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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie ist es denn generell mit der Fortwirkung von Betriebsvereinbarungen?

NC
Negro Caballo
Jan 2018 bearbeitet

Wie ist es denn generell mit der Fortwirkung von BV zur Arbeitszeit (mit oder ohne Manteltarifvertrag?) Konkret: wir haben den halben Fastnachtsdienstag per BV frei, diese BV wurde gekündigt. Es ist ja eine nicht erzwingbare BV. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit der Fortwirkung?

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Community-Antworten (2)

R
raptor

21.03.2007 um 13:53 Uhr

Solange nichts anderes in dieser BV vereinbart ist, wirkt diese BV nach, bis sie durch eine neue ersetzt wird.

W
Waschbär

21.03.2007 um 17:11 Uhr

raptor,

auch bei Freiwilligen BV ?

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