Sozialtopf
Wo gibt es ein Sozialtopf/ Wie wird dies geregelt/Auf was muss man achten.
Anbei die die von uns vorgesehene kurze Beschreibung zum Sozialtopf: -> Abgeschriebene Betriebsmittel MA zum Verkauf anbieten -> Erlös kommt in einen Sozialtopf über welchen der Betriebsrat in Abstimmung mit der GL verfügen kann -> BR ist der treuhändische Verwalter des Sozialztopfs -> BR bekommt die Erlöse der MA-Verkäufe sozusagen geschenkt -> Verwalter und Umsetzer des Ablaufs ist der BR - Sammelt die Betriebsmittel - Schreibt diese zum Verkauf aus - Etc.
Community-Antworten (1)
22.04.2010 um 11:34 Uhr
Hallo Janna, im Fitting zu § 41 BetrVG RN 9 gefunden: Nicht als zulässig anzusehen ist dagegen die Verwaltung von Dauerkassen in die z.B. Aufsichtsratsvergütungen der ArbNVertr., Überschüsse aus Kantinenverwaltung oder aus dem Betrieb von Getränke und Zigarettenautomaten fließen und aus denen ua. Zuwendungen an die ArbN. aus besonderem Anlass finanziert oder Zuschüsse an den ArbN. des Betriebs dienenden Veranstaltungen gewährt werden, z.B. Jubiläumsgeschenke, Aufmerksamkeiten anlässlich von Krankheit oder Unglücksfällen, Zuschüsse zu Betriebsfeiern. Bei der Verwaltung derartiger Kassen hat der BR ständige Verfügungsgewalt über zT nicht unbeträchtliche Mittel. Das ist sowohl unter dem Gesichtspunkt seines Ehrenamts als auch seiner Neutralität bedenklich. Es bestehen allerdings keine Bedenken, wenn einzelne Betriebsratsmitglieder eine solche Kasse - allerdings außerhalb ihrer Amtseigenschaft - verwalten.
MfG Angie