Betriebsvereinbarung Nichtraucherschutz - muß(!)der AG einen Raum stellen?
Moin zusammen,
wir erarbeiten z.Z. eine BV zum Nichtraucherschutz, die einen Raucherunterstand auf dem Betriebsgelände vorsieht.
Hierzu habe ich 3 Fragen: Ist der AG verpflichtet, die Raucher nicht im Regen stehen zu lassen? Gibt es eine rechtliche Grundlage für einen Wetterschutz? Kann der Verpächter des Gebäudes bestimmte Bauformen verlangen oder sich gar weigern, daß solch eine Hütte aufgebaut wird?
Community-Antworten (5)
20.03.2007 um 10:08 Uhr
@SSGG Der AG kann den ganzen Betrieb als rauchfrei deklarieren. Dann sieht es für den rauchenden AN schlecht aus.
20.03.2007 um 10:32 Uhr
@Kölner: Das sieht aber das BAG anders: BAG, Urteil vom 19. 1. 1999 - 1 AZR 499/ 98 Zwar können aller Gebäude als rauchfrei deklariert werden, nicht aber alle Freiflächen. Ob es einen Unterstand geben muss, wird m.E. im Urteil nicht ganz klar - da letztlich einer vorhanden war, war eine Klage auf ein Raucherzimmer im Haus von vornherein unbegründet.
20.03.2007 um 10:48 Uhr
@SSGG
auf dieser Seite werden deine Fragen beantwortet
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/m_z/rauchen.php
20.03.2007 um 19:27 Uhr
@Petrus Wie alt ist das Urteil?
21.03.2007 um 11:29 Uhr
@Kölner: Hast Du was neueres, dass das Gegenteil besagt? Wenn nicht, gilt dies noch so! Oder habe ich was nicht mitbekommen, und Gesetze und Gerichtsentscheide haben neuerdings ein Verfallsdatum? BTW: Der Aktikel im GG, der zur Begründung herhalten musste, ist sogar noch 50 Jahre älter als das Urteil...
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