Zwangsurlaub?
Hallo,
eine gute Bekannte von mir arbeitet in einem kleinen Unternehmen,ca.30 AN.Kein Betriebsrat,kein Tarif. Nun war sie eine Woche im Urlaub,am Donnerstag vor Urlaubsende ruft ihr Vorgesetzter sie an und teilt ihr mit sie soll noch eine Woche dranhängen weil keine Arbeit vorhanden wäre.Das hat er nun mittlerweile 3x durchgezogen. Es sieht so aus als wolle man sie loswerden,wegen Auftragsmangel. So nun meine Frage: Wie sieht das mit dem genommenen Urlaub aus,muss den der AG auf seine Kappe nehmen und ihn zahlen? Falls es zur Kündigung kommen sollte,gibt es dann dort auch die sogenannte soziale Auswahl??
Community-Antworten (7)
22.03.2007 um 09:23 Uhr
@Dummdopp Der Urlaub der Kollegin ist doch von Ihr genommen oder angetreten worden...demnach ist er weg! Hinsichtlich § 1 KSchG müssten halt ein paar Infos noch vorher geprüft werden: Seit wann beschäftigt, Vergleichbare AN im Betrieb, Gehalt usw...
22.03.2007 um 09:30 Uhr
@Kölner
ja die eine woche wurde von ihr genommen,die anderen wochen eigentlich unter Zwang,um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren.Aber sie hat ja auch nur begrenzte Möglichkeiten Urlaub zu nehmen.
Zur sozialen auswahl,da ist eine Kollegin die ist 1,5 Jahre kürzer im Unternehmen,ansonsten gibt es keinen Unterschied. Keine kinder,keine Unterhaltsverpflichtungen usw. Was mir gerade einfällt was sie noch gesagt hat,es werden Beurteilungsbögen geführt,ohne Wissen der MA,dürfen diese bei der sozialen Auswahl hergenommen werden?
22.03.2007 um 09:35 Uhr
Es heißt "Sozialauswahl", also Auswahl nach sozialen Kriterien und nicht "Leistungsauswahl"...
22.03.2007 um 09:36 Uhr
@Dummdopp Sie hat den Urlaub genommen. Demnach ist er weg! Sie hat sich schliesslich konkludent verhalten. Bei der Sozialauswahl gibt es halt immer noch Möglichkeiten für einen AG...und klagen kann sie natürlich auch!
22.03.2007 um 12:08 Uhr
Sie hätte !vorher! dem Arbeitgeber ihre Bereitschaft zur Arbeit mitteilen müssen bzw. den Urlaub ablehnen müssen!
Einen Besuch beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann ihr aber keiner verbieten! ;-)
22.03.2007 um 12:10 Uhr
@Dummdopp "es sieht so aus, als wolle man sie kündigen" ist zunächst eine Vermutung. Wenn der AG mit diesem Ansinnen kommt, und eine Kündigung tatsächlich unvermeidlich ist, kann man die Sache mit dem Urlaub doch sicherlich im Gütetermin als Vergleich anbieten.
22.03.2007 um 12:12 Uhr
@Frank B., und was erzählt ihr dann der RA?
"da hätten Sie vorher nachfragen müssen, da der AG dann in Annahmeverzug gekommen wäre. Ihr Urlaub aber ist flöten, da sie zugestimmt haben!"
....das weiss sie jetzt wahrscheinlich auch....
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