Wie ist es denn generell mit der Fortwirkung von Betriebsvereinbarungen?
Wie ist es denn generell mit der Fortwirkung von BV zur Arbeitszeit (mit oder ohne Manteltarifvertrag?) Konkret: wir haben den halben Fastnachtsdienstag per BV frei, diese BV wurde gekündigt. Es ist ja eine nicht erzwingbare BV. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit der Fortwirkung?
Community-Antworten (2)
21.03.2007 um 13:53 Uhr
Solange nichts anderes in dieser BV vereinbart ist, wirkt diese BV nach, bis sie durch eine neue ersetzt wird.
21.03.2007 um 17:11 Uhr
raptor,
auch bei Freiwilligen BV ?
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