Betriebsversammlung: Aussprache
Hallo,
mal angenommen in einer Firma lädt der Betriebsrat zu einer Betriebsversammlung ein und ein Punkt auf der Tagesordnung lautet: Aussprache zum Thema XY.
Dürfen Mitarbeiter unter einem Tagesordnungspunkt Aussprache auf einer Betriebsversammlung auch selbst das Wort ergreifen, um eine oder mehrere Fragen zu stellen oder haben die Mitarbeiter eines Unternehmens als Teilnehmer an einer Betriebsversammlung grundsätzlich kein Rederecht?
Falls sie grundsätzlich kein Rederecht haben, wird ihnen dann durch die Formulierung "Aussprache zum Thema XY" unter Umständen aber ein Rederecht eingeräumt?
Wie ist dazu die Rechtslage? Sagt das Betriebsverfassungsgesetz irgendetwas dazu aus?
Community-Antworten (19)
19.01.2014 um 19:45 Uhr
Die Betriebsversammlung ist auch ein Forum für eine demokratische Willensbildung. Darum sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass nicht nur die AN reden, sondern dass auch andere Meinungen geäußert werden.
Zwischen Meinungsvielfallt und Störung des Betriebsfriedens liegen Welten!
19.01.2014 um 15:39 Uhr
Für gewöhnlich heißt Aussprache das man sich ausspricht und nicht das nur einer redet und die anderen zuhören. Zum anderem, was ist für euch der Sinn einer Betriebsversammlung. Eine solche ist auch für die MA gedacht. Mitgeteilt bekommen sie die ganze restliche Zeit etwas. Hier auf einer Betriebsversammlung können sie sich mit einbringen. Dies ist auch immer ein Feedback mit für den BR ob sie sich noch auf dem richtigen Weg , im Sinne der Belegschaft befinden. Oder aber auch wo die Belegschaft den BR in Zukunft sehen möchte. Also laßt das mit dem Rederecht und macht nach jedem Thema offene Gesprächsrunden.
19.01.2014 um 15:39 Uhr
Du darfst Fragen fragen, Antworten verlangen und Antworten geben.
19.01.2014 um 16:22 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich mache mir bloß Sorgen, dass man mein Rederecht beschneiden könnte.
Wenn bei uns einer dem Betriebsrat gegenüber eine unangenehme Frage stellt, bekommt er vom Betriebsrat erst einmal vorsorglich folgende Antwort: "Der Betriebsrat ist dafür da den Betriebsfrieden zu wahren."
Leider sieht der Betriebsrat nicht das Problem dieser Einstellung. Wenn die Geschäftsführung definiert was der Betriebsfrieden ist und der Betriebsrat seine Aufgabe nur daran sieht diesen Geschäftsführer-Betriebsfrieden zu wahren, ist die Betriebsratsarbeit eigentlich am Ende.
19.01.2014 um 17:04 Uhr
Na und? Es sind doch in diesem Jahr Wahlen, also wählt euch einen BR, der euch auch vertritt!
19.01.2014 um 18:47 Uhr
Ist natürlich von aussen sehr schwer zu beurteilen was Du hier hören möchtest!
Also ich bin da auch der Meinung wenn Dich die Arbeit des Br stört lass dich selber aufstellen und arbeite aktiv mit .
20.01.2014 um 19:08 Uhr
Antwort 5 Erstellt am 19.01.2014 um 17:47 Uhr von Tommyh
Ist natürlich von aussen sehr schwer zu beurteilen was Du hier hören möchtest!
Antwort 5 Erstellt am 19.01.2014 um 17:47 Uhr von Tommyh
@Tommyh
Eine ehrliche Meinung, Einschätzung, Bewertung von konflikterfahrenen Betriebsräten, die sich nicht daran orientiert was ich als Fragesteller hören möchte, sondern daran orientiert was richtig oder falsch ist, was in Betriebsversammlungen andernorts geübte Praxis ist, was Arbeitsgerichte dazu sagen, etc.
