Krankengespräch - während Ihrer Krankheit, ins Geschäft einladen?
Hallo, kann mir jemand sagen, wo steht, dass der AG kranke Mitarbeiter zum Gespräch, während Ihrer Krankheit, ins Geschäft einladen kann? Danke
Community-Antworten (2)
25.03.2007 um 14:10 Uhr
@ruderer02, einladen kann der AG, wenn er will! Aber muss ich der Einladung auch folgen, vor allem wenn ich AU bin? Zum Kaffeekränzchen ist so eine Einladung sicher nicht gedacht...
Was will der AG denn so wichtiges mit dem Kollegen besprechen? Gegen ein "wie geht es Ihnen?" ist ja noch nicht's einzuwenden, aber was danach kommt, ist ja auch klar!
Wie lange sind sie denn noch krank? (das weiss er aus der AU-Meldung!)
dauert Ihre Krankheit noch länger? (das erfährt er dann schon rechtzeitig!)
werden Sie wieder gesund? (das hofft der Kollege doch wohl!)
was plagt Sie denn für eine Krankheit? (geht ihn schlichtweg nix an!)
Ich würde ihm freundlichst mitteilen, dass ich mich gesundheitlich nicht in der Lage fühle, seiner Einladung Folge zu leisten!
25.03.2007 um 14:29 Uhr
....und
" Nein, ich werde meinen Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden!"
LG
Verwandte Themen
Lohnpfändung bei nicht Teilnahme an Krankengesprächen
ÄlterHallo Leute. Habe da eine Frage. Ich bin in einer Speditions Firma mit 200 Mitarbeiter. Unser AG hat die Angewohnheit, dass er den AN keinen Lohn zahlt, wenn dieser während der AU nicht zum Krank
Mitarbeiterbefragung Krankengespräch - ohne ein Mitglied des BR?
ÄlterHallo, Ein Mitarbeiter wurde zu einen Krankengespräch bei unserer Geschäftsleitung beordert. Da zu diesen Zeitpunkt kein BR´ler anwesend war, geschah es ohne unser Wissen. Als ich es erfuhr, habe i
Krankengespräch
ÄlterMein erstes Krankengespräch als BRM-wie soll ich mich verhalten?
Krankengespräch - hätten wir als BR informiert werden müssen?
ÄlterGuten Tag, ich hab auch mal eine Frage. Eine Kollegin ist schon fast ein dreiviertel Jahr krank geschrieben. Nun hat sie von der Personalabteilung eine Einladung zu einem Gespräch, wegen ihrer Krank
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit