Hallo,

wir sind uns nicht ganz einig und würden gerne Meinungen zu folgendem hören:

Wenn eine BV zur flex. Arbeitszeit vorsieht, dass es sich ab Stunde xy um Mehrarbeit handelt die mit Zuschlag zu vergüten ist, zählt dann der Stand des Zeitkontos am Monatsende oder auch während des Monats?

Beispiel:
das flex. Zeitkonto geht bis +25 Stunden. Ab der 26.Stunde = Mehrarbeit mit Zuschlag.
MA Max hat am 15. des Monats 28 Stunden auf seinem Zeitkonto.
Am Monatsende hat er durch Freizeitausgleich nur noch 20 Stunden auf seinem Zeitkonto.

Frage:
Müssen 3 Stunden als Mehrarbeit mit Zuschlag bezahlt werden?

VG
wieso