Antwort 6 Erstellt am 19.01.2014 um 18:45 Uhr von gironimo
Die Betriebsversammlung ist auch ein Forum für eine demokratische Willensbildung. Darum sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass nicht nur die AN reden, sondern dass auch andere Meinungen geäußert werden.
Antwort 6 Erstellt am 19.01.2014 um 18:45 Uhr von gironimo
@gironimo
Was meinst Du mit AN? AN = Arbeitnehmer. Meinst Du AG? AG = Arbeitgeber.
Antwort 6 Erstellt am 19.01.2014 um 18:45 Uhr von gironimo
Zwischen Meinungsvielfallt und Störung des Betriebsfriedens liegen Welten!
Antwort 6 Erstellt am 19.01.2014 um 18:45 Uhr von gironimo
@gironimo
Vielen Dank für Deine Einschätzung. Bei uns hat sich, solange ich in der Firma bin, noch nie ein Arbeitnehmer zu Wort gemeldet. Ob ich wohl mutig genug sein werde, mich in diesem Jahr zum ersten Mal zu Wort zu melden?
08.06.2014 um 20:17 Uhr
Ich habe mich auf der von mir angemahnten Betriebsversammlung zu Wort gemeldet. Der Betriebsrat hat die Mitarbeiter nicht informiert und auch keine Betriebsversammlung zum Umstrukturierungsprozess durchgeführt. Begründung des Betriebsrates: alles geheim.
Ein Mitarbeiter, der nicht durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt ist, meldet sich zu Wort, aber der durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützte Betriebsrat kriegt das Maul nicht auf für eine kritische Stellungnahme.
Der Betriebsrat hat auch die Gewerkschaft nicht zur Betriebsversammlung eingeladen. Begründung: brauchen wir nicht. Das regeln wir alles intern.
Lustig. Dass ein Umstrukturierungsprozess stattfand war allen bekannt, aber der Betriebsrat durfte seiner Meinung nach nichts dazu sagen, weil alles geheim ist. Betriebsratsarbeit findet teilweise wirklich auf einem erbärmlichen Niveau statt.
Na und? Es sind doch in diesem Jahr Wahlen, also wählt euch einen BR, der euch auch vertritt! Antwort 4 Erstellt am 19.01.2014 um 16:04 Uhr von Oblatixx
In einem Unternehmen, in dem sogar das Bekannte vom Betriebsrat als geheim eingestuft wird, ein Personalchef den Sprung auf eine Wählerliste schafft, finden Mitarbeiter, die sich kritisch äußern, leider nicht die nötigen Stützunterschriften. Betriebsratsarbeit wegen Gehirnamputation geschlossen.
09.06.2014 um 11:19 Uhr
Mit anderen Worten, ihr habt euren alten, "nichtsnutzigen" Betriebsrat wiedergewählt? Naja, dann braucht sich kaum einer beschweren, denn das nennt man leider Demokratie. Die Mehrheit ist mit diesem BR vollstens zufrieden ... Ist schon irgendwie nicht mehr lustig.
09.06.2014 um 11:45 Uhr
Exaktamente!!!!
Die Mitarbeiter haben auf der Betriebsversammlung sogar applaudiert, aber dann doch wieder diejenigen gewählt, die den "Betriebsfrieden" nicht stören.
Es ist "lustig", dass derjenige der den Finger in eine Wunde legt, am Ende des Tages häufig als der Störenfried isoliert wird.
Ich habe es sogar schon einmal "geschafft" in eine Wahlvorschlagsliste nicht aufgenommen zu werden, weil ich nicht das "Richtige" äußere. Als ich eine eigene Wahlvorschlagsliste aufstellen wollte, habe ich zum einen keine Stützunterschriften bekommen und zum anderen wurde ich auch vom Betriebsrat ins Gebet genommen, dass ich meine Wahlvorschlagsliste zurückziehen soll. Der Betriebsrat hat auch Mitarbeiter ins Gebet genommen nicht auf meiner Wahlvorschlagsliste zu unterschreiben und damit defacto eine Manipulation von Wahlberechtigten durchgeführt.
