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Ausfall durch Krankheit - Info des Ausfalls an alle Kollege via Email

W
WilliTheoWalter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Ich habe (wie sollte es anders sein) eine Frage: In unserem Betrieb wurde die Pflicht seitens des Regioleiters erlassen, dass die Abwesenheit eines Kollegen wegen Krankheit oder Pflege eines erkrankten Kindes via Emailverteiler an ALLE Kollegen der NL kommuniziert werden soll. Es muss in den Mails der Grund des Ausfalls drin stehen. Sprich, da geht keine Email rum ala "Herr Müller ist heute nicht im Hause." sondern "Herr Müller ist krankheitsbedingt heute nicht im Hause." sollte besagter Herr Müller dann noch weiter ausfallen, kommt einen Tag später die Mail "Herr Müller ist den rest der Woche krank" o.ä. Ich konnte anhand anderer fragen hier herausfinden, dass die generelle weitergabe der Abwesenheit eines MA an die Kollegen erlaubt ist, allerdings OHNE angabe von Gründen. Grad dieses "XY ist krank" empfinden viele meiner Kollegen als "an den Pranger stellen" - nichts anderes hat meines erachtens nach unser Regioleiter damit gewollt, da für ihn die Kollegen unter ihm sowieso "Faul sind und permanent blau machen, die brauchen ab und an einen Tritt in den Arsch." (Original-Zitat bei einer 6-Augen-Sitzung) Kurz und bündig: kann man zumindest die bennung des Ausfall-Grundes untersagen?

Vielen lieben Dank vorab für ihre Antworten.

4.30308

Community-Antworten (8)

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Mercyful

16.01.2018 um 11:33 Uhr

Hallo,

nun ja, zum einen wären da Eure Mitbestimmungsrechte aus dem BetrVG gem. § 87 Abs. 1 Satz 1 (Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb), und zum anderen denke ich mal, das hier aus datenschutzrechtlicher Sicht einiges nicht ganz sauber verlaufen wird. Oder müssen alle mit ihrer privaten E-Mailadresse nun hausieren gehen?

C
celestro

16.01.2018 um 11:55 Uhr

"Oder müssen alle mit ihrer privaten E-Mailadresse nun hausieren gehen?"

Wie kommst Du auf diese Idee ? Ich verstehe es eher so .... meldet sich MA XYZ telefonisch krank, sollen alle Mitarbeiter der NL eine E-Mail bekommen. Das heir überhaupt eine private E-Mail-Adresse verwendet werden solle, sehe ich anhand der Beschreibung nicht.

@ WilliTheoWalter

sehe ich auch als Nogo an ... hier alle darüber zu informieren, wenn einer krank ist.

W
WilliTheoWalter

16.01.2018 um 12:12 Uhr

Hi nochmal,

nein, die benachrichtigung geht über die firmen-emails.

M
Mercyful

16.01.2018 um 14:01 Uhr

Sorry, dass mit dem privaten E-Mails habe ich irgendwie "hineingelesen"...wer lesen kann ist klar im Vorteil :-)

Aber der § 87 ist hier Euer Schwert.

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Pjöööng

16.01.2018 um 14:34 Uhr

Informationelle Selbstbestimmung:

Der Arbeitnehmer macht diese Meldung weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist. Die Zweckbindung steht dieser Mitteilung "auf die Stirn geschrieben". Nur zu diesem Zweck darf der Arbeitgeber diese Mitteilung verarbeiten!

P
paula

16.01.2018 um 14:55 Uhr

ob das eine Frage der Ordnung des Betriebes ist kann man mehr als anzweifeln. Es aber datenschutzrechtlich unzulässig. Der AG kann natürlich MA informieren, dass ein Kollege nicht da ist, um seinen Betrieb entsprechend organisieren zu können. Das Thema "Krank" geht aber keinen was an. Daher würde ich den AG (nicht den Regionalleiter) auffordern dies sofort zu unterlassen, andernfalls ergeht eine Meldung an den Landesdatenschützer

N
NickNeu

16.01.2018 um 15:41 Uhr

Ich schließe mich mich den letzten beiden Antworten (Pjöööng + paula) an. Siehe auch §3 Abs. 9 BDSG und Art. 9 EU-DSGVO (vgl. Wedde 2016, EU Datenschutz Grundverordnung). Aus letzterem könnte sich meines Erachtens ein Verarbeitungsverbot von jeglichen Gesundheitsdaten ergeben.

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WilliTheoWalter

17.01.2018 um 11:35 Uhr

Hallo Nochmal,

dann vielen lieben dank euch für die Antworten - es wird entsprechend eurer Hinweise nun angegangen : )

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