Erstellt am 23.03.2007 um 21:41 Uhr von Mona-Lisa
@Neuland1,
der Link wird deiner Kollegin helfen....
http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2006/06111309.html
Erstellt am 25.03.2007 um 12:22 Uhr von balduin
Hallo Neuland1,
lesen Sie mal § 17 BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz). Da ist alles sehr klar geregelt. Im übrigen: Schwangerschaft, Krankheit, Mutterschutz usw. führen zu keinerlei Kürzungen des Urlaubsanspruchs, nur die 2007 genommene Elternzeit (Erziehungsurlaub)
Erstellt am 25.03.2007 um 14:14 Uhr von Neuland1
Vielen Dank Mona-Lisa und balduin...hilft mir beides weiter und der Kollegin natürlich erst recht :-)
Erstellt am 26.03.2007 um 10:12 Uhr von Petrus
@Balduin:
Welcher §17? Ich fürchte, Dein BErzGG benötigt dringend ein Update...