Erstellt am 14.04.2008 um 19:04 Uhr von Lotte
neuer BR,
wenn die Versetzung durch den AV gedeckt ist. Aber eine Anhörung des BR muss wahrscheinlich erfolgen (siehe § 95 (3) BetrVG)
Erstellt am 14.04.2008 um 21:10 Uhr von Urmel
@Lotte
Und was ist, wenn es nur 2 Stationen gibt und noch eine MA schwanger wird? ;-))
Erstellt am 14.04.2008 um 21:27 Uhr von Lotte
Urmel,
dann wird das Haus sicher schliessen müssen ;-))
Erstellt am 14.04.2008 um 22:04 Uhr von Immie
Je nach dem welche Schichten besetzt werden müssen...wieviele MA auf einer Station arbeiten..wenn man dann bedenkt was Schwangere alles müssen,dürfen,nicht sollen
und oder können und dazu noch einhergehendes Unwohlsein berücksichtigt...
kann das schon Sinn machen, auch um die Kollegen eventuell zu entlasten.
Könnte ja sein...