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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fortwirkung Betriebsvereinbarung?

A
alfred
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

wir sind nicht Tarif gebunden. Ein alter Manteltarifvertrag wirkt jedoch nach.

Wenn eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gekündigt wird, muß lt. Manteltarifvertrag zusammen mit dem Betriebsrat eine neue Vereinbarung erreicht werden. Die alte Betriebsvereinbarung bleibt für die Bestandsbelegschaft in der Übergangszeit weiter gültig. Wie ist ein Satz "Mit Außerkraftsetzen der Betriebsvereinbarung gilt die regelmäßige Arbeitszeit" zu werten? Die regelmäßige Arbeitszeit wird nach dem Manteltarifvertrag eben zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart. Schwierig dürfte es mit Neueinstellungen und Vertragsänderungen werden - oder?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

07.11.2006 um 22:02 Uhr

@Alfred Wenn Ihr nicht mehr tarifgebunden seid, dann kann für die neuen AN ohne weiteres auch eine neue Arbeitszeit gelten.

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