Nachzahlungsfristen für falsche Entgeltfortzahlung?
Hallo verehrte Mitstreiter, kann mir jemand sagen oder nen Link nennen woraus ich ersehen kann ob und wie lang rückwirkend wir Forderungen für nicht korrekt gezahlte Entgeltfortzahlungen gesetzlich geltend machen können?? Wir haben nichts im TV oder BV geregelt. Problem: bei uns wird nicht der gesetzlich vorgeschriebene Durchschnittslohn weiter gezahlt sondern nur der Grundlohn.
Im Arbeitsvertrag steht zwar daß jegliche Forderungen innerhalb von drei Monaten gestellt werden müssen...aber gibt es auch eine gesetzliche Frist ???
Wäre schön wenn jemand einen Verweis auf Urteile oder Gesetzestext hätte. Habe leider selbst nichts gefunden. Vielen Dank im Voraus Gruß, Foxi
Community-Antworten (5)
21.03.2007 um 06:38 Uhr
Vielleicht über §195 BGB - da steht das die regelmäßige Verjährungsfrist 3 jahre beträgt. Ob das auf die AV anwendbar ist. Wenn ja, auch §215 BGB beachten, demnach reicht es für ältere Forderungen aus, das die Rückzahlung innerhalb dieser 3 Jahre geltend gemacht wird.
21.03.2007 um 09:21 Uhr
bei uns wird nicht der gesetzlich vorgeschriebene Durchschnittslohn weiter gezahlt sondern nur der Grundlohn.
was ist denn ein gesetzlich vorgeschriebener durchschnittslohn? ich kenne keinen.
21.03.2007 um 14:31 Uhr
Ich vermute mal dass sie in ihren AV einen Grundlohn drin haben und eine Leistungs- oder Erfolgsabhängige Prämie, je nachdem. Wenn der AG dann aber im Alleingang einfach so die Prämien streicht ist das schon dreist. Deshalb auch meine Zweifel ob der §195 BGB auf die AV anwendbar ist. Wenn ja, muss wohl jeder MA individualrechtlich gegen den AG vorgehen.
MFG
21.03.2007 um 15:12 Uhr
Es handelt sich um einen individualrechtlichen Anspruch. Daher müssen die AN ihre Ansprüche schon selber einklagen.
Für mich ist immer noch die Frage, ob die Verjährungsfristen tatsächlich greifen. du schreibst etwas von TV. Ich kenne eigentlich kein Mantel-TV der keine Ausschlußfristen kennt. Falls also ein TV bei Euch im Unternehmer gilt bitte noch mal checken. Nach der neueren Rechtsprechung des BAG zu Auschlussfrsiten in Individualverträgen ist hier viel im Fluss. Da müßte man schon die genaue Formulierung kennen.
21.03.2007 um 16:05 Uhr
@pumpernickel mit "gesetzlichem Durchschnittslohn" war der Durchschnitt der letzten 13 Wochen gemeint der sich ja aus dem Grundlohn plus allen Zuschlägen außer Überstunden zusammensetzt. Wir arbeiten im Schichtbetrieb.
@ paula wir haben keinen MTV u. keine BV, was uns zusteht ist absolut klar...wichtig ist nur die Frage wie lange kann man es gesetzlich rückwirkend einfordern ? Ist die Ausschlußfrist von 3 Monaten im AV zulässig wenn gegen Gesetz verstoßen wird ?? Das es Individualrecht ist vermute ich ja auch, wir möchten dann aber unsere Kollegen entsprechend beraten bzw. bei Formulierungen unterstützen können.
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