Personalabteilung generell im CC
Hallo zusammen,
unser Vorstand wünscht, dass wir generell die Personalabteilung im CC zum Thema der Änderung der Betriebsvereinbarung berücksichtigt wird.
Wir möchten das nicht mit der Begründung, dass die dritte Partei nicht von uns ausgehend per se miteinbezogen sein soll. Der Vorstand ggf. diese selber miteinbeziehen kann.
Unsere Frage, ist die Begründung ausreichend, oder hat die Personalabteilung hier eine Sonderstellung, so dass diese auf Wunsch des Vorstand von uns generell ins CC genommen werden muss?
Etwas naive Frage, ich freue mich aber dennoch auf eure Antwort :).
Liebe Grüße
Community-Antworten (3)
25.09.2023 um 18:40 Uhr
Ist die Gegenfrage gestattet, was konkret dagegen spricht, HR auf Kopie zu nehmen?
Es gibt keinen Rechtsanspruch, wer wie mit wem und dazu noch auf Kopie kommuniziert. § 2 (1) BetrVG gilt für beide Betriebsparteien.
Wie du ja schon schreibst, müsst ihr euch an das Ansinnen des Vorstands nicht gebunden fühlen – aber es steht auch nichts dagegen, wenn der Vorstand bei Antwort HR (wieder) mit auf Kopie nimmt, wodurch der Nachrichtenverlauf sichtbar wird.
Abgesehen davon unterliegen Betriebsvereinbarungen regelmäßig Inhalte, die HR kennen muss (in Vertretung des Arbeitgebers ggü der Belegschaft). Und ggf. gibt es ja auch gute Gründe für oder gegen bestimmte Änderungen von BVs, die nur HR frühzeitig thematisieren könnte – die Kenntnis der Inhalte vorausgesetzt?!
25.09.2023 um 19:07 Uhr
Sehe gerade, dass der Post aus Juni '23 stammt, wurde mir als neu angezeigt – WAF Forum scheint heute einen am haben zu haben, bitte ignorieren.
25.09.2023 um 19:16 Uhr
wenn Euch klar ist, das der Ag die HR die ganze Zeit "im Boot haben will" und er ja eh JEDE Nachricht an selbige weiterleitet ... könnt ihr das auch direkt machen. Wäre ja sonst albern.
Edit: ach so ... hatte mich schon gewundert ... "schon wieder dieses Thema?" ... glaube damals waren 2 gleiche Topics eröffnet worden.
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