Frage2: Steht einem moralisch/gesetzlich nach seinem Urlaub das direkte Wochenende auch noch als frei zu, wenn die genehmigten Urlaubstage am Freitag enden, aber laut Dienstplan nur die Werktage als Arbeitstage zählen?
Also in einem aktuellen Fall beschwert sich ein Mitarbeiter darüber, dass er Urlaub eingetragen und bewilligt hat sagen wir von Montag über den Folgemontag hinaus bis zum Freitag. Theoretisch hätte er turnusmäßig am Wochenende Dienst. Jetzt die Frage: Gutmütige Chefs würden vermutlich dieses WE durch Teilzeitkräfte kompensieren und dem genannten MA das WE noch frei geben. Seit der neuen Leitung wird das aber nicht mehr so veregeben. Auch den (dann 3.) Montag nur mit Urlaub einzutragen wird nicht mehr akzeptiert, um das WE frei zu bekommen. Man muss schon auch noch den Dienstag opfern..