Vermögenswirksame Leistung auch bei Krankheit?
Hallo meine Lieben,
hab so gar keine Ahnung von dem Thema... also, ein Kollege hat in seinem Arbietsvertrag eine Vermögenswirksame Leistung enthalten. Er ist jetzt schon über sechs Wochen AU und nun bekam er ein Schreiben in dem die Geschäftsleitung die Fortzahlung aufgehoben hat.
Meine Meinung ist, daß es sich zwar um eine freiwillige leistung des AG handelt, er sie aber in dem AV festgeschrieben hat. Aus der Lohnfortzahlung ist er nun raus, da der AN länger als sechs Wochen AU ist. Ist damit auch die VermLeistung dahin? Hat da jemand was aus dem bereich der Rechtsschöpfung?
Lieben Gruß, Packer
Community-Antworten (2)
17.04.2007 um 20:25 Uhr
Hallo "packer" VL gibt es nur, wenn mindestens 14 Tage Lohn bzw. Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber geleistet wird. Danach bekommt er erst wieder VL, wenn er wieder im Betrieb ist und mind. 14. Tg. arbeitet.
18.04.2007 um 12:06 Uhr
danke,
kannst du mir ne quelle nennen wo du das her hast. so etwas ist immer sehr hlifreich hier...
danke und gruß, packer
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