Fortwirkung einer gekündigten erzwingbaren Betriebsvereinbarung / §87?
Hallo Forum,
ist eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit, die einseitig gekündigt wird (vom AG), bis zum Abschluß einer neuen Regelung weiterhin gültig?
Community-Antworten (3)
06.11.2006 um 22:30 Uhr
Alfred, da es sich um eine erzwingbare BV handelt, wirkt diese genauso, wie Du es geschildert hast, nach.
06.11.2006 um 23:52 Uhr
Eine Nachwirkung gilt bei erzwingbaren Betriebsvereinbarungen. Es sei den Betriebsrat und Arbeitgeber haben, die Nachwirkung durch eine entsprechende Bestimmung in der Betriebsvereinbarung ausgeschlossen.
07.11.2006 um 14:18 Uhr
ein TV kann ggf. auch bestimmen, das z.B. die flexibilisierung der AZ nur aufgrund freiwilliger BV in betracht kommt (so z.B. in der versicherungswirtschaft). dann besteht auch keine nachwirkung der BV
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