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BV personengebundene Dienstwagen

U
Uwe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, weil wir in der verarmten Mikroelektronik-Branche arbeiten, ist in unserer Firma die Inanspruchnahme der Tariföffnungsklausel (Chemie Nordost) seit Jahren Standard und jetzt stehen auch Entlassungen ganz konkret bevor. Zum Extrem-Kostensparen paßt allerdings so gar nicht, dass in einem Unternehmen mit knapp über 200 Beschäftigten, allein 7 personengebundene Dienstwagen fahren (private Nutzung ca. 90%, incl. Tankkarte), die dem Unternehmen viel Geld kosten. Wir wollen eine Betriebsvereinbarung über Dienstwagen erwirken. Sobald die GF wieder mal was von uns will, haben wir den Hebel um so etwas durchzusetzen. Habt Ihr eine Idee, wo man dazu eine gute Muster-BV finden kann (im Internet haben wir schon gesucht)? Viele Grüße Uwe

8.542016

Community-Antworten (16)

P
paula

18.02.2009 um 16:53 Uhr

ich frage mich echt was das soll?

D
DonJohnson

18.02.2009 um 16:57 Uhr

Hmmm, dazu gibt es noch so viele Fragen: Welche Öffnungsklausel? Warum TV Chemie wenn ihr in der Mikroelektronik Branche seid? Du hast geschrieben, dass ihr über 200 MA seid und habt 7 personengebundene Dienstwagen. Ich kann es nur vermuten, aber es liegt nahe, dass es sich bei denen um Dienstwagen von LA handelt oder Prokuristen die ja nicht automatisch LA sind. Wenn in deren AV steht, dass sie ein Anrecht haben auf einen Dinstwagen, wird eine BV keine Besserung bringen.

Dennoch ist das ein guter Ansatz. Wenn Einsparungen gemacht werden sollen, könnt ihr dieses Argument durchaus bringen! Eine BV diesbezüglich, halte ich aber für problematisch wenn meine Vermutung zutrifft.

R
Rapper22

18.02.2009 um 17:10 Uhr

@Uwe,

schließe mich der Aussage von DJ an. Ist bei uns genauso. Es gibt drei Dienstwagen, die sind für dienstliche Zwecke mit Anmeldung und Genehmigung nutzbar und es gibt 6 Dienstwagen die sind Personengebunden. Zwei haben Aussendienstler und drei haben der Geschäftsleiter, der Personalleiter und der Prokurist, der wiederum der Geschäftsleitung angehört. Da kommen wir als BR nicht ran, da es in diesen Funktionen in allen Brangen üblich ist, einen Dienstwagen zu stellen. Steht in deren Vertrag mit drin. Die Kfz sind steuerlich absetzbar, auch die Nebenkosten dafür. Warum also nicht? Ausserdem müssen diese Personen Termine ausserhalb unseres Standortes warnahmen. Wenn sie dafür jedesmal nen Leihwagen nehmen, wird dies noch teurer

Bei Einsparungen sind solche Sachen aber nicht der beste Ansatz, da wir als BR keinen Einfluss darauf nehmen können, schon garnicht, wenn es vertraglich mit den Betroffenen vereinbart wurde. Ich denke, da sind andere Sachen, wie jährliche Feiern etc. bessere Argumente für Einsparungen. Was nützt es dem Reiter, wenn er kein Pferd mehr hat?

MfG

Rapper22

K
Kölner

18.02.2009 um 17:38 Uhr

@Don Johnson Viele mikroelektronische Herstellungsprozesse basieren auf Ätzungen und chemischen Reaktionen...

D
DonJohnson

18.02.2009 um 17:57 Uhr

@Kölner Denkbar das das gemeeint ist, nur ist diese meines Wissens momentan nciht Not leidend... Und der Chemie Branche geht es immer gut soweit ich gehört habe (siehe BASF). Die klagen wenn dann auf wirklich hohem Niveau.

K
Kölner

18.02.2009 um 18:13 Uhr

@Don Johnson Hast Du die Schlagzeilen der letzten Wochen irgendwie verpasst? Stichwort: Qimonda/Infineon...

D
DonJohnson

18.02.2009 um 18:29 Uhr

@Kölner Infineon geht es tatsächlich nciht gut, was aber kein Barometer für die Branche allgemein ist.

D
DonJohnson

18.02.2009 um 19:26 Uhr

@Kölner Aber davon ab - wie siehst du die Geschichte mit den Dienstwagen?

K
Kölner

18.02.2009 um 20:51 Uhr

@Don Johnson Die ist nicht zu beanstanden. Wer über Dienstwagenregelungen mosert, der versteht Wirtschaftlichkeit falsch! Und wegen eines Dienstwagens ist noch nie jemand entlassen oder zusätzlich eingestellt worden - als Druckmittel funktioniert das nicht!

D
DonJohnson

18.02.2009 um 21:00 Uhr

@Kölner Wobei auch da zu betrachten ist, die "Flotte" bezüglich der Unkosten klein zu halten. Car Sharing könnte eine Möglichkeit sein. Ich gebe dir aber in sofern Recht, dass die besagten 7 Dienstwagen sicherlich nicht die Firma mit 200 MA in den Ruin treiben... Im Sinne von Einsparmöglichkeiten sollte aber auch eine Fahrzeugflotte kein Tabou darstellen - finde ich.

