Muss AG alle erforderlichen Betriebsmittel stellen - evtl auch für Heimbüro (Vertrag nach TVÖD)?
Wir haben als BR eine Eingabe, bei der es um Betriebsmittel und-kosten geht. Mitarbeiter der Frühförderstelle sind mobil tätig und haben, obwohl es der neue Rahmenvertrag fordert keinen festen Arbeitsplatz im "Büro". Es wird vom AG verlangt, dass sie ihr eigenes Auto benützen, Erreichbarrkeit über Handy wird vorrausgesetzt, ebenso Telefonate von Zuhause aus; wie auch dass eigener PC, Drucker, etc. mit allen Folgekosten und entsprechendem Material von den Arbeitnehmern selbst gestellt und getragen werden, auch Ordner, Klasrsichthüllen, Stifte, Druckerpatronen etc. Außerdem wird vorausgesetzt dass die Mitarbeiter zudem noch alle Datenschutzbestimmungen am eigenen PC und Büro einhalten. Bei Nachfrage beruft er sich darauf, dass die AN diese Unkosten über die Steuererklärung wieder reinholen könnten. Einzige Entschädigung sind die Fahrtkosten, die mit 30 cent /km vergolten werden. Was aber, wenn Mitarbeiter so wenig verdienen (TVÖD 6-9, meist Teilzeitkräfte), dass dies gar nicht zum Tragen kommt? Siw Mitarbeiter haben alle einen Vertrag nach TVÖD/kommunal und sind ANgestelle. Muss der AG nicht alle Betriebsmittel stellen?
Community-Antworten (1)
28.03.2007 um 15:52 Uhr
Das sehe ich auch so, zumal bei der Steuereklärung ja nicht 1:1 zurückgezahlt wird. Auch aus Deinem anderen Beitrag lässt sich herauslesen, dass Euer AG die AN eher wie selbständige Unternehmer behandelt. So sind Arbeitsverhältnisse nicht gedacht. Ich hoffe, diese "Vereinbarungen" stehen nicht auch noch in den Arbeitsverträgen, dann sollten diese auf Sittenwidrigkeit untersucht werden.
Verwandte Themen
Sozialtopf
ÄlterWo gibt es ein Sozialtopf/ Wie wird dies geregelt/Auf was muss man achten. Anbei die die von uns vorgesehene kurze Beschreibung zum Sozialtopf: -> Abgeschriebene Betriebsmittel MA zum Verkauf anbi
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
ÄlterHallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu
Arbeitsplatzbrille (Bildschirmarbeitsplatz) - Hat der AG die gesamten Kosten zu tragen?
ÄlterHallo, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich benötige für meinen Arbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) eine spezielle Sehhilfe. Eine sogenannte Arbeitsplatzbrille. Gem. § 6, 2 hat der AG den
Einblick in Verträge - künftig auch bei "leitende Angestellte"?
Älter§ 80 Abs. 2 BetrVG: " (...); die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und umfasst insbesondere den zeitlic