Private Nutzung von Dienstwagen?
Hallo, wie kann man eine private Nutzung regeln, ohne in Konflikt mit dem Finanzamt zu kommen. Hintergrund ist die Situation von Mitarbeitern in Rufbereitschfaft, die ihr Fahrzeug nach Hause mitnehmen müssen und dann angebunden sind. Da sie ländlich wohnen und somit über die Bereitschaftswoche mangels Zweitwagen nicht einmal die Einkäufe zum Lebensunterhalt machen können ist dies ein Problem.
Community-Antworten (7)
22.03.2007 um 13:02 Uhr
Mit dem Arbeitgeber die Hinzuziehung eines Sachverständigen gem. § 80 III BetrVG vereinbaren und Steuerberater/in fragen.
22.03.2007 um 13:06 Uhr
@pm Sobald Sie den Wagen auch privat nutzen, wird immer der geldwerte Vorteil zu versteuern sein. § 8 Abs. 2 EStG.
@azubi Sachverständige hinzuziehen? Liegt hier nicht ein Fall von Individualrecht vor?
22.03.2007 um 13:10 Uhr
Hin und wieder soll es ja auch mal vorkommen, dass man mit AG reden kann, vielleicht kann er das über seinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer klären
22.03.2007 um 14:34 Uhr
@Kölner:
da hier ein BR-Forum ist und die Frage war, wie man die private Nutzung regeln kann, wird es sich wohl um Kollektivrecht handeln.
22.03.2007 um 16:18 Uhr
@azubi "da hier ein BR-Forum ist und die Frage war, wie man die private Nutzung regeln kann, wird es sich wohl um Kollektivrecht handeln"
also diese Antwort ist ja nun wirklich genial. Nur weil hier etwas gefragt wird ist es Kollektivrecht.... Wahnsinn! Das ist eine Logik!!!
Vor meinem geistigen Auge sehe ich gerade folgende Situation:
Arbeitsgericht Köln. Der Vorsitzende Richter fragt im Gütetermin eines Beschlussverfahrens einen BRV, wie er auf die Idee kommt, dass es sich hier um einen kollektiven Tatbestand handelt und der BRV treudoof antwortet:
"Das habe ich letztens im BR-Forum gefragt und daher ist die die Frage, wie man die private Nutzung regeln kann, wohl Kollektivrecht"
Das wird der Brüller der Nation!!!!
22.03.2007 um 19:44 Uhr
@paula:
schnickschnack. Der Frage nach ist offenbar der BR dabei, über eine betriebliche Regelung zu verhandeln. Und damit ist der Bereich des Kollektivrechts eröffnet und er kann beim Arbeitgeber über die Hinzuziehung eines Sachverständigen reden, und der richtige dafür ist der Steuerberater.
22.03.2007 um 19:52 Uhr
Ich finde die frage "sehr" hart an der Grenze zum Unrecht ..... Es geht ja hier um die umschiffung von Steuern oder ?
Wegen der Rufbereitschafft vis Lebensunterhalt .... Geht die Rufbereitschaft über 24 std. mal 7 Tage die Woche ????
Wie gesagt ich finde das eher eine sache die ich im Steuerrecht finden würde,wen ich Steuerfachangestellter sein könnte...
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