Schulung nachträglich in genehmigten Dienstplan eingetragen
Hallo zusammen......folgendes...... am 22.05. wurde der Dienstplan für Juni vom BR genehmigt. Ab dem 1.7. übernimmt meine Firma eine komplett neue Abteilung und irgend jemand.....(war wie immer keiner) hat vergessen das die Leute ja geschult werden müssen ?......somit wurde gestern (25.5.) der Dienstplan geändert und bei 13 MA eine 5 tagige Schulung eingetragen und das ohne Gremium Abstimmung des BR!! ....es ist ja nicht nur so das dann DIESE Abteilung zu 60% anderen Dienstplan hat sondern auch noch diverse andere Abteilungen die dann in dieser Zeit in der Abteilung aushelfen müssen. Was sagt die Rechtslage dazu?! Darf das der AG einfach so?!
Danke schonmal
Community-Antworten (5)
26.05.2018 um 19:13 Uhr
Du kennst sie doch. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten braucht der AG ZUVOR die Zustimmung des BR. Und das gilt für die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (§ 87.1.2 BetrVG) als auch für Schulungen (§§ 96-98 BetrVG). Da kann nicht irgendwer irgendwas ändern und eintragen.
Also müsst Ihr wohl oder übel zum Arbeitgeber und ihn an Eure Rechte erinnern (ggf. kann das bis § 23.3 BetrVG gehgen).
26.05.2018 um 21:01 Uhr
Danke für die Antwort ...aber angenommen der neue geänderte Plan wird abgelehnt oder nur bedingt genehmigt vom BR .....was passiert dann?! Einigungsstelle?!?!
26.05.2018 um 21:41 Uhr
Danke für die Antwort. .....aber angenommen der BR genehmigt den neuen geänderten Dienstplan nicht oder er gesteht dem AG nur einen Teil der Änderungen zu, was dann?! Einigungsstelle?!
26.05.2018 um 23:02 Uhr
Ja.
Aber wie Samira schon schrieb, benötigt der AG die Zustimmung des BR. Deswegen muss er sich mit euch einigen oder ER muss die Einigungsstelle anrufen, nicht ihr.
27.05.2018 um 19:17 Uhr
Oder der Arbeitgeber macht einfach (nach dem Motto, der BR wird schon nicht gegen Schulungen sein). Dann könnt ihr beim Arbeitsgericht einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Es geht ja hier nicht um die Schulungen sondern darum, das offenbar die Rechte des BR übergangen werden. Und das kann sich der BR nicht bieten lassen, ohne zum Hans Wurst zu werden.
Verwandte Themen
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
BRV verweigert Betriebsverfassungsrecht-Schulung, wie vorgehen?
ÄlterHallo, ich als neuer BRM habe noch keine BVR Schulung gehabt und wenn ich mein Wunsch dem BRV erwähne (ich habe bei W.A.F. eine passende Schulung schon ausgewählt, jedoch wurde diese mit "das machen w
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
ÄlterBR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo
Rücknahme genehmigter Diensttausch
ÄlterHallo ihr Lieben, ich hätte da mal ne Frage, für die ich leider etwas weiter ausholen muss. Folgendes Szenario: In der Abteilung X arbeiten fest die Arbeitnehmer (AN) A/ B/ C/ D und E. Im Kern dreh
Änderung der Arbeitszeit
ÄlterIn meinem Betrieb gibt es zwei Dienstpläne. Dienstplan A (Innendienst) mit den Arbeitszeiten von 6:30 Uhr bis 15.00 Uhr. Dienstplan B (Außendienst) mit den Arbeitszeiten 7.45 Uhr bis 16.30 Uhr. Für mi