Erstellt am 29.03.2019 um 06:46 Uhr von ExBoMa
Eigentlich solltet Ihr euch mit dem AG streiten und nicht untereinander. Ich bin immer wieder erschüttert, welche Verhältnisse hier manchmal zu Tage treten. Das ist aber nur allgemein gesagt und nicht Euch gegenüber wertend gemeint.
Ich vermute mal, das "Ihr" eine Minderheit im BR seid und bei Teilnahme an der Abstimmung die Endscheidung nicht hättet "vermeiden" können.
Da die Mehrheit des BR an der Abstimmung teilgenommen hat und der Beschluss einstimmig war, ist dieser m.E. auch gültig. (Wenn alles richtig protokoliert wurde, vorher auch richtig eingeladen wurde....)
Ihr könnt bzg. der Schulung des "Nicht"-IGM BRM wie folgt vorgehen:
Beantragt bei Vorsitzenden, den Punkt inklusive Aussprache mit auch die Tagesordnung zu nehmen. vgl.: § 29 Abs. 3 BetrVG.
Muster dazu: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/muster-vorlagen/betriebsratssitzung/antrag-auf-ergaenzung-tagesordnung-betriebsratssitzung-durch-betriebsratsmitglieder/
Wenn die Mehrheit des BR die Schulung blockiert, solltet Ihr Euch beraten lassen. Einen Anwalt zu beauftragen, dürfte in dem Fall aber sehr schwierig für Euch sein. Ich würde da einfach mal den WAF ansprechen, ob die Euch wenigstens eine "inoffizielle, kostenlose" Beratung vermitteln können.
Ihr könntet ja auch mal mit der IGM Kontakt (ggf. bis zu höheren Stellen) aufnehmen. Ich glaube nicht, dass so ein Verhalten eines BR-Teil wirklich in deren Interesse liegt.
Erstellt am 29.03.2019 um 07:55 Uhr von Kratzbürste
Meldet euch doch auch für das IG Metall-Seminar. Das ist mit Sicherheit auch gut (wenn nicht besser)
Erstellt am 29.03.2019 um 08:59 Uhr von Kjarrigan
Was heist denn "weigerten sich an der Abstimmung" teilzunehmen? Waren sie anwesend und haben sich enthalten oder haben sie die Sitzung und den Raum verlassen)
Vielleich solltet ihr Euch mal damit beschäftigen wie man Anträge auf die Tagesordnung bekommt und wie Beschlüse des BR gefasst werden.
Arbeitsrecht II zählt imho noch zu den Grundlagenseminaren die imho jedes BRM mal bescuht haben sollte.
Wenn ihr als BR Euch schon bei so Kleinigkeiten streitet, möchte ich gar nicht erst wissen was bei euch bei schwierigeren Themen so abläuft.
Erstellt am 29.03.2019 um 09:07 Uhr von nicoline
Kjarrigan
*Waren sie anwesend und haben sich enthalten oder haben sie die Sitzung und den Raum verlassen*
Jedes BRM kann sagen, dass es nicht an der Abstimmung teilnimmt, dazu muss es nicht den Raum verlassen. Es ist, als wenn sie nicht anwesend sind.
Erstellt am 29.03.2019 um 09:29 Uhr von celestro
"Da die Mehrheit des BR an der Abstimmung teilgenommen hat und der Beschluss einstimmig war, ist dieser m.E. auch gültig. (Wenn alles richtig protokoliert wurde, vorher auch richtig eingeladen wurde....)"
Ob protokolliert oder nicht ist für die Wirksamkeit des Beschlusses ohne Belang.
Erstellt am 29.03.2019 um 10:28 Uhr von Pjöööng
Ihr habt ganz andere Probleme als die Frage, wer welches Seminar besucht.
Erstellt am 29.03.2019 um 11:10 Uhr von §§Reiter
Der Betriebsrat kann seinen Seminaranbieter frei wählen (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83 und vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94).
Der Betriebsrat, nicht die einzelnen Betriebsratsmitglieder. Wenn also das Gremium mehrheitlich beschlossen hat die IG-Metall als Seminaranbieter zu wählen, dann müsst Ihr damit klar kommen und dort Euer Seminar buchen.