K
Kölner

18.02.2009 um 21:36 Uhr

@Don Johnson Solche Kosten werden in der Regel aufwandsneutral (kostenneutral)!

D
DonJohnson

18.02.2009 um 21:43 Uhr

@Kölner Ich meinte selbstverständlich die Möglichkeit den Fuhrpark runterzufahren - Car Sharing wäre da schon ne möglichkeit - ich rede allerdings nciht mal um diese 7 - bei einer solchen Firmengröße sehe ich da schon die Möglichkeit ein paar KFZ einzusparen. Weiterhin sollte überprüft werden, welche KFZ gefahren werden - also Marke, Ausstattung usw. Sollte es dem Betrieb wirklcih schlecht gehen, wird der GF diese Gedanken eh haben. Auch die Wechselintervalle der Dienstkfz könnten überprüft werden usw. Dennoch sag auch ich, dass eine Firma an den Kosten nciht Pleite geht!

K
Kölner

18.02.2009 um 21:50 Uhr

@Don Johnson Ja. Durchaus. Aber eben macht es nur sehr sehr beschränkt Sinn, sich darüber als BR aufzuregen. Als 'Druckmittel' taugt ein solcher Sachverhalt schon gar nicht!

Warum auch? Da least oder kauft der AG 7 Fahrzeuge und stellt sie AN zur Verfügung - na und? Vielleicht sind diese Fahrzeuge sogar ein Teil des AV! Und: Selbst wenn er jedes halbe Jahr ein neues Fahrzeug ordert sind das die sprichwörtlichen Peanuts, die man evt. einsparen könnte, wenn so nicht verfahren würde. 7 KFZ machen eben keine FTE!

D
DonJohnson

18.02.2009 um 21:54 Uhr

@Kölner Jepp, sehe ich ja auch so - meinte nur wenn überall der Gürtel enger geschnallt wird, sollte die Heilige Kuh Fuhrpark auch unter die Lupe genommen werden...

U
Uwe

19.02.2009 um 09:35 Uhr

Hallo, vielen Dank für das rege Interesse! Nur ganz kurz zu den aufgeworfenen Fragen:

  • mit Öffnungsklausel ist die Tariföffnungsklausel gemäß §10 Entgelttarifvertrag der chemischen Industrie Ost gemeint
  • als Mikroelektronik deswegen in der Chemie, weil Chemie vorn reingeht, verarbeitet wird und Wafer (Mikroelektronik) hinten rauskommt
  • ok, ein Dienstwagen entfällt auf den GF und zwei auf Prokuristen, das ist gar nicht der Streitpunkt, aber die anderen Wagen sind gar nicht unbedingt auf LA
  • übrigens kommen zu den 7 personengebunden noch zwei frei verfügbare Dienstwagen dazu, es ist also nicht so, dass die personengebundenen wirklich für Dienstzwecke gebraucht würden
  • Dienstwagen sind keines falls kostenneutral: Leasingrate (Vollservice) + Tankkarte + Versicherung + Arbeitgeberzulage zur 1% Regelung -> das kostet das Unternehmen einen 6-stelligen Betrag pro Jahr!
  • von Infineon, Qimonda und AMD sind wir keine 50km entfernt, aber vom Räumlichen abgesehen, ist der wirtschaftliche Vergleich nicht so schlecht Seit vielen Jahren haben wir "Entgeltabsenkung" und die GF betont ständig "alle Register zur Kostensenkung" ziehen zu müssen, allem voran natürlich bei der Personalkostensenkung. Und wenn es dann neben Kurzarbeit auch zu Entlassungen kommt, dem Schlimmsten was man den Beschäftigten antun kann, dann darf doch das Drängen nach Kostensenkung bei Dienstwagen nur legitim sein! Habt Ihr eine Idee, wo man zum Thema Dienstwagen eine gute BV finden kann? Viele Grüße Uwe
N
nobli

19.02.2009 um 13:21 Uhr

Hallo Uwe,

ich glaube kaum, dass ihr zu diesem Thema irgeneine BV finden werdet, da in der Regel solche "personengebundenen" Dienstwagen individualrechtlich als Gehaltsbestandteil im einzelnen Arbeitsvertrag geregelt sind und damit auch von den betroffenen Personen voll als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen. In Individualrecht könnt Ihr aber mit einer BV nicht eingreifen. Auch mit §87.10 BetrVG glaube ich nicht, dass Ihr einen Ansatzpunkt findet. Damit könnte eine wie auch immer geartete BV nicht erzwungen werden und Ihr wärt auf die Kooperation des AG angewiesen. Diese aber glaube ich könnntet Ihr auf andere Weise besser erreichen.

Zudem und hier stimme ich Kölner und Rapper22 zu sind auch die Kosten kein Argument. Ist ein Dienstwagen Gehaltsbestandteil oder wird (wie bei uns der Fall) dafür auf Teile des Gehalts verzichtet, so ergeben sich für die Firma sogar Kostenvorteile, da die Lohnsumme sinkt und zusätzlich die Autos als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Nimmt man nun den betreffenden Personen den Dienstwagen ohne Lohnausgleich so ist das effektiv eine Lohnkürzung. Gleicht man aber das ganze aus so resultieren unter dem Strich für die Firma höhere Kosten.

Gruß

Nobli

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