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Anstehende abteilungsinterne "Aussprache" samt BR... Ruhezeiten der AN ??

J
Jessie027
Jan 2019 bearbeitet

Hallo liebe Foris Ich bin über eine Info-Suche auf diese Seite gestoßen, vielleicht können die hier Beteiligten diese Frage am ehesten beantworten ? ^^

Situation : Dank fortwährender Konflikte innerhalb einer Betriebsabteilung ( wechselnde Schichten von 5.00 - 21.00 Uhr ) soll nun eine Aussprache der Kollegen samt BR und Geschäftsführer stattfinden, Versammlung wird als Arbeitszeit angerechnet und wurde als Pflicht angekündigt, sollte abends um 20.30 unter der Woche stattfinden... Ausnahme derjenigen, die am nächsten Morgen Frühschicht innerhalb der normalen 11Std Ruhezeit beginnen müssen.

Nun wurde diese Versammlung auf einen Samstag Abend verschoben ( wahrscheinlich gegen 21.00 / 21.30 ) Am nächsten Tag haben alle frei, wäre also in diese Richtung kein Problem...

Meine Frage dazu, wie sieht es mit Kollegen aus, die am Tag der Versammlung z.B. von 6.00 bis 13.00 bereits ihre Schicht arbeiten ? Dürfen / müssen die teilnehmen ?

Ich für meinen Teil würde gern teilnehmen, habe aber nach meiner Schicht halt nicht diese üblichen 11 Std Ruhezeit. Könnte ich freiweillig teilnehmen und auf Anrechnung als Arbeitszeit verzichten ?

Danke vorweg für ein paar Infos, und ein nettes erholsames WE :-) LG Jessie

33104

Community-Antworten (4)

B
BRHamburg

12.01.2019 um 19:57 Uhr

Wieso haben die Leute keine Ruhezeit von 11 Stunden wenn am Sonntag nicht gearbeitet wird? Zwischen Schichtende am Samstag und der Aussprache muss keine 11 Stunden Ruhezeit liegen. Diese beginnt für alle Teilnehmer an der Versammlung mit dem Ende dieser.

J
Jessie027

12.01.2019 um 22:26 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort :-)

Ich bin noch neu in diesem Betrieb, und das mit den 11 Stunden wurde ( mehr oder weniger ) nur mal eben im Vorbeigehen "erklärt", ich dachte daher es betrifft ebenso die Zeit zwischen Schicht und Versammlung

Schönes Wochenende allen

K
kratzbürste

13.01.2019 um 08:46 Uhr

Das wäre jetzt Aufgabe des BR im Zuge seiner Mitbestimmung den AG dahingehend zu drängen, dass die Versammlung während der normalen Arbeitszeit stattfindet.

B
BRHamburg

13.01.2019 um 20:22 Uhr

Das wäre sicher wünschends wert, in einem Schichtbetrieb aber schwer zu erreichen. Und das die Zeit als Arbeitszeit berechnet wird ist ja schon ein kleiner Schritt. Ich hoffe dass die Versammlung Erfolg hat.

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