Hallo zusammen,

bei mir in der Firma haben Außertarifliche Mitarbeiter (soweit ich das überblicke, liegen alle AT-Mitarbeiter über der Beitragsbemessungsgrenze) eine Klausel im Vertrag, nach der Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

Lt. gegenwärtiger Rechtsprechung ist das so ok, solange die Mitarbeiter über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Das hat bei uns zur Folge, das AT-Mitarbeiter zwar Überstunden als Gleitzeit sammelt, die Gleitzeitkonten aber zum Jahreswechsel gelöscht werden-

Dazu hätte ich folgende Fragen:

1. Wie schaut es aber mit Sonntags und Feiertagsarbeit aus? Dürfen die daraus resultierenden Stunden ebenfalls gelöscht werden?

2. Gibt es einen Unterschied, ob ein Mitarbeiter einen ganzen Tag arbeitet oder nur von Zuhause aus Bereitschaftsdienst hat und nur Stundenweise auf Abruf tätig ist.

Viele Grüße
Banni