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Muss AG alle erforderlichen Betriebsmittel stellen - evtl auch für Heimbüro (Vertrag nach TVÖD)?

M
Maadla
Okt 2021 bearbeitet

Wir haben als BR eine Eingabe, bei der es um Betriebsmittel und-kosten geht. Mitarbeiter der Frühförderstelle sind mobil tätig und haben, obwohl es der neue Rahmenvertrag fordert keinen festen Arbeitsplatz im "Büro". Es wird vom AG verlangt, dass sie ihr eigenes Auto benützen, Erreichbarrkeit über Handy wird vorrausgesetzt, ebenso Telefonate von Zuhause aus; wie auch dass eigener PC, Drucker, etc. mit allen Folgekosten und entsprechendem Material von den Arbeitnehmern selbst gestellt und getragen werden, auch Ordner, Klasrsichthüllen, Stifte, Druckerpatronen etc. Außerdem wird vorausgesetzt dass die Mitarbeiter zudem noch alle Datenschutzbestimmungen am eigenen PC und Büro einhalten. Bei Nachfrage beruft er sich darauf, dass die AN diese Unkosten über die Steuererklärung wieder reinholen könnten. Einzige Entschädigung sind die Fahrtkosten, die mit 30 cent /km vergolten werden. Was aber, wenn Mitarbeiter so wenig verdienen (TVÖD 6-9, meist Teilzeitkräfte), dass dies gar nicht zum Tragen kommt? Siw Mitarbeiter haben alle einen Vertrag nach TVÖD/kommunal und sind ANgestelle. Muss der AG nicht alle Betriebsmittel stellen?

4.28201

Community-Antworten (1)

J
Jube

28.03.2007 um 15:52 Uhr

Das sehe ich auch so, zumal bei der Steuereklärung ja nicht 1:1 zurückgezahlt wird. Auch aus Deinem anderen Beitrag lässt sich herauslesen, dass Euer AG die AN eher wie selbständige Unternehmer behandelt. So sind Arbeitsverhältnisse nicht gedacht. Ich hoffe, diese "Vereinbarungen" stehen nicht auch noch in den Arbeitsverträgen, dann sollten diese auf Sittenwidrigkeit untersucht werden.

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