Erstellt am 20.03.2007 um 20:50 Uhr von spartacus
Moin,
also-Dienst ist Dienst und Urlaub ist Urlaub!
Moralich besteht da überhaupt kein Anspruch. Entweder den Urlaub beim nächsten mal besser planen oder für das Wochenende Mehrarbeitsstunden abbauen(falls machbar)
Das man für ein Wochenende auch Mo. u.Di. frei nehmen muß
ist eine Frage der Vereinbarung - einer BV z.B.
Erstellt am 21.03.2007 um 10:44 Uhr von Rollie
Wenn Werktage als Arbeitstage gezählt werden, das sollte dies den Samstag mal mit einschließen. Folglich müßte man auch für den Samstag Urlaub einreichen.
Anders mag es aussehen, wenn durch den Wochenenddienst am Sonntag gearbeitet werden müßte, dadurch würde ein Teil des Wochenendes natürlich auch flöten gehen.
Dann müßte vermutlich auch für den Sonntag Urlaub eingereicht werden. Allerdings dürfte man, einmal unterstellend, das nicht an allen 7 Tagen gearbeitet würde, wenn kein Urlaub beantragt wird, dann an einem der Werktage ja sowieso einen Ausgleichstag haben, für den kein Urlaub beantragt werden müßte.
Wenn also Urlaub für die komplette Woche beantragt werden sollte, sollte dieser bis einschließlich Sonntag beantragt werden.
Erstellt am 21.03.2007 um 16:41 Uhr von kandesbutzler
hat der MA eine 5 tage woche im AV oder wie ist das geregelt ?
wenn ja - wie soll sich die verpflichtung zur samstagsarbeit herleiten lassen die ja dann den 6. tag beinhalten würde ?
Erstellt am 21.03.2007 um 16:48 Uhr von waschbär
luderis,
ähhhhhhhhh , was wollen du nun wissen ? soory aber meine "Puzzelersatzteilsammlung" ist grade aus ! Deshalb kann ich mir leider deine Frage nicht zusammen reimen oder darfauf auch nur einigermassen Atworten ........
Erstellt am 21.03.2007 um 19:22 Uhr von Kölner
ergänzend zu waschbär...
...was ist mit vollkontinuierlichen Dienstplänen?
Erstellt am 21.03.2007 um 19:49 Uhr von azubi
Urlaub bei 7-Tage-Woche und/oder rollierenden Schichtsystemen ist wegen der beknackten Rechtsprechung des BAG extrem schwierig. Aber wenn regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Tagen in der Woche gearbeitet wird kann man diese Anzahl von Urlaubstagen benutzen, um die ganze Woche freizukriegen. Alles andere ist unklar und wartet auf gerichtliche Klärung.