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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulung nachträglich in genehmigten Dienstplan eingetragen

A
allesbahnhof
Mai 2018 bearbeitet

Hallo zusammen......folgendes...... am 22.05. wurde der Dienstplan für Juni vom BR genehmigt. Ab dem 1.7. übernimmt meine Firma eine komplett neue Abteilung und irgend jemand.....(war wie immer keiner) hat vergessen das die Leute ja geschult werden müssen ?......somit wurde gestern (25.5.) der Dienstplan geändert und bei 13 MA eine 5 tagige Schulung eingetragen und das ohne Gremium Abstimmung des BR!! ....es ist ja nicht nur so das dann DIESE Abteilung zu 60% anderen Dienstplan hat sondern auch noch diverse andere Abteilungen die dann in dieser Zeit in der Abteilung aushelfen müssen. Was sagt die Rechtslage dazu?! Darf das der AG einfach so?!

Danke schonmal

65705

Community-Antworten (5)

S
samira

26.05.2018 um 19:13 Uhr

Du kennst sie doch. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten braucht der AG ZUVOR die Zustimmung des BR. Und das gilt für die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (§ 87.1.2 BetrVG) als auch für Schulungen (§§ 96-98 BetrVG). Da kann nicht irgendwer irgendwas ändern und eintragen.

Also müsst Ihr wohl oder übel zum Arbeitgeber und ihn an Eure Rechte erinnern (ggf. kann das bis § 23.3 BetrVG gehgen).

A
allesbahnhof

26.05.2018 um 21:01 Uhr

Danke für die Antwort ...aber angenommen der neue geänderte Plan wird abgelehnt oder nur bedingt genehmigt vom BR .....was passiert dann?! Einigungsstelle?!?!

A
allesbahnhof

26.05.2018 um 21:41 Uhr

Danke für die Antwort. .....aber angenommen der BR genehmigt den neuen geänderten Dienstplan nicht oder er gesteht dem AG nur einen Teil der Änderungen zu, was dann?! Einigungsstelle?!

F
Frank31848

26.05.2018 um 23:02 Uhr

Ja.

Aber wie Samira schon schrieb, benötigt der AG die Zustimmung des BR. Deswegen muss er sich mit euch einigen oder ER muss die Einigungsstelle anrufen, nicht ihr.

K
kratzbürste

27.05.2018 um 19:17 Uhr

Oder der Arbeitgeber macht einfach (nach dem Motto, der BR wird schon nicht gegen Schulungen sein). Dann könnt ihr beim Arbeitsgericht einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Es geht ja hier nicht um die Schulungen sondern darum, das offenbar die Rechte des BR übergangen werden. Und das kann sich der BR nicht bieten lassen, ohne zum Hans Wurst zu werden.

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