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Beschluss bei Verweigerung der Aussprache rechtskräftig?

W
Wonder
Mrz 2019 bearbeitet

Vor einiger Zeit wurde mit der Mehrheit der in der IG-Metall organisierten Betriebsratsmitglieder einem nichtorganisierten Betriebsratsmitglied der Besuch des WAF Grundlagenseminars "Arbeitsrecht II" verweigert. Dazu gab es keine Aussprache, sie wurde vom BRV abgewürgt. Nun wurde die Teilnahme eines IG-Metall-Mitglieds am Seminar "Arbeitsrecht II" der IG-Metall zur Beschlussfassung vorgelegt. Die nicht organisierten Betriebsräte verlangten eine Aussprache zu der unterschiedlichen Behandlung der Anbieter WAF und IG-Metall und zu der unterschiedlichen Behandlung von IG-Metall-Mitgliedern und Nicht-IG-Metall-Mitgliedern. Diese Aussprache wurde vom BRV und den übrigen IG-Metall- Mitgliedern wiederum abgelehnt. Daraufhin weigerten sich die Betriebsräte, die nicht der IG-Metall angehören, an der Abstimmung teilzunehmen mit dem Hinweis auf die fehlende Aussprache. Die Abstimmung wurde trotzdem durchgeführt unter alleiniger Teilnahme der IG-Metall-Betriebsräte. Es wurde einstimmig entschieden, den Kollegen auf das IG-Metall-Seminar zu schicken. Ist diese Abstimmung und damit die Entsendung zu dem IG-Metall-Seminar rechtsgültig, obwohl einige Betriebsräte aufgrund fehlender Aussprache an der Abstimmung nicht teilgenommen haben?

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Community-Antworten (14)

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ExBoMa

29.03.2019 um 07:46 Uhr

Eigentlich solltet Ihr euch mit dem AG streiten und nicht untereinander. Ich bin immer wieder erschüttert, welche Verhältnisse hier manchmal zu Tage treten. Das ist aber nur allgemein gesagt und nicht Euch gegenüber wertend gemeint.

Ich vermute mal, das "Ihr" eine Minderheit im BR seid und bei Teilnahme an der Abstimmung die Endscheidung nicht hättet "vermeiden" können. Da die Mehrheit des BR an der Abstimmung teilgenommen hat und der Beschluss einstimmig war, ist dieser m.E. auch gültig. (Wenn alles richtig protokoliert wurde, vorher auch richtig eingeladen wurde....)

Ihr könnt bzg. der Schulung des "Nicht"-IGM BRM wie folgt vorgehen: Beantragt bei Vorsitzenden, den Punkt inklusive Aussprache mit auch die Tagesordnung zu nehmen. vgl.: § 29 Abs. 3 BetrVG.

Muster dazu: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/muster-vorlagen/betriebsratssitzung/antrag-auf-ergaenzung-tagesordnung-betriebsratssitzung-durch-betriebsratsmitglieder/

Wenn die Mehrheit des BR die Schulung blockiert, solltet Ihr Euch beraten lassen. Einen Anwalt zu beauftragen, dürfte in dem Fall aber sehr schwierig für Euch sein. Ich würde da einfach mal den WAF ansprechen, ob die Euch wenigstens eine "inoffizielle, kostenlose" Beratung vermitteln können.

Ihr könntet ja auch mal mit der IGM Kontakt (ggf. bis zu höheren Stellen) aufnehmen. Ich glaube nicht, dass so ein Verhalten eines BR-Teil wirklich in deren Interesse liegt.

K
kratzbürste

29.03.2019 um 08:55 Uhr

Meldet euch doch auch für das IG Metall-Seminar. Das ist mit Sicherheit auch gut (wenn nicht besser)

K
Kjarrigan

29.03.2019 um 09:59 Uhr

Was heist denn "weigerten sich an der Abstimmung" teilzunehmen? Waren sie anwesend und haben sich enthalten oder haben sie die Sitzung und den Raum verlassen)

Vielleich solltet ihr Euch mal damit beschäftigen wie man Anträge auf die Tagesordnung bekommt und wie Beschlüse des BR gefasst werden.

Arbeitsrecht II zählt imho noch zu den Grundlagenseminaren die imho jedes BRM mal bescuht haben sollte.

Wenn ihr als BR Euch schon bei so Kleinigkeiten streitet, möchte ich gar nicht erst wissen was bei euch bei schwierigeren Themen so abläuft.

N
nicoline

29.03.2019 um 10:07 Uhr

Kjarrigan Waren sie anwesend und haben sich enthalten oder haben sie die Sitzung und den Raum verlassen Jedes BRM kann sagen, dass es nicht an der Abstimmung teilnimmt, dazu muss es nicht den Raum verlassen. Es ist, als wenn sie nicht anwesend sind.

C
celestro

29.03.2019 um 10:29 Uhr

"Da die Mehrheit des BR an der Abstimmung teilgenommen hat und der Beschluss einstimmig war, ist dieser m.E. auch gültig. (Wenn alles richtig protokoliert wurde, vorher auch richtig eingeladen wurde....)"

