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Flexible Arbeitszeit - Mehrarbeit

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind uns nicht ganz einig und würden gerne Meinungen zu folgendem hören:

Wenn eine BV zur flex. Arbeitszeit vorsieht, dass es sich ab Stunde xy um Mehrarbeit handelt die mit Zuschlag zu vergüten ist, zählt dann der Stand des Zeitkontos am Monatsende oder auch während des Monats?

Beispiel: das flex. Zeitkonto geht bis +25 Stunden. Ab der 26.Stunde = Mehrarbeit mit Zuschlag. MA Max hat am 15. des Monats 28 Stunden auf seinem Zeitkonto. Am Monatsende hat er durch Freizeitausgleich nur noch 20 Stunden auf seinem Zeitkonto.

Frage: Müssen 3 Stunden als Mehrarbeit mit Zuschlag bezahlt werden?

VG wieso

2.143015

Community-Antworten (15)

K
Kölner

28.04.2015 um 20:30 Uhr

Das sind Fragen, die fast niemand genau beantworten kann, da man den genauen Wortlaut der BV nicht kennt.

Vermutungs- und Wahrscheinlichkeitsmodus an Am Ende eines Monats/Abrechnungszeitraum wird abgerechnet. Etwaige kurzfristige Überschüsse werden ja ausgeglichen. Vermutungs- und Wahrscheinlichkeitsmodus aus

G
Globus

28.04.2015 um 20:34 Uhr

bei deinem "vermutungsmodus" ist dann gleitzeit - ergo IMHO keinerlei Zuschläge - für ein Flex arbeitszeitkonto ist sowaa in der Regel nicht angesagt, da es sich um Jahresarbeitszeitkonten handeln müßte - hier wird vom arbeitgeber immer gerne die flexibilität für sich selber gesehen - aber ich gebe Kölner in sofern mehr als recht, als dass man die BV in gänze kennen müßte...

W
wieso

28.04.2015 um 20:41 Uhr

Danke für die schnellen Antworten. Das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen - BV ist noch nicht unterschrieben.

Wie müsste denn die Formulierung exakt lauten, damit Mehrarbeit auch innerhalb des Monats zu vergüten ist?

Wie wird das dann in der Praxis gehandhabt/kontrolliert?

Könnte mir vorstellen, dass der AG mit einem zu hohen Aufwand argumentieren wird.

G
gironimo

28.04.2015 um 20:56 Uhr

Die entscheidende Frage ist immer, ob Ihr eine Gleitzeitvereinbarung verhandelt oder eine Kapovaz-Vereinbarung.

Wenn der AN selbst entscheiden kann, ob er mal ein wenig mehr oder weniger arbeitet, wird man wohl andere Maßstäbe anlegen müssen, als wenn das Plus und Minus durch den Chef verursacht wird.

Ansonsten: Bei Formulierungsproblemen solltet Ihr einen Sachverständigen hinzuziehen.

G
Globus

28.04.2015 um 21:07 Uhr

und bei einer Gleitzeit, werdet ihr Mehrarbeitsstunden nciht hinbekommen, da im Mittel die Monatsarbeitszeit ja selbstbestimmend eingehalten wird... - mehr oder weniger, aber halt selbstbestimmend...

W
wieso

28.04.2015 um 21:27 Uhr

Kapovaz-Vereinbarung? Muss ich googeln.

Ich gehe schon davon aus, dass MA in den Mehrarbeitsbereich kommen werden, denn um die Personalplanung ist es nicht gut bestellt und somit wird "gleiten" und Freizeitausgleich nicht immer möglich sein.

W
wieso

28.04.2015 um 21:46 Uhr

Eine KAPOVAZ-Vereinbarung soll es nicht werden. Es geht schon um eine Gleitzeitvereinbarung.

Aber was hat der MA davon, wenn er gemäß Vereinbarung Gleitzeit hat sich aber letztendlich seine Arbeit nicht so einteilen kann wie er will. Die Arbeit muss täglich erledigt werden und wenn kein anderer da ist der sie macht ... .

Deshalb gehe ich davon aus, dass die MA in den Bereich der Mehrarbeit gelangen werden und deshalb auch die Frage.

K
Kölner

28.04.2015 um 21:50 Uhr

Du, wieso, Deine Antwort zeugt leider davon, dass Du/Ihr Euch noch nicht wirklich mit dem Thema auskennt, dass Ihr abhandeln wollt. Erst solltet Ihr fachkundig werden, dringend!

Eine Gleitzeitregelung ist etwas ganz anderes als eine Vertrauensarbeitszeitregelung.

