Befristete Verträge; über eine Zeitarbeitsfirma wieder bei uns anfangen - Vorgehensweise gesetzeskonform?
Hallo Kollegen, wer kann (mal wieder) helfen???
Wir haben einige Mitarbeiter deren befristete Arbeitsverrtäge laufen am 31.10. aus. Gestern wurde Ihnen mitgeteilt, dass diese Verträge nicht verlängert werden.
Gleichzeitig wurde ihnen aber gesagt dass, .......... wenn sie über eine Zeitarbeitsfirma wieder bei uns anfangen wollen sie sofort wieder am 1.11. anfangen können. Die Firmenleitung habe bereits entsprechende Verhandlungen mit Zeitarbeitsfirmen aufgenommen. Finanziell stellen sie sich nicht schlechter.
Frage: Ist diese Vorgehensweise Gesetzeskonform oder Nicht
Vielen Dank
Liebe Grüße Grete
Community-Antworten (10)
29.09.2009 um 14:53 Uhr
Ich sehe da kein rechtliches Problem (hast du die Frage nciht schon mal gestellt?)
29.09.2009 um 14:58 Uhr
Nein, kann ich nicht. Das Problem stellt sich erst seit gestern in dieser Form
29.09.2009 um 15:02 Uhr
Nee, stimmt, habe mich vertan - war in einem anderen Forum mit anderen Daten - die Problematik ist aber ähnlich...
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/199554-leiharbeit-nach-befristung.html
29.09.2009 um 15:03 Uhr
Leider hat ein BR keine rechtliche handhabe gegen diesen modernen Menschenhandel vorzugehen.
29.09.2009 um 15:30 Uhr
@Grete, beachtet auch den § 14 Abs. 3 AÜG. Nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG Benachteiligung der als Leih-AN eingestellte AN, weil er gegenüber den anderen Stamm-AN benachteiligt ist, weil er Kündigungsschutz verliert sowie Betriebszugehörigkeit zu Ende ist. Im Anschluß an die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG, Urt. v. 26.09.1996 – 2 AZR 200/96) ist es als gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial ungerechtfertigte „Austauschkündigung“ zu werten, wenn ein Unternehmer eigene Beschäftigte durch Leiharbeitnehmer ersetzt.
29.09.2009 um 15:41 Uhr
@ pitsieben
Es sind ja keine Kündigungen, sondern befristete Verträge. Und die muss der AG doch nicht verlängern.
29.09.2009 um 15:48 Uhr
pitsieben Ich habe mir das Urteil eben auch angesehen - das trifft auf diesen Fall nciht zu...
Dennoch kennst du meine Meinung dazu, dass der BR dem AG das Leben in einem solchen Fall so schwer wie möglich machen sollte...
29.09.2009 um 15:57 Uhr
@ Don
So ist's richtig. :-))
29.09.2009 um 16:41 Uhr
@ alle, der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer unbefristeten (?) Einstellung eines externen Bewerbers verweigern, wenn im Betrieb gleichgeeignete befristet beschäftigte Arbeitnehmer vorhanden sind. (§ 99 Abs. 1 (3) BetrVG)
29.09.2009 um 16:51 Uhr
pitsieben In diesem Fall laufen die Verträge aus. Dann ist das Arbeitsverhältnis beendet. Der AG benötigt dann neues / zusätzliches Personal. Im Prinzip ist es doch nichts anders als bei euch... Die Erpressung bei euch geht nur weiter...
Aber ja, versuchen kann man das dem AG das so zu verklickern. Und wenn man immer und immer wieder neue Gründe sucht - das ersetzen lassen der Zustimmung durch das ArbG kostet und dauert. Das meinte ich damit, dass man es dem AG so schwer wie möglich machen sollte. Allerdings (und das schrieb ich dir schon) sollte sich ein Gremium auch nciht erpressen lassen...
Aber nochmals zur Leiharbeit - verhindern wird es ein Gremium nicht können - leider
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