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Urlaubsanspruch bei Krankheit Schwangerer?

N
Neuland1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen... Problem: Kollegin ist schwanger, jetzt krank, anschließend Mutterschutz, nach der Geburt Erziehungsurlaub...was ist mit dem Urlaub aus 2007. Verfällt der, muß er ausgezahlt werden...? Merci für eine Antwort im voraus.

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Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

23.03.2007 um 22:41 Uhr

B
Balduin

25.03.2007 um 14:22 Uhr

Hallo Neuland1, lesen Sie mal § 17 BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz). Da ist alles sehr klar geregelt. Im übrigen: Schwangerschaft, Krankheit, Mutterschutz usw. führen zu keinerlei Kürzungen des Urlaubsanspruchs, nur die 2007 genommene Elternzeit (Erziehungsurlaub)

N
Neuland1

25.03.2007 um 16:14 Uhr

Vielen Dank Mona-Lisa und balduin...hilft mir beides weiter und der Kollegin natürlich erst recht :-)

P
Petrus

26.03.2007 um 12:12 Uhr

@Balduin: Welcher §17? Ich fürchte, Dein BErzGG benötigt dringend ein Update...

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