W
wieso

28.04.2015 um 22:00 Uhr

der Unterschied ist mir/uns schon bewusst. Du hast schon recht, dass wir noch nic´ht richtig fachkundig sind aber deshalb frage ich hier ja nach.

Die Umstände sind bei uns ziemlich kompliziert. Kann ich nicht in jedem Post erklären und ausführen.

G
Globus

28.04.2015 um 22:36 Uhr

bitte schön was ist so kompliziert wegen gleitzeit und vertrauensarbeitszeit - gleitzeit je nach bv gut - vertrauensarbeitzeit immer immer schlecht für an.. ober bin ich doof?

Nachtrag: ein BRM die die Begriflickeiten und die damit einhergehenden befindlichkieten nicht bewuß ist zwischen flex arbeitzeit, vertrauens arbeitszeit oder gleitzeit.... hmmm, der sollte dann mitunter dem vorschlag zu seminaren usw nicht abgeneigt sein.,,,

W
wieso

28.04.2015 um 23:57 Uhr

verdreh doch bitte nicht was ich geschrieben habe. Die Umstände sind kompliziert. Ich könnte hier in einem ellenlangen Post über die ganz speziellen Zustände bei uns berichten aber ich werde es nicht tun, weil es auch so funktionieren sollte eine Antwort zu bekommen.

Die Begrifflichkeiten der verschiedenen AZ-Modelle habe ich schon verstanden.

Seminare sind schon wichtig aber es sollte schon i.O. sein in diesem Forum Fragen zu stellen. Womit wollt ihr euch denn die Zeit vertreiben, wenn alle so klug durch die Seminare werden, dass sie hier nichts mehr zu fragen brauchen.

G
Globus

29.04.2015 um 11:14 Uhr

sorry, wenn ich dich angegriffen haben sollte - nach einem langen anstrengenden Tag...

... du weißt schon...

Aber auch wenn es bei euch schwierig ist, Seminare sind meiner Meinung nach echt wichtig...

G
gironimo

29.04.2015 um 11:36 Uhr

Macht eine Klausurtagung. Beginnt mit einem Brainstorming und sammelt alle Punkte, die mit dem Thema Arbeitszeit zusammenhängen - ordnet sie nach Themenbereiche und Schwerpunkte und findet Antworten auf alle Fragen. Damit könnt Ihr dann Euren eigenen Standpunkt zu den Verhandlungen oder gar einen eigenen Verhandlungsvorschlag erarbeiten.

Nur so bekommt Ihr eine vernünftige BV hin.

Wenn der AG großzügig Gleitzeit anbietet, die Arbeitsumstände es aber kaum ermöglichen wirklich frei zu sagen "ich gehe heute mal früher", ist es eben doch keine wirkliche Gleitzeit. Muss der AN erst einmal seine Arbeit erledigen und kommt dabei ungewollt ins Plus, liegt im Grunde genommen angeordnete Mehrarbeit vor.

Für diese Fälle braucht Ihr in der BV Regelungen.

Vielleicht solltet Ihr einen Sachverständigen hinzuziehen.

J
JollyJumper

29.04.2015 um 12:24 Uhr

Ja das Thema ist Sensibel wir haben das bei uns dadurch geregelt, das wir immer zu einem bestimmten Stichtag die geleisteten Überstunden auf einem extra Konto nachhalten. Bei uns Monatsbetrachtung. Beispiel: tägliche Arbeitszeit 8 Stunden zu arbeitende Tage 20 Sollarbeitszeit also 160 Stunden Hat der MA 180 Stunden gearbeitet hat er 20 Überstunden auf seinem Arbeitszeitkonto und 20 Überstunden auf seinem Mehrarbeitkonto. Das Mehrarbeitskonto wird halbjährig gestaffelt bewertet. bedeutet bis 20 Überstunden 25 % Zuschlag bis 50 Überstunden 50% Zuschlag usw. die Zuschläge werden auf das Arbeitszeitkonto gebucht und der MA kann sich aussuchen ob er sie bezahlt haben möchte oder abfeiern möchte. Das Arbeitszeitkonto ist also fortlaufend und kann ins plus oder minus geführt werden, das Mehrarbeitskonto ist statisch habe ich also Überstunden innerhalb eines Monats gemacht stehen die fest. Nach der Bewertung des Mehrarbeitskontos wird das auf null gesetzt. Aber das ist nur eine von vielen Lösungen :-).

W
wieso

01.05.2015 um 16:50 Uhr

vielen Dank für eure Antworten

@ Globus paßt schon

@Casandra vielen Dank für die vielen Infos

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