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BR handelt nicht gesetzeskonform an wen kann ich mich wenden?

F
Fran038
Jan 2019 bearbeitet

An wenn kann ich mich als einzelner Betriebsrat wenden wenn der BR nicht gesetzeskonform handelt?

Anmerkung: Ein Beschluss zur Einschaltung von Rechtsanwalt bekomme ich nicht hin, da der BR denkt alles ist gesetzeskonform,

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Community-Antworten (14)

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celestro

10.01.2019 um 17:43 Uhr

K
krambambuli

10.01.2019 um 20:17 Uhr

Wende dich doch mal an die Gewerkschaft.

A
AlterMann

10.01.2019 um 23:29 Uhr

Manchmal hilft es ja, die Bedenken zu präzisieren und mal geminsam im Kommentar nachzuschauen. Manchmal ist es auch eine gute Idee, kniffelige Fragen einem BRM mitzugeben, der auf Schulung fährt.

C
Cyber99

11.01.2019 um 09:14 Uhr

Hallo Fran038, das ist eine schwierige Situation. Im Idealfall schaffst Du es Deine BR-Kollegen davon zu überzeugen, dass diese sich Gesetzeswidrig verhalten und damit darauf hinzuwirken, dass dieses gesetzeswidrige Verhalten abgestellt wird. Dabei ist aber mehr der Wunsch Vater des Gedanken. Ich kenne es aus der Praxis leider so, dass es BR-Kollegen (auch geschulte) nicht interessiert, ob ein Verhalten gesetzeswidrig ist - selbst wenn es sich um grobe Pflichtverstöße handelt. Bei diesen Kollegen, die im ein oder anderen Gremium die Mehrheit darstellen ist dann Hopfen und Malz verloren.

Du als einzelner BR stehst dann ziemlich alleine da. Du kannst Dich an die Gewerkschaft wenden, oder auch in einer Betriebsversammlung an die Belegschaft. Aber denk dran - diese Belegschaft hat diesen BR gewählt!. Es gäbe ja z.B. die Möglichkeit die Auflösung des Gremiums beim Arbeitsgericht zu beantragen - allerdings sollte man sich der Konsequenzen, die das nach sich ziehen könnte, bewusst sein. Die Auflösung kann entweder die Gewerkschaft, der Arbeitgeber oder ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer beantragen.

Das BetrVG hat eine ganz große Schwachstelle, was die Rechte einzelner BR-Mitglieder anbelangt. Daher auch mein Appell an Alle, die hier vielleicht etwas bewirken können. Einzelne Betriebsräten brauchen unbedingt für bestimmte Fälle die Antragsberechtigung um z.B. arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren einleiten zu können. Oft sind die mutigen BR-Mitglieder in einem Gremium voller Angsthasen gefangen. Das spielt nur den Arbeitgebern in die Hände und führt dazu, dass das BetrVG nur ein Papiertiger ist.

Mehr R e c h t e für einzelne Betriebsräte !!!!!!

Man stelle sich das mal im Strafrecht vor, z.B. ein Familienmitglied das von häuslicher Gewalt oder einer anderen Straftat betroffen ist, darf nur Strafanzeige stellen, wenn es dafür einen Mehrheitsbeschluss der ganzen Familie gibt - wäre doch auch eine gute Idee. Damit kann man Gerichte entlasten.:-)

T
takkus

11.01.2019 um 09:22 Uhr

Hallo cyber99,

zum ersten Absatz hast Du meine volle Unterstützung. Solche Mitglieder sind auch bei uns im BR. Völlig Beratungs- und Schulungsresistent.

Der Rest- naja......

C
Cyber99

11.01.2019 um 09:29 Uhr

@takkus aber wie willst Du dich jemals gegen diese beratungs- und schulungsresistenten Kollegen durchsetzen. Ich habe kein Problem mit Mehrheitsbeschlüssen, wenn diese sich im gesetzlichen Rahmen bewegen. Ich habe aber ein Problem damit, wenn sich die Mehrheit gesetzeswidrig verhält und ich überhaupt keinen Hebel habe, mit dem ich etwas dagegen unternehmen kann.

T
TheDude

11.01.2019 um 09:58 Uhr

Hallo Fran038,

hilfreich wäre es, was für gesetzwidriges Verhalten der BR an den Tag legt. Es ist schwierig dir zu helfen, wenn man nicht weiß, um was es geht. Denn die Schwere des falschen Verhaltens des BRs ist schon entscheidend, was die beste Vorgehensweise ist.

P
Pjöööng

11.01.2019 um 11:04 Uhr

Es gibt keine Betriebsrats-Nanny! Der Gesetzgeber geht davon aus, dass demokratische Gremien letztendlich funktionieren. Leider passiert es in der Prxis auch immer wieder dass demokratische Gremien von Despoten gekapert werden. Dann gibt es aber auch keine Weltregierung die in den USA, in der Türkei, in Venezuela usw. für Recht und Ordnung sorgen, das obliegt dann diesen Ländern selber. Ebenso obliegt es zu Recht den Betrieben und den in ihnen gewählten Betriebsräten für Ordnung im eigenen Stall zu sorgen. Das mag mühsam sein, ist aber notwendig. Ist im richtigen Leben auch nicht anders, sonst hätten wir einige Probleme in Deutschland auch schon gelöst.

