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Krankheit über die Kündigung hinaus

M
mamoulian
Jan 2018 bearbeitet

Ein MA kündigt fristgemäß seinen Arbeitsvertrag (Zeitarbeit). Er hat eine Versprechung als feste Einstellung bekommen in einer Firma, wo er ausgeliehen wurde. Leider wurde noch kein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben. In der Firma wo er ausgeliehen ist, passiert kurz vor Beendigung seines Arbeitsvertrages einen Arbeitsunfall. Die Abwesenheit wegen Krankheit geht über seine Kündigung hinaus. Praktisch hat er gekündigt, aber wegen dem Arbeitsunfall ist er weiterhin bei der Firma wo er selber gekündigt hat krankgeschrieben- Endet sein Arbeitsvertrag trotzdem obwohl er krankgeschrieben ist, oder ist er weiterhin beschäftigt aufgrund seiner Krankheit? Er hat dadurch unheimlich viel Pech: seine neue Firma wird ihn wahrscheinlich nicht beschäftigen – wer beschäftigt schon einen Kranken… Und bei der Zeitarbeit hat er schon gekündigt. Also, einen Fall für die ARGE? Danke und schönes WE, mamoulian.

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

19.09.2015 um 14:25 Uhr

Der Arbeitnehmer ist nicht "bei einer Firma krankgeschrieben", sondern schlichtweg arbeitsunfähig, egal wo er einen Arbeitsvertrag hat (oder auch keinen).

Derr gekündigte Arbeitsvertrag hat geendet und es gibt keinen Grund warum er nun nicht enden sollte.

Wenn er gekündigt hat, ohne einen neuen Arbeitsvertrag zu haben, dann geht der AN jetzt tatsächlich in die Arbeitslosigkeit. Eine Sperre des Arbeitslosengeldes ist wahrscheinlich.

H
Hartmut

21.09.2015 um 14:47 Uhr

Der Kollege sollte nicht einfach die Flinte ins Korn werfen, sondern schnellstens einen Fachanwalt konsultieren. Hoffentlich lässt die Krankheit dies zu, und hoffentlich ist er rechtsschutz-versichert.

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