Mancher Betriebsrat ist doppelt geschützt. Zum einen durch das Betriebsverfassungsgesetz, zum anderen durch den Wissensvorsprung, der als geheim eingestuft und nicht an die Mitarbeiter weitergegeben wird. Das wird dann von der Geschäftsführung honoriert. Gebauer, Volkert und Konsorten lassen grüßen.
Betriebsratsarbeit findet teilweise wirklich auf einem erbärmlichen Niveau statt.
09.06.2014 um 14:17 Uhr
abMcNHSo, da sichtbar ist das seinbar nur du ein Problem in der Firma mit dem wiedergewählten(und auf der BR mit Applaus beglück) br hast. solltest du über legen die Firma zu wechseln, ich fürchte es geht da eher in die richtig > Prinzip und Gefühle. nicht um Tatsachen und Mehrheiten. früher oder etwas später wirst du dich verrennen und nur noch dinge behaupten die keiner verstehen kann oder will. ich fürchte deine rein Steigerung in deinem kampf gegen deinen persönlichen feind dem br eskaliert sehr bald und dann wars das für dich in der Firma.mag sein das du recht hast. aber du siehst die Firma und die Mitarbeiter wollen es nicht ändern! das sie dich nicht wählen und tragen ist das eine, ABER scheinbar lehnen sie den br nicht ab ansonsten würde keiner Zuwahl gehen! (das wäre ein zeichen,bzw die alternative wenn es nur den einen br gibt) aber dem ist nicht SO sie wählen den BR aktiv! das mag nun sehr böse und anmassend klingen aber es könnte dir helfen. gehe zum Arzt ggf hast du sellische erschöpfung. was auch immer bei dir passiert ist ob im beruf oder privat es frisst an dir! lass dir helfen. mehr kann ich nicht machen für dich. kein § wird dir helfen. nur ein Neustart oder der Arzt . OEM
09.06.2014 um 22:56 Uhr
Du hast einerseits nicht richtig gelesen 1), andererseits Dinge hinzugedichtet 2) und deshalb die falschen Schlüsse gezogen.
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Nicht dem Betriebsrat wurde applaudiert, sondern mir, der ich kritische Anmerkungen gemacht habe, aber gewählt haben sie dann wieder diejenigen, die den "Betriebsfrieden" nicht stören.
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Woher willst du wissen, dass nur ich ein Problem damit habe?
Aber deine Analyse geht genau in dieselbe Richtung. Wer den "Betriebsfrieden" stört, sollte gehen. Aber diese Freude werde ich dir und deinesgleichen sicherlich nicht machen. Demokratie lebt von Meinungsvielfalt, nicht von Gehrinwäsche.
10.06.2014 um 10:50 Uhr
@abMcNHSo Diese Aussage: 'Mancher Betriebsrat ist doppelt geschützt. Zum einen durch das Betriebsverfassungsgesetz, zum anderen durch den Wissensvorsprung, der als geheim eingestuft und nicht an die Mitarbeiter weitergegeben wird. Das wird dann von der Geschäftsführung honoriert. Gebauer, Volkert und Konsorten lassen grüßen.' ist natürlich Kokolores!
Du beklagst einerseits (zurecht oder nicht), dass Du nicht so wirken kannst, wie Du Dir das vorstellst und der BR nicht so funktioniert, wie Du das gerne hättest. Andererseits siehst Du das BetrVG als Mit-Schuldigen an, bestimmte Dinge zu bewirken, die die Belegschaft weiterhin dumm halten. Wenn man die Befähigung und die Rechte des BetrVG genau liest, dann hat selbiges sogar erst ermöglicht, dass Du Dich überhaupt äussern kannst. Zumal: Die Waffen liefert das BetrVG auch noch frei Haus. Du musst es dann mal anpacken; Lob oder Bestätigung hast Du hier im Forum ja nun erhalten.
