Erstellt am 22.03.2007 um 08:23 Uhr von Kölner
@Dummdopp
Der Urlaub der Kollegin ist doch von Ihr genommen oder angetreten worden...demnach ist er weg!
Hinsichtlich § 1 KSchG müssten halt ein paar Infos noch vorher geprüft werden: Seit wann beschäftigt, Vergleichbare AN im Betrieb, Gehalt usw...
Erstellt am 22.03.2007 um 08:30 Uhr von Dummdopp
@Kölner
ja die eine woche wurde von ihr genommen,die anderen wochen eigentlich unter Zwang,um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren.Aber sie hat ja auch nur begrenzte Möglichkeiten Urlaub zu nehmen.
Zur sozialen auswahl,da ist eine Kollegin die ist 1,5 Jahre kürzer im Unternehmen,ansonsten gibt es keinen Unterschied.
Keine kinder,keine Unterhaltsverpflichtungen usw.
Was mir gerade einfällt was sie noch gesagt hat,es werden Beurteilungsbögen geführt,ohne Wissen der MA,dürfen diese
bei der sozialen Auswahl hergenommen werden?
Erstellt am 22.03.2007 um 08:35 Uhr von wölfchen
Es heißt "Sozialauswahl", also Auswahl nach sozialen Kriterien und nicht "Leistungsauswahl"...
Erstellt am 22.03.2007 um 08:36 Uhr von Kölner
@Dummdopp
Sie hat den Urlaub genommen. Demnach ist er weg! Sie hat sich schliesslich konkludent verhalten.
Bei der Sozialauswahl gibt es halt immer noch Möglichkeiten für einen AG...und klagen kann sie natürlich auch!
Erstellt am 22.03.2007 um 11:08 Uhr von Frank B.
Sie hätte !vorher! dem Arbeitgeber ihre Bereitschaft zur Arbeit mitteilen müssen bzw. den Urlaub ablehnen müssen!
Einen Besuch beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann ihr aber keiner verbieten! ;-)
Erstellt am 22.03.2007 um 11:10 Uhr von Heinz
@Dummdopp
"es sieht so aus, als wolle man sie kündigen" ist zunächst eine Vermutung. Wenn der AG mit diesem Ansinnen kommt, und eine Kündigung tatsächlich unvermeidlich ist, kann man die Sache mit dem Urlaub doch sicherlich im Gütetermin als Vergleich anbieten.
Erstellt am 22.03.2007 um 11:12 Uhr von Mona-Lisa
@Frank B.,
und was erzählt ihr dann der RA?
"da hätten Sie vorher nachfragen müssen, da der AG dann in Annahmeverzug gekommen wäre. Ihr Urlaub aber ist flöten, da sie zugestimmt haben!"
....das weiss sie jetzt wahrscheinlich auch....