Wie ist es denn generell mit der Fortwirkung von BV zur Arbeitszeit (mit oder ohne Manteltarifvertrag?) Konkret: wir haben den halben Fastnachtsdienstag per BV frei, diese BV wurde gekündigt. Es ist ja eine nicht erzwingbare BV. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit der Fortwirkung?