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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Einsicht in Gehaltslisten ?

S
Scalar73
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir wollen einen BR gründen und haben nun in der ersten Wahlversammlung einen Wahlvorstand gewählt.Nun wurde von einem Gegner des BR dem Wahglvorstand die Frage gestellt,ob es dem zukünftigen BR möglich sei in einzelne Arbeitsverträge und eventuell Gehaltslisten aller Arbeitnehmern Einsicht zu nehmen? Meine Frage: ist dies dem BR möglich und wann kann er Einsicht nehmen?

4.74905

Community-Antworten (5)

K
Konrad

26.03.2007 um 18:40 Uhr

In Arbeitsverträgen besteht kein Recht auf Einsicht, mit Ausnahme standarisierten Formulararbeitsvertägen. In Gehaltslisten nach § 80 BetrVG besteht das Recht auf Einsicht, aber damit ist verantwortlich umzugehen.

H
Heini

27.03.2007 um 00:48 Uhr

Der Wahlvorstand ist für die Abwicklung der Betriebsratswahl da und sonst nichts. Der Wahlvorstand sollte sich nicht auf solche Spielchen von Betriebsschlaumeiern einlassen. Der Gegner kann diese Frage dann den gewählten BR stellen.

Wichtig ist für den Wahlvorstand, dass die BR Wahl fehlerfrei durchgezogen wird.

S
sphinx

27.03.2007 um 00:54 Uhr

@ Heini,

ich bin positiv überrascht! :-)

LG

H
Helios

27.03.2007 um 03:21 Uhr

...kann ich als BR-Mitglied Einsicht in die Gehaltslisten der Freigestellten nehmen oder dies verlangen? Wie können Sonderzuwendungen o.ä. aufgedeckt werden?

Gruß Helios

S
sphinx

27.03.2007 um 11:13 Uhr

@ Helios,

Moin,

guckst du § 80 Abs. 2 BetrVG

oder Suchfunktion " Gehaltslisten" oder z.B. 13261

LG

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