Aber (ein persönliches Wort noch) nach Deinen vielen, engagierten Beiträgen in den mir bekannten zwei freds, bin ich mir jetzt nicht mehr so ganz sicher, ob nicht auch Du das BetrVG falsch verstanden hat. Meinungsvielfalt heisst ja nicht, dass man z.B. Deiner Meinung sein muss. Und ganz vielleicht hat sich die Belegschaft, die diesen BR wiederwählte, was dabei gedacht, diesen wiederzuwählen.
10.06.2014 um 20:05 Uhr
abMcNHSo, da sichtbar ist das seinbar nur du ein Problem in der Firma mit dem wiedergewählten(und auf der BR mit Applaus beglück) br hast. solltest du über legen die Firma zu wechseln, ich fürchte es geht da eher in die richtig > Prinzip und Gefühle. nicht um Tatsachen und Mehrheiten. früher oder etwas später wirst du dich verrennen und nur noch dinge behaupten die keiner verstehen kann oder will. ich fürchte deine rein Steigerung in deinem kampf gegen deinen persönlichen feind dem br eskaliert sehr bald und dann wars das für dich in der Firma.mag sein das du recht hast. aber du siehst die Firma und die Mitarbeiter wollen es nicht ändern! das sie dich nicht wählen und tragen ist das eine, ABER scheinbar lehnen sie den br nicht ab ansonsten würde keiner Zuwahl gehen! (das wäre ein zeichen,bzw die alternative wenn es nur den einen br gibt) aber dem ist nicht SO sie wählen den BR aktiv! das mag nun sehr böse und anmassend klingen aber es könnte dir helfen. gehe zum Arzt ggf hast du sellische erschöpfung. was auch immer bei dir passiert ist ob im beruf oder privat es frisst an dir! lass dir helfen. mehr kann ich nicht machen für dich. kein § wird dir helfen. nur ein Neustart oder der Arzt . OEM Antwort 11 Erstellt am 09.06.2014 um 12:17 Uhr von AgendP
Aus deiner Antwort ergibt sich desweiteren folgendes:
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Du bist vermutlich ein kleiner Hippokrates (Klein-Facharzt für Psychiatrie oder Psychose oder so ähnlich).
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Du bist der Meinung, dass Menschen, die anderer Meinung sind unter Burn-Out (im weitesten Sinne seelischer Erschöpfung) leiden.
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Du bist der Meinung, dass Menschen, die anderer Meinung sind, die Firma verlassen sollten.
Das sagt sehr viel aus über dich, nicht jedoch über mich.
Wahrscheinlich hättest du sogar Martin Luther, als er sich gegen die katholische Kirche aufgelehnt hat als psychisch krank eingestuft. Und auch gleich noch Martin Luther King jr. als er unter Polizeischutz seine Vorlesungen an einer weißen Universität besucht hat. Erbärmlich ist noch das Netteste was ich dir dazu sagen kann, weil ich keinen Ärger mit der Forenaufsicht haben möchte.
Das Problem ist, dass die Menschen - und ich habe mit einigen gesprochen - unter 4 Augen und auch im kleinen Kreis mit vielem nicht einverstanden sind, aber schlussendlich ihrer eigenen Bequemlichkeit nicht entfliehen können oder wollen.
10.06.2014 um 20:14 Uhr
@abMcNHSo Diese Aussage: "Mancher Betriebsrat ist doppelt geschützt. Zum einen durch das Betriebsverfassungsgesetz, zum anderen durch den Wissensvorsprung, der als geheim eingestuft und nicht an die Mitarbeiter weitergegeben wird. Das wird dann von der Geschäftsführung honoriert. Gebauer, Volkert und Konsorten lassen grüßen." ist natürlich Kokolores!
