BR-Sprechstunde / Wechselschichtdienst
Wir sind ein Betrieb mit festen 9-to-5-Arbeitszeiten 'unter der Woche' MO-FR, und Wechselschichtdienst DO-SO. Wir werden BR-Sprechstunden tagsüber unter der Woche anbieten, die liegen für die in der Zeit arbeitenden MA innerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit – gem. § 39 (3) BetrVG also kein Problem.
Sprechstunden in den Zeiten des Wechselschichtdiensts können wir aus organisatorischen Gründen nicht gewährleisten, auch findet diese Arbeit fast ausschließlich Nachts statt.
Wie verhält es sich also bei denjenigen MA aus dem Wechselschichtdienst, die die Sprechstunde unter der Woche wahrnehmen würden? Für die liegt die Sprechstunde außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit, d.h. der Besuch der Sprechstunde wäre für sie unentgeltlich?
Im Kommentar von Däubler-Klebe-Wedde und Fitting ist dieses Szenario nicht ausdrücklich benannt, also nehme ich an, dass die Entgeltfortzahlung nur auf jene MA zutrifft, die auch tatsächlich während der Sprechstunden arbeiten – wer nicht arbeitet, hat 'Pech gehabt'?!
Passende Rechtsprechung leider nicht gefunden.
Nehme an, dass im Sinne des Gesetzes auch der Gang zur Einigungsstelle keine Pflicht auf AG-Seite zur Entgeltfortzahlung zur Folge hat – also am Ende nur eine freiwillige Einigung mit dem AG zum Ziel führt?
Community-Antworten (2)
14.02.2023 um 13:53 Uhr
"Sprechstunden in den Zeiten des Wechselschichtdiensts können wir aus organisatorischen Gründen nicht gewährleisten"
wenn ihr euch nicht anders organisiert...
"Für die liegt die Sprechstunde außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit, d.h. der Besuch der Sprechstunde wäre für sie unentgeltlich?"
endet es genau so.
"also am Ende nur eine freiwillige Einigung mit dem AG zum Ziel führt?"
kann man natürlich versuchen.
14.02.2023 um 14:03 Uhr
Danke für die Rückmeldung @RudiRadeberger
„wenn ihr euch nicht anders organisiert...“
Alle Optionen wurden bereits durchgespielt, ohne Details zu nennen: Eine andere Organisation ist in der aktuellen Gremiumskonstellation nicht möglich, oder wenn dann zu unzuverlässig – und genau das ist nicht in unserem Interesse.
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