Erstellt am 29.03.2019 um 11:52 Uhr von celestro
@ §§Reiter
Vielleicht nochmal den Ausgangspost durchlesen. Denn es wird der Besuch des Seminars verweigert und DANN eine Aussprache über das "Wieso". Es gibt für mich jedenfalls im Moment noch keinen Grund davon auszugehen, daß man die Seminare ablehnt, weil Sie nicht bei der Gewerkschaft als Anbieter stattfinden sollten.
Erstellt am 29.03.2019 um 12:16 Uhr von §§Reiter
Zitat von Celestro:
"Denn es wird der Besuch des Seminars verweigert und DANN eine Aussprache über das "Wieso". Es gibt für mich jedenfalls im Moment noch keinen Grund davon auszugehen, daß man die Seminare ablehnt, weil Sie nicht bei der Gewerkschaft als Anbieter stattfinden sollten."
Du hast recht, das ist eine reine Vermutung von mir. Ich halte es einfach für wahrscheinlicher, dass das Seminar verweigert wurde weil (in den Augen der IG-Metall Mitglieder) der falsche Anbieter gewählt wurde, als das es wegen der fehlenden IG-Metall-Mitgliedschaft verweigert wurde.
Aber wenn die Aussprache verweigert wird, kann man das natürlich nicht sicher wissen.
Erstellt am 29.03.2019 um 13:05 Uhr von Wonder
Den letzten Punkt kann ich klären: Es wurden vorher schon Seminare bei ifb und WAF genehmigt. Die Kollegen der IGM weigern sich mitzuteilen, warum diesmal das Seminar abgelehnt wurde. Zunächst war angedeutet worden, dass man kein Seminar Arbeitsrecht benötigt. Das ist aber hinfällig, nachdem ja jetzt ein IGM-Mitglied genau dieses Thema besuchen soll. Uns wird die Aussprache darüber verweigert, warum hier Unterschiede gemacht werden.
Erstellt am 29.03.2019 um 13:20 Uhr von Pjöööng
Geht denn diese Trennung zwischen IGM-Mitgliedern und UNOs bei Euch auch quer durch die Belegschaft? Wenn nicht, dann solltet Ihr auch lernen als EIN Gremium aufzutreten.
Erstellt am 29.03.2019 um 13:44 Uhr von celestro
"Zunächst war angedeutet worden, dass man kein Seminar Arbeitsrecht benötigt."
Auch ohne den Fall, daß jetzt ein IGM-Mitglied dorthin fährt, wäre das Blödsinn gewesen. Denn die Seminare zum Arbeitsrecht gehören zu den Grundlagen-Seminaren. Prinzipiell gesehen hat JEDES Mitglied eines Betriebsrates die PFLICHT, diese (Grundlagen-)Seminare mitzumachen.
Erstellt am 29.03.2019 um 14:00 Uhr von §§Reiter
Zitat von Uhr von Wonder:
Den letzten Punkt kann ich klären: Es wurden vorher schon Seminare bei ifb und WAF genehmigt. Die Kollegen der IGM weigern sich mitzuteilen, warum diesmal das Seminar abgelehnt wurde. Zunächst war angedeutet worden, dass man kein Seminar Arbeitsrecht benötigt. Das ist aber hinfällig, nachdem ja jetzt ein IGM-Mitglied genau dieses Thema besuchen soll. Uns wird die Aussprache darüber verweigert, warum hier Unterschiede gemacht werden.
Also Sachen gibt's, da fehlen einem die Worte!
Ich würde den Punkt, wie ExBoMa schon geschrieben hat, nochmal auf die Tagesordnung setzen lassen. Vielleicht sollte man es etwas drastischer formulieren als "warum wurde mein Seminar abgelehnt".
Laut BAG, 21.04.1983 – 6 ABR 70/82 ist der Besuch von Seminaren eine Amtspflicht für jedes BRM. Jetzt kann man sich fragen, ob der gesamte BR eine Amtspflichtverletzung begeht, wenn einzelnen BRMs verweigert wird ihrer Amtspflicht nachzukommen.
Vielleicht sollte man es mal mit dieser Fragestellung auf die Tagesordnung setzen lassen.
Erstellt am 29.03.2019 um 14:29 Uhr von ExBoMa
@celestro:
"Ob protokolliert oder nicht ist für die Wirksamkeit des Beschlusses ohne Belang. "
...ok, da war ich wohl etwas schnell beim Tippen.
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass gewisse Randbedingungen erfüllt sein müssen.
Sorry für die "unpräzise" Antwort.