W.A.F. LogoSeminare

Dienst-WE nach Urlaub noch frei oder hart Dienst tun?

L
luderis
Jan 2018 bearbeitet

Frage2: Steht einem moralisch/gesetzlich nach seinem Urlaub das direkte Wochenende auch noch als frei zu, wenn die genehmigten Urlaubstage am Freitag enden, aber laut Dienstplan nur die Werktage als Arbeitstage zählen? Also in einem aktuellen Fall beschwert sich ein Mitarbeiter darüber, dass er Urlaub eingetragen und bewilligt hat sagen wir von Montag über den Folgemontag hinaus bis zum Freitag. Theoretisch hätte er turnusmäßig am Wochenende Dienst. Jetzt die Frage: Gutmütige Chefs würden vermutlich dieses WE durch Teilzeitkräfte kompensieren und dem genannten MA das WE noch frei geben. Seit der neuen Leitung wird das aber nicht mehr so veregeben. Auch den (dann 3.) Montag nur mit Urlaub einzutragen wird nicht mehr akzeptiert, um das WE frei zu bekommen. Man muss schon auch noch den Dienstag opfern..

5.72806

Community-Antworten (6)

S
Spartacus

20.03.2007 um 21:50 Uhr

Moin,

also-Dienst ist Dienst und Urlaub ist Urlaub! Moralich besteht da überhaupt kein Anspruch. Entweder den Urlaub beim nächsten mal besser planen oder für das Wochenende Mehrarbeitsstunden abbauen(falls machbar) Das man für ein Wochenende auch Mo. u.Di. frei nehmen muß ist eine Frage der Vereinbarung - einer BV z.B.

R
Rollie

21.03.2007 um 11:44 Uhr

Wenn Werktage als Arbeitstage gezählt werden, das sollte dies den Samstag mal mit einschließen. Folglich müßte man auch für den Samstag Urlaub einreichen.

Anders mag es aussehen, wenn durch den Wochenenddienst am Sonntag gearbeitet werden müßte, dadurch würde ein Teil des Wochenendes natürlich auch flöten gehen.

Dann müßte vermutlich auch für den Sonntag Urlaub eingereicht werden. Allerdings dürfte man, einmal unterstellend, das nicht an allen 7 Tagen gearbeitet würde, wenn kein Urlaub beantragt wird, dann an einem der Werktage ja sowieso einen Ausgleichstag haben, für den kein Urlaub beantragt werden müßte.

Wenn also Urlaub für die komplette Woche beantragt werden sollte, sollte dieser bis einschließlich Sonntag beantragt werden.

K
kandesbutzler

21.03.2007 um 17:41 Uhr

hat der MA eine 5 tage woche im AV oder wie ist das geregelt ?

wenn ja - wie soll sich die verpflichtung zur samstagsarbeit herleiten lassen die ja dann den 6. tag beinhalten würde ?

W
Waschbär

21.03.2007 um 17:48 Uhr

luderis, ähhhhhhhhh , was wollen du nun wissen ? soory aber meine "Puzzelersatzteilsammlung" ist grade aus ! Deshalb kann ich mir leider deine Frage nicht zusammen reimen oder darfauf auch nur einigermassen Atworten ........

K
Kölner

21.03.2007 um 20:22 Uhr

ergänzend zu waschbär... ...was ist mit vollkontinuierlichen Dienstplänen?

A
azubi

21.03.2007 um 20:49 Uhr

Urlaub bei 7-Tage-Woche und/oder rollierenden Schichtsystemen ist wegen der beknackten Rechtsprechung des BAG extrem schwierig. Aber wenn regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Tagen in der Woche gearbeitet wird kann man diese Anzahl von Urlaubstagen benutzen, um die ganze Woche freizukriegen. Alles andere ist unklar und wartet auf gerichtliche Klärung.

Ihre Antwort