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Abwesenheit von der Arbeit aufgrund der Krankheit des Kindes - wer zahlt wie lange?

S
sam
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Kollege hat uns angesprochen. Er war aufgrund der Krankheit seines Sohnes einige Tage nicht in der Arbeit. Den ersten Tag zahlt die Firma, die weiteren ich glaube bis zehn Tage zahlt die Krankenkasse. Laut seiner Info, die er jetzt durch den Betriebsrat durchgesetzt haben will hätte er Anspruch auf insgesamt ca. 17 Tage die von der Krankenkasse bezahlt werden sofern die Firma bereit ist die ersten zwei und nicht nur den ersten Krankheitstag zu bezahlen. Wir sind Groß und Aussenhandelskaufleute im Bereich BW.

Danke!

4.26207

Community-Antworten (7)

K
Kölner

22.03.2007 um 21:32 Uhr

@Sam Ähmm...ich liebe ja solche Kollegen. Hat er den Antrag denn schon beim AG gestellt?

S
sam

22.03.2007 um 21:37 Uhr

Hallo Kölner,

er hat den Antrag gestellt. Unser Personalchef sagt das einen Tag die Firma übernimmt, mehr kommt nicht in Frage und zu mehr ist die Firma wohl auch nicht verpflichtet. Dies will der Kollege aber so nicht hinnehmen und will nun wissen ob es die Verpflichtung für diese zwei Tage gibt. Dies ist der erste Fall der so gelagert ist und somit absolutes Neuland

M
mille

22.03.2007 um 22:01 Uhr

@Sam, seht euch mal den § 45 SGB V, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, an.

K
Kölner

22.03.2007 um 22:11 Uhr

@mille Ähmmm...und das heisst?

M
mille

22.03.2007 um 23:53 Uhr

@Kölner, ich gehe jetzt mal davon aus, dass du dir den § 45 noch nicht reingezogen hast. Hier sind die Dauer der Krankschreibung als auch Voraussetzung dazu geregelt. Ich gehe nicht in die Einzelheiten, da ich die genauen Umstände(wie alt ist das Kind usw.) nicht kenne. Ich wundere mich nur über die Regelung, 1. Tag zahlt AG bis 10 Tage Krankschreibung usw. Ich meine das der § 45 SGB V das viel eindeutiger regelt. Noch Fragen bitte? Stets zu ihrer Verfügung.

K
Kölner

22.03.2007 um 23:58 Uhr

@Mille ja, aber... ...hier zahlt der AG einen Tag! In manchen TV sogar fünf Tage (z.B. BAT) und dann kommen die zehn Tage hinzu. Fertig.

Unter uns: Ich wusste halt nicht, warum Du auf den § 45 SGB V hinweist!

S
sam

23.03.2007 um 00:45 Uhr

@ Mille @Kölner Ich habe mich jetzt auf verschiedensten Seiten noch schlau gemacht und habe erfahren, dass es bei Groß und Außenhandel wohl gar keine bezahlte Freistellung mehr gibt. Laut BAT (öffentlicher Dienst) waren es zuletzt 5 Tage bezahlte Freistellung, diese wurde aber auch gekippt. Der eine Tag der von unserer Firma bezahlt wurde ist eh schon großzügig. Die restlichen 10 bzw. 20 Tage werden von der KK übernommen. Da werd ich wohl meinen Kollegen etwas bremsen müssen.

Danke für eure Hilfe!

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