Erstellt am 15.01.2019 um 09:59 Uhr von Pickel
welche Beitragsbemessungsgrenze?
Erstellt am 15.01.2019 um 10:03 Uhr von Pjöööng
"welche Beitragsbemessungsgrenze? "
Argh!
Erstellt am 15.01.2019 um 10:21 Uhr von celestro
@ Pickel
https://www.krankenversicherung.net/beitragsbemessungsgrenze
oder kennst Du noch eine Andere ?
Erstellt am 15.01.2019 um 10:22 Uhr von Pjöööng
Banni01,
für mich passen "abgegolten" und "als Gleitzeit ansammeln" nicht so ganz zusammen. Von daher würde ich auch keine Wette eingehen wollen ob ein Richter hier die Rechtsprechung zur Abgeltung von Überstunden oder die für die Löschung von Gleitzeitkonten in den Vordergrund stellen würde.
Dann hängt es auch noch von der konkreten Formulierung der Regelung ab.
Wenn die Regelung zulässig getroffen wurde, dann sehe ich keinen Unterschied zwischen "regukären Arbeitszeiten", "Sonn- und Feiertagen" und "Bereitschaftszeiten, bzw. -einsätzen". Nach meinem Dafürhalten geht der Gesetzgeber bei den Besserverdienenden davon aus, dass sie ihre Dienste auch über das normalerweise geschuldete Maß hinaus zur Verfügung stellen dürfen. Das Arbeitszeitgesetz ist aber auch hier einzuhalten, also z.B. Ersatzruhetage für Sonn- und Feiertagstätigkeit
Erstellt am 15.01.2019 um 10:29 Uhr von Krambambuli
AT - Angestellte sind kein Freiwild. Mehrarbeit ist auch dann, wenn sie teilweise mit dem Gehalt abgegolten sein könnte, immer noch Mitbestimmungspflichtig. Wenn ihr eine Gleitzeitvereinbarung habt, die einen Freibrief für den Arbeitgeber darstellt, solltet ihr sie auf den Prüfstand stellen.
Erstellt am 15.01.2019 um 10:35 Uhr von Pickel
Celestro, ja die kenn ich.
Die von dir für die Krankenkasse benannte wäre nämlich in diesem Fall sogar die falsche.
Erstellt am 15.01.2019 um 10:39 Uhr von Pjöööng
Zeit Popcorn zu holen...
... denn er hat ja nicht ...
Erstellt am 15.01.2019 um 11:08 Uhr von Banni01
Danke für die Antworten :) Das hilft mir erstmal weiter.
Erstellt am 15.01.2019 um 11:41 Uhr von celestro
"Die von dir für die Krankenkasse benannte wäre nämlich in diesem Fall sogar die falsche."
Du fragst welche, weißt aber, das es die falsche ist ... warum dann die Frage, wenn Du die richtige kennst ? Naja ... ein echter Pickel wieder einmal ... :-D