Hallo meine Lieben,

hab so gar keine Ahnung von dem Thema...
also, ein Kollege hat in seinem Arbietsvertrag eine Vermögenswirksame Leistung enthalten. Er ist jetzt schon über sechs Wochen AU und nun bekam er ein Schreiben in dem die Geschäftsleitung die Fortzahlung aufgehoben hat.

Meine Meinung ist, daß es sich zwar um eine freiwillige leistung des AG handelt, er sie aber in dem AV festgeschrieben hat. Aus der Lohnfortzahlung ist er nun raus, da der AN länger als sechs Wochen AU ist. Ist damit auch die VermLeistung dahin?
Hat da jemand was aus dem bereich der Rechtsschöpfung?

Lieben Gruß,
Packer