C
Cyber99

11.01.2019 um 11:55 Uhr

@Pjöööng wir bewegen uns jetzt zwar vom Thema Weg, es wäre in der Tat hilfreich gewesen, wenn Fran038 uns das vermeintlich falsche Verhalten des BRs erklärt hätte.

Trotzdem ich bin genau der Meinung dass wir diese Betriebsrats-Nanny brauchen, die den BRs mal die Meinung geigt, wenn sie sich nicht an Gesetze halten. Diese Nanny kann aber eigentlich nur der Arbeitsrichter oder die Arbeitsrichterin sein. Nun kann ich als einzelner BR die Nanny aber nicht anrufen, weil mir die nette Dame von der Auskunft die Nummer nicht gibt, weil ich keinen Mehrheitsbeschluss des BRs vorlegen kann.

Überall in Deutschland kann ich als Privatperson bei Gesetzesverstößen oder Ordnungswidrigkeiten ein Gericht oder eine Behörde anrufen, die sich dann um die Sache kümmert - und als Betriebsrat kann ich das eben nicht - und das ist für mich paradox.

Der Gesetzgeber hat meines Erachtens nicht davon auszugehen, dass demokratische Gremien funktionieren sondern er hat sich darum zu kümmern, dass diese funktionieren!

W
wdliss

11.01.2019 um 12:44 Uhr

@Cyber ich verstehe ja grundsätzlich den Ansatz und in dem von dir beschriebenen Rahmen ist die Idee ja auch in Ordnung. Nur kommen auf einen vernünftigen "Kläger" mit Sicherheit wenigstens 10 ewige Quärulanten, die dann die Chance sehen mit dem Geld des AG Arbeitsgerichte gegen andere mit BRs zu stänkern. Und das kann ja auch nicht das Ziel sein.

C
Cyber99

11.01.2019 um 12:50 Uhr

@takkus ich bin nicht so vermessen, dass ich behaupten würde immer im Recht zu sein. In Bezug auf mein Mandat als BR versuche ich aber auf jeden Fall mich an die Gesetze zu halten. Es gibt im BetrVG genügend Gesetze, die nur wenig Interpretationsspielraum bieten, an die sich Betriebsräte aber teilweise nicht halten. Ich rede hier auch nicht von den kniffeligen Fällen, die nur ein Jurist beurteilen kann sondern von Fällen, die jeder BR, der des Lesens mächtig ist kapieren sollte.

Ansonsten plädiere ich immer dafür das Amt mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand auszuüben. Da muss man auch mal "Fünfe grad sein lassen".

Ich bin aber nicht bereit permanente Gesetzesverstöße bei zentralen Punkten des BetrVG kommentarlos zu akzeptieren - das sollte kein Betriebsrat!

@Fran038 Sorry - jetzt sind wir vom ursprünglichen Thema doch weit abgekommen

C
Cyber99

11.01.2019 um 12:55 Uhr

@ wdliss "Nur kommen auf einen vernünftigen "Kläger" mit Sicherheit wenigstens 10 ewige Quärulanten"

Diese Gefahr sehe ich durchaus auch - aber trotzdem darf das nicht die Begründung dafür sein, dass man den einen, der zurecht klagt nicht zu seinem Recht kommen lässt. Wir wissen alle, dass es genügend unnötig geführte Prozesse gibt, aber wir kommen deswegen ja auch nicht auf die Idee unsere Gerichte abzuschaffen.

T
takkus

11.01.2019 um 13:00 Uhr

Cyber99: Du bist Dir aber auch ganz sicher, dass Du immer Recht hast und ganz gesetzestreu bist?

B
basilica

12.01.2019 um 19:02 Uhr

In gewissem Umfang kann auch ein einzelnes BR-Mitglied das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren anrufen, um BR-Beschlüsse auf Rechtswirksamkeit überprüfen zu lassen (Erfurter Kommentar, § 40 BetrVG Rn 6; vgl. auch Fitting Nach § 1 Rn 35). Man kann so z.B. für sich die jedem BR-Mitglied zustehende Schulung BR1-4 zur Not gegen den BR durchsetzen. Mann kann durchaus auch andere rechtswidrige Beschlüsse überprüfen lassen. Wenn der BR zB beschließt, daß alle AN am Freitag eine Stunde fürher gehen dürfen, ohne daß das mit dem AG abgestimmt ist, dann würde ich es sogar als moralische Pflicht ansehen, dagegen vorzugehen. Zunächst mit Argumenten, und wenn alles nichts nützt, dann per Beschlußantrag beim Gericht. Schließlich bringen Kollegen sich in Gefahr, sich der Arbeitsverweigerung schuldig zu machen, wenn sie dem BR vertrauen und früher gehen.

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