Erstellt am 02.08.2011 um 21:53 Uhr von Kölner
@Agnes
Da die VL ein Lohn- und Gehaltsbestandteil darstellt, hat ein BR kein MBR. Auch ist die Gewährung einer VL freiwillig...
§ 2 VermBG (5.!)
Erstellt am 03.08.2011 um 05:18 Uhr von Kasimir
Hallo!
nur mal so als Gedankenansatz: Ist hier nicht eine betriebliche Übung entstanden, da die Zahlung in der Vergangenheit scheinbar öfter als 3 mal und somit regelmäßig erfolgte? Bedingung hierfür wäre allerdings, dass der AG die VL übernommen hat, aber nicht kenntlich gemacht hat, dass diese Leistung freiwillig ist. Durch die betr. Übung würden die VL dann auch Neueinstellungen zustehen. Oder liege ich da völlig falsch?
Gruß,
Kasimir
Erstellt am 03.08.2011 um 07:43 Uhr von viktor
Umfrage? Na ja - das wäre was für die Öffenlichkeitsarbeit, wenn Ihr eine Strategie habt.
Wenn ihr wissen wollt, wer VL bekommt und wer nicht, wäre es einfacher in die Lohn- und Gehaltslisten Einblick zu nehmen.
Erstellt am 03.08.2011 um 08:04 Uhr von Gustl
@Agnes,
wie der Kasimir schreibt, schaut ob die VL vom AG als freiwillig deklariert worden ist. Wenn einige MA sich bereit erklären, dir ihre Arbeitsverträge zu zeigen. Nur dann wäre es eine betriebliche Übung. Danach kann der BR gleiches Recht für alle sagen.
@ Viktor,
durche den Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten kann man nicht erkennen ob der MA VL bekommt. Es ist nur der Bruttolohn, bzw. -gehalt, zu sehen. Deswegen lautet es ja richtigerweise "Bruttolohn- und Gehaltseinsicht."
Viel Erfolg.
Gruß, Gustl.
Erstellt am 03.08.2011 um 09:57 Uhr von viktor
Hallo Gustl,
das sehe ich nicht so. Abgesehen davon, dass mit an 100%-iger Sicherheit die EDV-Listen des AG diesen Betrag ausweisen, lese ich die Frage so, dass es sich nicht um eine klassische tarifliche VL handelt, sondern wohl doch eher um eine Zulage des AG, die er den Titel VL gegeben hat.
Allerdings ist schon Ideenreichtum gefordert, um hier als BR wirklich etwas bewegen zu können, da VL wohl tatsächlich im Sinne des § 77 BetrVG "üblicher Weise" durch Tarifvertrag geregelt sind.
Der erste Schritt wäre allemal den AG aufzufordern, den Sachverhalt aufzuklären - also - wer bekommt nach welchen Regeln und wieviel und warum und wer nicht. Schließlich benötigt der BR ja die Informationen um eigenständig prüfen zu können, ob er ein Mitbestimmungsrecht hat.
Erstellt am 03.08.2011 um 16:14 Uhr von Agnes
Ciao zusammen,
danke euch für die Überlegungen/Tipps - bei der Einsicht in die Bruttogehaltsliste sind uns bislang diese Infos vorenthalten worden. Aber mit Hinweis auf die Einsicht in "alle Lohnbestandsteile" werden wir versuchen, die Infos offiziel zu erfahren. Ansonsten habe ich an anderer Stelle den Hinweis erhalten, dass die GF sehr wohl das "System der Bezahlung" beenden kann, nur dann konsequent. Ausnahmen müssen nachgewiesen werden und könnten dann womöglich auch noch unter die "Einzelfallregelung" fallen. Wir als BR sollen an die "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" erinnern und nachfragen, warum diese Entscheidung zu keinem Zeitpunkt transparent gemacht worden ist. - so richtig glücklich bin ich über diese (teil)Lösung nicht.