Du beklagst einerseits (zurecht oder nicht), dass Du nicht so wirken kannst, wie Du Dir das vorstellst und der BR nicht so funktioniert, wie Du das gerne hättest. Andererseits siehst Du das BetrVG als Mit-Schuldigen an, bestimmte Dinge zu bewirken, die die Belegschaft weiterhin dumm halten. Wenn man die Befähigung und die Rechte des BetrVG genau liest, dann hat selbiges sogar erst ermöglicht, dass Du Dich überhaupt äussern kannst. Zumal: Die Waffen liefert das BetrVG auch noch frei Haus. Du musst es dann mal anpacken; Lob oder Bestätigung hast Du hier im Forum ja nun erhalten.
Aber (ein persönliches Wort noch) nach Deinen vielen, engagierten Beiträgen in den mir bekannten zwei freds, bin ich mir jetzt nicht mehr so ganz sicher, ob nicht auch Du das BetrVG falsch verstanden hat. Meinungsvielfalt heisst ja nicht, dass man z.B. Deiner Meinung sein muss. Und ganz vielleicht hat sich die Belegschaft, die diesen BR wiederwählte, was dabei gedacht, diesen wiederzuwählen. Antwort 13 Erstellt am 10.06.2014 um 08:50 Uhr von Kölner
Wo soll ich das geschrieben haben?
"Andererseits siehst Du das BetrVG als Mit-Schuldigen an, bestimmte Dinge zu bewirken, die die Belegschaft weiterhin dumm halten."
Noch einer, der irgendetwas dazu dichtet. Ich habe gefragt wo dieses oder jenes im BetrVG steht, aber sicherlich nicht dem Betriebsverfassungsgesetz für irgendetwas die Mitschuld gegeben.
Sicher hat sich die Belegschaft etwas dabei gedacht. Das Problem ist, dass die Menschen - und ich habe mit einigen gesprochen - unter 4 Augen und auch im kleinen Kreis mit vielem nicht einverstanden sind und genau benennen können wo der Hase im Pfeffer liegt, aber schlussendlich ihrer eigenen Bequemlichkeit nicht entfliehen können oder wollen.
Mach dir mal keine Sorgen darüber, dass ich nicht wüsste, was ich alles noch tun kann.
Das BetrVG habe ich sehr genau verstanden. Zu den Pflichten des Betriebsrates gehört es Betriebsversammlungen abzuhalten und auch Rechenschaft abzulegen. Was glaubst du wie schnell der Betriebsrat eine Betriebsversammlung aus dem Boden gestampft hat, als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass dies zu seinen Aufgaben gehört. Und das war noch nicht das letzte was ich tun kann und werde.
Es gibt eben Menschen in der Belegschaft, die glauben, dass, wenn sie nichts vom Betriebsrat hören, alles in Ordnung ist und übersehen dabei, dass dies auch ein Zeichen für die Untätigkeit eines Betriebsrates sein kann.
Der Betriebsrat hat sich in einem Gespräch mit mir darüber beklagt, dass die Geschäftsführung dem Betriebsrat keine Zeit für seine Arbeit lässt und den Betriebsrat unter Druck setzt. Dazu sage ich nur: Dafür gibt es Arbeitsgerichte, um solche Probleme zu klären. Dazu und nicht nur dazu ist der Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt.
Was steht in einer Werbung der Gewerkschaft: "Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat genügend Zeit für seine Arbeit lassen, Büro, Telefon und anderes zur Verfügung stellen."
Und wenn er es nicht tut: Dafür gibt es Arbeitsgerichte, um solche Probleme zu klären. Dazu und nicht nur dazu ist der Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt.
Betriebsratsarbeit findet teilweise wirklich auf einem erbärmlichen Niveau statt.
