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Überstunden / Mehrarbeit Mitarbeiter über Beitragsbemessungsgrenze

B
Banni01
Jan 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei mir in der Firma haben Außertarifliche Mitarbeiter (soweit ich das überblicke, liegen alle AT-Mitarbeiter über der Beitragsbemessungsgrenze) eine Klausel im Vertrag, nach der Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

Lt. gegenwärtiger Rechtsprechung ist das so ok, solange die Mitarbeiter über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Das hat bei uns zur Folge, das AT-Mitarbeiter zwar Überstunden als Gleitzeit sammelt, die Gleitzeitkonten aber zum Jahreswechsel gelöscht werden-

Dazu hätte ich folgende Fragen:

  1. Wie schaut es aber mit Sonntags und Feiertagsarbeit aus? Dürfen die daraus resultierenden Stunden ebenfalls gelöscht werden?

  2. Gibt es einen Unterschied, ob ein Mitarbeiter einen ganzen Tag arbeitet oder nur von Zuhause aus Bereitschaftsdienst hat und nur Stundenweise auf Abruf tätig ist.

Viele Grüße Banni

51109

Community-Antworten (9)

P
Pickel

15.01.2019 um 10:59 Uhr

welche Beitragsbemessungsgrenze?

P
Pjöööng

15.01.2019 um 11:03 Uhr

"welche Beitragsbemessungsgrenze? "

Argh!

C
celestro

15.01.2019 um 11:21 Uhr

@ Pickel

https://www.krankenversicherung.net/beitragsbemessungsgrenze

oder kennst Du noch eine Andere ?

P
Pjöööng

15.01.2019 um 11:22 Uhr

Banni01,

für mich passen "abgegolten" und "als Gleitzeit ansammeln" nicht so ganz zusammen. Von daher würde ich auch keine Wette eingehen wollen ob ein Richter hier die Rechtsprechung zur Abgeltung von Überstunden oder die für die Löschung von Gleitzeitkonten in den Vordergrund stellen würde.

Dann hängt es auch noch von der konkreten Formulierung der Regelung ab.

Wenn die Regelung zulässig getroffen wurde, dann sehe ich keinen Unterschied zwischen "regukären Arbeitszeiten", "Sonn- und Feiertagen" und "Bereitschaftszeiten, bzw. -einsätzen". Nach meinem Dafürhalten geht der Gesetzgeber bei den Besserverdienenden davon aus, dass sie ihre Dienste auch über das normalerweise geschuldete Maß hinaus zur Verfügung stellen dürfen. Das Arbeitszeitgesetz ist aber auch hier einzuhalten, also z.B. Ersatzruhetage für Sonn- und Feiertagstätigkeit

K
krambambuli

15.01.2019 um 11:29 Uhr

AT - Angestellte sind kein Freiwild. Mehrarbeit ist auch dann, wenn sie teilweise mit dem Gehalt abgegolten sein könnte, immer noch Mitbestimmungspflichtig. Wenn ihr eine Gleitzeitvereinbarung habt, die einen Freibrief für den Arbeitgeber darstellt, solltet ihr sie auf den Prüfstand stellen.

P
Pickel

15.01.2019 um 11:35 Uhr

Celestro, ja die kenn ich. Die von dir für die Krankenkasse benannte wäre nämlich in diesem Fall sogar die falsche.

P
Pjöööng

15.01.2019 um 11:39 Uhr

Zeit Popcorn zu holen...

... denn er hat ja nicht ...

B
Banni01

15.01.2019 um 12:08 Uhr

Danke für die Antworten :) Das hilft mir erstmal weiter.

C
celestro

15.01.2019 um 12:41 Uhr

"Die von dir für die Krankenkasse benannte wäre nämlich in diesem Fall sogar die falsche."

Du fragst welche, weißt aber, das es die falsche ist ... warum dann die Frage, wenn Du die richtige kennst ? Naja ... ein echter Pickel wieder einmal ... :-D

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