §5
Erstellt am 29.03.2007 um 08:31 Uhr von Jube
Das kommt auf die Art der Dienstplanführung an. Bei uns werden die geleisteten Stunden hineingeschrieben. So ist sowohl für AN als auch für AG Klarheit geschaffen.
Erstellt am 29.03.2007 um 10:32 Uhr von wölfchen
Auszug aus "ABC der Dienstplangestaltung" von Ralf Birkenfeld:
"Pro Mitarbeiter/in stehen drei Spalten zu Verfügung. In der ersten Spalte wird die Soll-Planung dokumentiert. Die Ist-Besetzung wird in der zweiten Spalte festgehalten. Die dritte Spalte beinhaltet die Abweichungen zwischen Soll- und Ist- Dokumentation (wie z.B. Überstunden, verkürzte Arbeitszeit)."
Und weiter steht da:
"Dienstpläne sind Dokumente, die u.a. in Rechtsfällen zur Beweisführung herangezogen werden können. Sie müssen daher auch haftungsrechtliche Gesichtspunkte beinhalten."