Vor einiger Zeit wurde mit der Mehrheit der in der IG-Metall organisierten Betriebsratsmitglieder einem nichtorganisierten Betriebsratsmitglied der Besuch des WAF Grundlagenseminars "Arbeitsrecht II" verweigert. Dazu gab es keine Aussprache, sie wurde vom BRV abgewürgt.
Nun wurde die Teilnahme eines IG-Metall-Mitglieds am Seminar "Arbeitsrecht II" der IG-Metall zur Beschlussfassung vorgelegt. Die nicht organisierten Betriebsräte verlangten eine Aussprache zu der unterschiedlichen Behandlung der Anbieter WAF und IG-Metall und zu der unterschiedlichen Behandlung von IG-Metall-Mitgliedern und Nicht-IG-Metall-Mitgliedern. Diese Aussprache wurde vom BRV und den übrigen IG-Metall- Mitgliedern wiederum abgelehnt. Daraufhin weigerten sich die Betriebsräte, die nicht der IG-Metall angehören, an der Abstimmung teilzunehmen mit dem Hinweis auf die fehlende Aussprache. Die Abstimmung wurde trotzdem durchgeführt unter alleiniger Teilnahme der IG-Metall-Betriebsräte. Es wurde einstimmig entschieden, den Kollegen auf das IG-Metall-Seminar zu schicken.
Ist diese Abstimmung und damit die Entsendung zu dem IG-Metall-Seminar rechtsgültig, obwohl einige Betriebsräte aufgrund fehlender Aussprache an der Abstimmung nicht teilgenommen haben?