10.06.2014 um 21:42 Uhr
Erinnere dich, abM..., was du geschrieben hast. Du wirst dann verstehen, dass man deine Aufregung teilen kann aber nicht muss. Zumal du (ich wiederhole mich) das BetrVG als schutzinstanz für miese Machenschaften deines BR erachtest. Die Psychopathologie, deine Spielchen damit oder auch die Begleitwissenschaften, die du hier anwendest, werden dir nicht weiter helfen bei der Lösung DEINES betrieblichen Problems.
Die größte Gefahr des Kritikers ist die Erkenntnis!
Ich bin mir aber jetzt noch sicherer, dass du mir vorwerfen wirst, dich nicht verstanden zu haben. Damit muss ich dann leben.
12.06.2014 um 20:45 Uhr
@abMcNHSo Diese Aussage: "Mancher Betriebsrat ist doppelt geschützt. Zum einen durch das Betriebsverfassungsgesetz, zum anderen durch den Wissensvorsprung, der als geheim eingestuft und nicht an die Mitarbeiter weitergegeben wird. Das wird dann von der Geschäftsführung honoriert. Gebauer, Volkert und Konsorten lassen grüßen." ist natürlich Kokolores! Antwort 15 Erstellt am 10.06.2014 um 18:14 Uhr von abMcNHSo
Das ist nicht Kokolores. Dazu gibt es diverse rechtskräftige Urteile.
Für dich als Wiederholung: Mach dir mal keine Sorgen darüber, dass ich nicht wüsste, was ich alles noch tun kann.
12.06.2014 um 20:50 Uhr
Ne, die Sorgen wären ja auch für die Katz. Du bist ein (verbaler) Amokläufer, meinst das Richtige zu tun und stellst Dein aus Deiner Sicht 'selbstloses Handeln und Denken' hier zur Schau. Zusätzlich möchtest Du noch ein wenig Dein Ego gestreichelt bekommen und hasst es, wenn jemand Dinge, die Du so offensichtlich meinst, richtig zu sehen, anders sieht.
Dir alles Gute. Ich wünsche Dir einen dauerhaft tragfähigen Gemütszustand und die Muße, das Handeln anderer nicht pauschal als dumm abzutun.
12.06.2014 um 21:27 Uhr
Ein Betriebsrat, der in einem Unternehmen, in dem sehr viel passiert, keine Betriebsversammlungen abhält, ist doppelt geschützt: Zum einen durch das Betriebsverfassungsgesetz und zum anderen durch sein Wohlverhalten gegenüber der Geschäftsführung, das durch vorauseilenden Gehorsam zum Ausdruck kommt. Das ist kein Vorwurf an das Betriebsverfassungsgesetz, sondern ein Vorwurf an die Akteure, die sich wählen lassen und dann zu feig sind, etwas zu tun.
Ich habe gar nicht behauptet, dass es für den Betriebsrat dumm ist sich so zu verhalten, aber ich sage, dass es eines Betriebsrates unwürdig ist.
Ich darf noch einmal daran erinnern, dass der Betriebsrat auf die durch meinen Nachdruck dann doch einberufene Betriebsversammlung, nicht einmal die Gewerkschaft eingeladen hat, die sonst, wenngleich noch unter einem früheren in der Gewerkschaft verwurzelten Vorsitzenden, stets anwesend war. Der Betriebsrat hatte wieder das Wohlverhalten gegenüber der Geschäftsführung fest im Blick, für die es sehr unangenehm gewesen wäre, wenn die Gewerkschaft anwesend gewesen wäre. Begründung: Das regeln wir alles intern.
Und ich kann dir versichern, dass dieser ehemalige verdienstvolle Vorsitzende meine Einschätzungen durchaus teilt.
Für dich als Wiederholung: Mach dir mal keine Sorgen darüber, dass ich nicht wüsste, was ich alles noch tun kann.
Die Psychopathologie, ….: Na, bist du auch ein Klein-Hippokrates (Klein-Facharzt für Psychiatrie oder Psychose oder so ähnlich)?
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