Ob protokolliert oder nicht ist für die Wirksamkeit des Beschlusses ohne Belang.

P
Pjöööng

29.03.2019 um 11:28 Uhr

Ihr habt ganz andere Probleme als die Frage, wer welches Seminar besucht.

§
§§Reiter

29.03.2019 um 12:10 Uhr

Der Betriebsrat kann seinen Seminaranbieter frei wählen (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83 und vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Der Betriebsrat, nicht die einzelnen Betriebsratsmitglieder. Wenn also das Gremium mehrheitlich beschlossen hat die IG-Metall als Seminaranbieter zu wählen, dann müsst Ihr damit klar kommen und dort Euer Seminar buchen.

C
celestro

29.03.2019 um 12:52 Uhr

@ §§Reiter

Vielleicht nochmal den Ausgangspost durchlesen. Denn es wird der Besuch des Seminars verweigert und DANN eine Aussprache über das "Wieso". Es gibt für mich jedenfalls im Moment noch keinen Grund davon auszugehen, daß man die Seminare ablehnt, weil Sie nicht bei der Gewerkschaft als Anbieter stattfinden sollten.

§
§§Reiter

29.03.2019 um 13:16 Uhr

Zitat von Celestro: "Denn es wird der Besuch des Seminars verweigert und DANN eine Aussprache über das "Wieso". Es gibt für mich jedenfalls im Moment noch keinen Grund davon auszugehen, daß man die Seminare ablehnt, weil Sie nicht bei der Gewerkschaft als Anbieter stattfinden sollten."

Du hast recht, das ist eine reine Vermutung von mir. Ich halte es einfach für wahrscheinlicher, dass das Seminar verweigert wurde weil (in den Augen der IG-Metall Mitglieder) der falsche Anbieter gewählt wurde, als das es wegen der fehlenden IG-Metall-Mitgliedschaft verweigert wurde. Aber wenn die Aussprache verweigert wird, kann man das natürlich nicht sicher wissen.

W
Wonder

29.03.2019 um 14:05 Uhr

Den letzten Punkt kann ich klären: Es wurden vorher schon Seminare bei ifb und WAF genehmigt. Die Kollegen der IGM weigern sich mitzuteilen, warum diesmal das Seminar abgelehnt wurde. Zunächst war angedeutet worden, dass man kein Seminar Arbeitsrecht benötigt. Das ist aber hinfällig, nachdem ja jetzt ein IGM-Mitglied genau dieses Thema besuchen soll. Uns wird die Aussprache darüber verweigert, warum hier Unterschiede gemacht werden.

P
Pjöööng

29.03.2019 um 14:20 Uhr

Geht denn diese Trennung zwischen IGM-Mitgliedern und UNOs bei Euch auch quer durch die Belegschaft? Wenn nicht, dann solltet Ihr auch lernen als EIN Gremium aufzutreten.

C
celestro

29.03.2019 um 14:44 Uhr

"Zunächst war angedeutet worden, dass man kein Seminar Arbeitsrecht benötigt."

Auch ohne den Fall, daß jetzt ein IGM-Mitglied dorthin fährt, wäre das Blödsinn gewesen. Denn die Seminare zum Arbeitsrecht gehören zu den Grundlagen-Seminaren. Prinzipiell gesehen hat JEDES Mitglied eines Betriebsrates die PFLICHT, diese (Grundlagen-)Seminare mitzumachen.

§
§§Reiter

29.03.2019 um 15:00 Uhr

Zitat von Uhr von Wonder: Den letzten Punkt kann ich klären: Es wurden vorher schon Seminare bei ifb und WAF genehmigt. Die Kollegen der IGM weigern sich mitzuteilen, warum diesmal das Seminar abgelehnt wurde. Zunächst war angedeutet worden, dass man kein Seminar Arbeitsrecht benötigt. Das ist aber hinfällig, nachdem ja jetzt ein IGM-Mitglied genau dieses Thema besuchen soll. Uns wird die Aussprache darüber verweigert, warum hier Unterschiede gemacht werden.

Also Sachen gibt's, da fehlen einem die Worte! Ich würde den Punkt, wie ExBoMa schon geschrieben hat, nochmal auf die Tagesordnung setzen lassen. Vielleicht sollte man es etwas drastischer formulieren als "warum wurde mein Seminar abgelehnt". Laut BAG, 21.04.1983 – 6 ABR 70/82 ist der Besuch von Seminaren eine Amtspflicht für jedes BRM. Jetzt kann man sich fragen, ob der gesamte BR eine Amtspflichtverletzung begeht, wenn einzelnen BRMs verweigert wird ihrer Amtspflicht nachzukommen. Vielleicht sollte man es mal mit dieser Fragestellung auf die Tagesordnung setzen lassen.

E
ExBoMa

29.03.2019 um 15:29 Uhr

@celestro: "Ob protokolliert oder nicht ist für die Wirksamkeit des Beschlusses ohne Belang. "

...ok, da war ich wohl etwas schnell beim Tippen. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass gewisse Randbedingungen erfüllt sein müssen.

Sorry für die "unpräzise" Antwort.

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