Moin zusammen,

wir erarbeiten z.Z. eine BV zum Nichtraucherschutz, die einen Raucherunterstand auf dem Betriebsgelände vorsieht.

Hierzu habe ich 3 Fragen:
Ist der AG verpflichtet, die Raucher nicht *im Regen* stehen zu lassen?
Gibt es eine rechtliche Grundlage für einen Wetterschutz?
Kann der Verpächter des Gebäudes bestimmte Bauformen verlangen oder sich gar weigern, daß solch eine Hütte aufgebaut wird?