Urlaubsanspruch bei Krankheit Schwangerer?
Hallo zusammen... Problem: Kollegin ist schwanger, jetzt krank, anschließend Mutterschutz, nach der Geburt Erziehungsurlaub...was ist mit dem Urlaub aus 2007. Verfällt der, muß er ausgezahlt werden...? Merci für eine Antwort im voraus.
Community-Antworten (4)
23.03.2007 um 22:41 Uhr
@Neuland1, der Link wird deiner Kollegin helfen....
http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2006/06111309.html
25.03.2007 um 14:22 Uhr
Hallo Neuland1, lesen Sie mal § 17 BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz). Da ist alles sehr klar geregelt. Im übrigen: Schwangerschaft, Krankheit, Mutterschutz usw. führen zu keinerlei Kürzungen des Urlaubsanspruchs, nur die 2007 genommene Elternzeit (Erziehungsurlaub)
25.03.2007 um 16:14 Uhr
Vielen Dank Mona-Lisa und balduin...hilft mir beides weiter und der Kollegin natürlich erst recht :-)
26.03.2007 um 12:12 Uhr
@Balduin: Welcher §17? Ich fürchte, Dein BErzGG benötigt dringend ein Update...
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